Bestimmung Beförderungspapier......besser ist das !

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Dobi, 25. November 2020.

  1. Einfach mal davon ausgehend, dass nicht wenige von Euch sich ihr Auto mit Fw voll packen, sieht es immer gut und
    professionell aus, wenn man bei einer Kontrolle (oder im Schadensfall) ein Beförderungspapier vorlegen kann.
    Man erkennt sofort, was und wieviel hier transportiert wird, ohne alles auspacken zu müssen.
    Und ein Feuerlöscher sollte zwingend auch bei nicht kennzeichnungspflichtigen Transporten mitgeführt werden.
    Bei zul. Gesamtgewicht Beförderungseinheit bis 3,5 t reichen 1x2 Kg Pulverlöscher.

    Das Beförderungspapier kann bei Bedarf von unserem Dobiserver runter geladen werden.
     
  2. Danke schonmal. Sind in der Tabelle schon Formeln hinterlegt? Bei mir sind nämlich keine. So richtig verstehen tue ich das auch noch nicht mit den Punkten.

    LG
     
    Dobi gefällt das.
  3. Hab grad mal flink reingeschaut, eine Formel ist nicht in der Excel-Tabelle hinterlegt, aber der Faktor steht dort und somit sollte es dann trotzdem wunderbar passen. z.B. 1kg 1.3g Ware haben 50 Punkte und 1kg 1.4g hat 3 Punkte.

    Die Punkte werden eh erst wirklich interessant wenn man viel 1.3g abholt mit dem Auto, wenn man aber fast nur 1.4g abholt, sollten die meisten PKW zu klein sein um überhaupt an die 1000 Punkte zu stoßen.
     
  4. @Dobi du bist einfach klasse und ich kann dir da nur zustimmen. Beförderungspapier sollte man auch bei 1000 Punkte Regel mitführen.

    Ich empfehle sowieso immer eine Excel-Liste zu führen, damit man den Überblick behält. Dann ist eine Beförderungspapier auch keine besondere Herausforderung.

    Ich liege aktuell bei 900 Punkten...

    Beste Grüße
     
    Weco-MiniKnaller, Noerm, Audi_A6 und 2 anderen gefällt das.
  5. Danke euch :)
     
    reyzix gefällt das.
  6. #6 Feuerwerksfreak 96, 25. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2020
    Danke für die Mühe! Das ist fantastisch!:)
     
    reyzix und Dobi gefällt das.
  7. Ich sage auch danke :) hatte bisher immer eine Vorlage um handschriftlich die zu transportierenden ptgs auf zu schreiben .. erleichtert das ganze ungemein ^^
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  8. @Dobi ist es zwingend erforderlich die Gefahrgutklassen bei der Verpackungsart mit anzugeben? Wir haben bei unseren Papieren nur die Verpackungsart und die Anzahl drinstehen. Also z.b. 5 Kartons 4G (für Pappkarton oder 4C1 für Holzkiste).
     
  9. Hallo zusammen,

    Gefahrgut Klasse 1

    Privatleute sind meistens ausgeschlossen, wenn sie eine begrenzte Menge / Einzelhandel gerechte Menge transportieren.
    Dazu kommt dann noch wenn die Außenverpackung mehrere Innenverpackungen enthält. Trifft bei Feuerwerk ja zu.-
    Allerdings darf man nicht über die 1000 Punkte der Tabelle 1.1.3.6.3 ADR kommen.

    Also für einen normalen PKW Kofferraum sollte alles ok sein.

    Grüße
     
  10. Wenn du als Privatperson nach der GGVSEB transportierst, darfst du sogar 5kg Brutto 1.3G oder 50kg 1.4G in einzelhandelsgerechten Verpackungen transportieren. Dabei sind dann die wenigen Vorschriften der ADR 1.1.3.6 nicht nötig. Sobald du mehr hast benötigst du mindestens einen 2kg Feuerlöscher und Gefahrgutkartons, so wie es oben bereits steht
     
  11. Hab es gerade selbst rausgefunden im dicken orangenen Buch. Ist nicht erforderlich gem 5.4.1.1.1 e. Im Bef-Papier muss nur die Anzahl der Versandstücke und die Verpackungsart drinstehen. Mehr schadet aber nicht.
     
    Dobi gefällt das.
  12. Ja, nichts anderes hatte ich geschrieben :D
     
  13. Ich habe es nur nochmal mit rechtlichen Vorschriften untermauert:D
     
    Christmas11 gefällt das.
  14. wo trage ich 0.5g bks schallerzeuger 1.4g ein?
    un 0336? hab grad den originalkarton der cobra p1 nicht zur hand.
     
  15. 1.Blitzknallsatz je Einheit > 2 g = 1.1G
    2. Blitzknallsatz je Einheit ≤ 2 g und je Innenverpackung ≤ 10 g =1.3G
    3. Blitzknallsatz je Einheit ≤ 1 g und je Innenverpackung ≤ 10 g oder Schwarzpulver je Einheit ≤ 10 g =1.4G

    Da die in 20 Stk. gepackt sind und jeder 0.5gr BKS hat, fallen die unter Nr. 3, =1.4G UN 0336
     
    Feuerwerksfreak 96, PyroForFun und matzeW gefällt das.
  16. hilfreich,, besten dank.
     
  17. Wenns die cobra P1 sind dann UN 0431.
     
    matzeW gefällt das.
  18. ja was denn jetzt?
     
  19. Kurze Frage, setze ich die NEM oder das Bruttogewicht als Berechnungsgrundlage an? Viele Händler geben ja nur die NEM an, woher erfahre ich dann was das Bruttogewicht ist?
     
  20. Die NEM.

    Ach ja @Dobi vielen Dank dafür, habe mich bereits nach Vorlagen umgesehen, da kam das wie gerufen.:)
     
    Dobi, PyroForFun und Noerm gefällt das.
  21. Feine Sache.
    Da meine Abholstation 500m von der niederländischen Grenze ist rechne ich schon fast mit einer Kontrolle. :)
     
    Dobi gefällt das.
  22. Gronau? Meeting!

    Danke Dobi!
     
  23. Genau. :)
    Da bin ich gebrandmarkt.

    In Umkreis kenne ich bereits 2 Garagenhöfe wo die Polizei sich zu Kontrollen einmietet.
    In den letzten 20 Jahren bestimmt 10x kontrolliert worden.
    Ergebnis: Unser Golf 5 bekam mal einen neuen Dachhimmel auf Staatskosten.

    Ich mag die Gegend. :rolleyes:
     
    Gattaca303 und matzeW gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden