Sonstiges Höchstmenge an NEM Lagern?

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von LorenorZorro, 24. Nov. 2020.

  1. Hallo liebe Forums Teilnehmer!

    Im Gesetzes Text steht, dass im "unbewohnter Raum: 10 kg NEM" und in "Gebäude ohne Wohnraum: 15 kg NEM" gelagert/aufbewahrt werden darf. Meine Frage ist, ob man jetzt 10kg oder sogar bis zu 15kg NEM in der Garage Lagern/aufbewahren darf? Was Passiert, wenn ich diese Menge überschreiten sollte, wird das Kontrolliert?

    Ich danke im Voraus
     
  2. Wenn die Garage auch als Garage eingetragen ist, darf da gar nichts rein. Typisch wäre es, 10 Kilo im Bad aufzubewahren, das gilt als nicht bewohnt.

    Kontrollen gibt es, wenn jemand so maßlos übertreibt, dass die Nachbarn die Polizei rufen. Oder wenn jemand illegales Online bestellt und der Shop auffliegt.
     
  3. Selbstverständlich solltest du dich immer an alle gesetzlichen Vorschriften halten. Niemand wird dir hier was anderes raten. Aber.....wer soll das kontrollieren? Es sei denn du hast nen 27er. Wenn du dir nicht das Fwk Pallettenweise liefern läßt und dich deine Nachbarn anschwärzen.... Ist dann halt eher ein Problem mit deiner Versicherung wenn mal was passieren sollte. Aber soweit ich weiß sind Garagen eh nochmal eine andere Nummer, da die nicht zur Lagerung sondern zum Fahrzeug reinstellen sind und somit baulich gesehen nochmal ein Sonderfall sind.
     
  4. Kontrollieren würde die Polizei nur bei einem ausreichenden Verdacht und wenn deine Nachbarn mitbekommen das zuviel Feuerwerk im Keller ist (weil sie Feuerwerk hassen und damit auch dich).

    Gibt ja einen Fall aus Hamburg 2019 wo jemand 80 Kilo NEM bzw 850 Kilo Feuerwerk brutto "gelagert" hat.

    Lagern an sich darf eine Privatperson Feuerwerk NICHT, es aber für Silvester "Halten".

    Guter Tipp von mir, frage Freunde oder verwandte in der Nähe ob die evtl etwas für dich mit "Halten" können und zu Silvester ja man dann seinen Spaß.
     
  5. Da warst du wohl ne Sekunde schneller ;)
     
  6. Was für eine Garage ? Tiefgarage, eigene, gemietet, Einzel-Dopppel-oder Mehrfachgarage. Garage direkt am Haus usw.
     
  7. Ich dachte bei Garage ist jede Form schlecht. Garage ist zum Auto abstellen gedacht. Anonsten müsste man den Raum "ummelden" und als Lagerraum oder ähnliches eintragen lassen. Badezimmer und Keller müssten gehen. War da nicht in der LR410 auch was von Druckentlastungsquelle?
     
  8. Na ja hast so ne 0815-Garage irgendwo in der Ecke deines Grundstückes, ist schon was anderes als ne fremde Tiefgarage mit 100 Stellplätzen, die womöglich auch noch offen sind. Ganz wichtig, als Beispiel jetzt
     
  9. Das ist eine Autogarage (mehrere nebeneinander) unabhängig von einem Haus.
     

  10. Habe keinen 27er, das Feuerwerk ist höchstens auf einer Palette, also etwas über 100kg und Insgesammt, auch mit den Resten zusammengerechnet ca. 25-30kg NEM.
     
  11. #11 KohleGold, 24. Nov. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. Nov. 2020
    Ne ich meine doch den juristischen Aspekt. Du darfst (so habe ich das hier im Forum eig. mal mitgenommen) dort nichts anderes als dein Auto aufbewahren. Auch der Schuppen im Garten gilt mMn. nicht. Auch wenn ich mich damit deutlich sicherer fühlen würde als wenn mein Pyrotechniker unter dem Waschbecken ne Murmel liegen hat (haben dürfte).
    Aufbewahren nach Kleinmengenregelung steht alles in der unübersichtlichen LR410...

    Ich habe bisher immer mit mehreren Kollegen zusammen bestellt. Dann ging das, da jeder bei sich nen Anteil behält und auch nur für die letzten drei Tage. Dann müsste auch noch mit den Nachbarn geklärt werden wie viel insgesamt im Brandabschnitt nun rumliegt.

    Edit: Keine Rechtsberatung, @Gothic Light hat schon recht mit den Links. Im Endeffekt dort einlesen. Es geistern immer wieder Mythen im Forum rum, was gemacht werden darf und was nicht und gerade bei der aktuellen Lage hast du mal einen übereifrigen Nachbar. Achte auf die LGZ, achte auf die LR410... und mach dir mal ne Liste welcher deiner Freunde dir noch einen Gefallen schuldet und was für dich im rechtlichen Rahmen für zwei Tage abnehmen kann :rules:
     
  12. An die Grenzen sollte man sich auch deshalb dran halten, da eine Überschreitung im Fall der Fälle - sofern es auffällt - mit Sicherheit ein Aussetzen des Versicherungsschutzes mit sich führen würde
     
  13. Also gemietet nehme ich an. Dann regelt das die Garagenverordnung in deinem Bundesland.
     
  14. Ist so oder so zuviel. Aufteilen mein Rat. Der Fall wird erst dann immer brisant wenn etwas passiert.
     
    KohleGold gefällt das.
  15. #15 LorenorZorro, 24. Nov. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. Nov. 2020
    Ne die Gehört zum Rheinhaus, sie ist gekauft, jedoch steht sie nicht an, sondern unmittelbar daneben.
     
  16. #16 Gothic Light, 24. Nov. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. Nov. 2020
    @all, wer hier nach bestem Gewissen und Kenntnis antwortet, darf auch gerne Gesetze und Quellen verlinken, das hilft mitunter anderen, um diese als Sicherheit bei sich zu halten.
    Diese Frage beruht hoffentlich nicht auf vorsätzliches und fahrlässiges Handeln ;), getreu dem Motto "wo kein Kläger, kein Richter".
    Sprengv 1
    Sprengv 2

    Bezüglich LGZ finde ich auf die Schnelle nicht das Original.
    Sprengstofflager Richtlinien Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen (SprengLR 410)

    Letztendlich unterscheidet man noch zwischen 1.4g und 1.3g ;). Das solltest du beachten und hochrechnen.
     
    pyroananas, bo-lunte3112 und Pyro gefällt das.
  17. Im Prinzip hat das die selbe Strafandrohung wie Umgang mit nicht zugelassener Pyrotechnik also bis zu 3 Jahre Knast.

    Zu Garagen:
    "Geeignet sind auch Garagen, sofern sie nicht als solche genutzt werden und eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde für die andere Nutzung vorliegt."
    http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/5_410.pdf
     
  18. 15kg NEM in unbewohnten Gebäuden, sind minimum
    750 Raketen:eek:

    Wie sieht es denn aus, wenn man
    F2 (1.4G) und P II ohne NEM Angabe miteinander aufbewahren möchte?
     
  19. Also ich kann ein Lied davon singen
    Weil mein 0 Uhr Feuerwerk sehr doll war hat sich wohl ein Nachbar mal als Scherz gedacht den schwärz ich an
    Nja im Juni oder so sind 4 nette Beamte gekommen Einfamilienhaus großes Grundstück 3 Garagen
    Hatte das fw im Keller gelagert viel zu viel trotz Aufteilung im gesamten Wohnhaus laut deren Aussage 1 kg nem weil das ganze Haus als bewohnt zählt habe dann auf 3 Garagen aufgeteilt und dann war es okay hatte Glück gehabt
    Die wollten erst die ganzen Sachen mitnehmen unter anderen noch alte
    Raritäten und Diamond bombenrohre am Ende sollte ich alles nur umlagern und gut war echt nicht schön.

    Die meinten ich sollte mir lieber mal anderes Hobby suchen ...
    Nja aber schon nicht mehr schön das die Kollegen wegen solcher Aussagen gleich vor der Tür stehen ...
     
    mfxmfx und LorenorZorro gefällt das.
  20. Wobei man wieder aufpassen muss, dass die LR 410 nur für den gewerblichen Bereich gilt, wenn ich mich jetzt nicht verlesen habe
     
  21. doch hast du dich verlesen
     
  22. Dann kläre mich bitte mal auf, bei dem ganzen Gesetzestexten sieht doch bald keiner mehr durch:crash:
     
  23. Wie soll ich dich denn aufklären, lies die einfach, da steht öfter z.B. "im nichtgewerblichen Bereich" drin.
    Wenn du dich fragst warum die nur auf Anlage 6 abstellt und nicht auf Anlage 7, früher war das beides in Anlage 6 und die LR 410 ist nie aktualisiert worden.
     
  24. Ach soo. Aber für den nicht gewerblichen Bereich zählt jetzt aktuell die Anlage 7, oder?
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden