Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Stimmt, Eigenleistung ist wahrlich eine Zumutung....
     

  2. Gibt es eine Nachtruhe zu Silvester?

    Grundsätzlich gilt die Nachtruhe auch zu Silvester, allerdings dürften die Behörden hier nachsichtiger sein. Die Nachtruhe gilt sozusagen eingeschränkt. Auch Feuerwerk ist erlaubt. Die Sprengstoffverordnung legt fest, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr gestattet ist.
     
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  3. ? Das heißt, weil ich ja nur sachkunde habe
     
  4. Thema Anzeige: Je nach Bundesland anderes, wie genau die sein soll. Die Kollegen die in NRW anzeigen, listen z.B. jeden Artikel auf.

    Ich hab hier in SH einfach die zuständigen Stellen Kontaktiert und nachgefragt.
    Bei mir hat die genannte Clusterung schon mehr als gereicht, die wollten nur den Ort und die Zeitspanne wissen.

    Die Angabe aus dem LImschG kann, wie Dobi schon sagte, bei einer Nachsichtigen Behörde auch überschritten werden. Da beweisen viele Behörden auch Fingerspitzengefühl und treffen Entscheidungen zugunsten des Abbrenenden.
    Auch hier empfehlt sich die Kontaktaufnahme zu den Sachvearbeitern und ein freundliches Gespräch.
    Ich hab z.B. mehrere Anzeigen auch außerhalb der Zeiten problemlos durchgewunken bekommen.

    Beste Grüße
     
  5. Meine Behörde möchte Ort, Datum und Uhrzeit, mehr nicht :) Mit denen ist es einfach so entspannt und einfach hier
     
    ArneKoe84 und Jacki99 gefällt das.
  6. Klingt fast meiner Sachbearbeiterin auch wenn ich bezweifle, dass wir die selbe haben. Ich hatte mir die Frage aber auch schon gestellt, aber da sie auf meine Frage, mir die selbe Antwort gegeben hat, werde ich mein Feuerwerk jetzt kommende Woche anzeigen, damit noch genug Luft ist, bei Fragen oder Problemen.

    Reicht die E-mail Bestätigung der Sachbearbeiterin für den Fall, dass die Polizei vorbei kommen sollte oder brauch ich da eine schriftliche mit Stempel und Unterschrift?
     
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  7. Welches Bundesland bist du denn?

    Theoretisch müssen sie es gar nicht bestätigen, bin ich der Meinung. Solange du sicher gehen kannst, das die Email bei denen angekommen ist, hast du alles getan, was du tun musst. (Falls so nicht richtig, bitte korrigieren)
     
  8. Fax mit Sendungsbestätigung wäre wenn möglich ne rechtsverbindliche Alternative.

    Ansonsten sind zum Beispiel in Thüringen die Sachbearbeiter aufgefordert bei E-Mails Lesebestätigungen zu senden. Aber auch da wird es leider auch mal vergessen. Hier hilft dann nur ein Anruf ob die Anzeige vorliegt.
     
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  9. #3284 progres99, 24. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2020
    Ruf im Vorraus bei der Polizei an und auch noch mal, bevor du schießt.
    Eigentlich verständigt das Ordnungsamt die Polizei, aber es ist schon vorgekommen, dass die Beamten vom Ordnungsamt dies nicht getan haben. Auch die Polizei kann sowas auch vergessen, obwohl Bescheid gesagt. Da wird es aufgenommen, verschwindet aber direkt wieder aus den Erinnerungen. In den Behörden sitzen auch nur Menschen.

    Eine Rückmeldung, dass die Anzeige eingegangen ist, wäre sinnvoll, ist aber keine Pflicht. Ich hab letztes Jahr keine erhalten.
    Um bei sowas abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, sowas auf dem Postweg per Einwurfeinschreiben zu machen. Kostet zwar 2,50€ plus Porto, man ist aber auf der sicheren Seite, da der Postbote mit seiner Unterschrift die Zustellung an die Behörde dokumentiert. Im Streitfall hat sowas schon etlichen Leuten den Hintern gerettet (allgemein)

    Beste Grüße
     
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  10. Prinzipiell hast du recht, aber er bezog sich wohl auf meinen Post am Montagmorgen. Bin jedenfalls froh, das ich die Option "F3-Vernichtung vor Silvester" jetzt doch nicht ziehen muss.
     
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  11. Jetzt ist es F3-Vernichtung an Silvester:D

    Sry, Ich bin grade Happy AF:phantastic:
    Eine Bestellung kam heute an (Bilder Folgen im dazugehörigen Thread). Den Anwohner des Monats Award werde ich definitiv nicht gewinnen. Eher werden die Nachbarn eine Petition für meinen Umzug starten, bei dem was ich alles bestellt habe:spiteful: Wenn die Polizei nicht kommt, hab ich nicht alles gegeben. :strike:
     
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  12. Ich warte leider nur auf die PK oder gabs die schon? Ich blick nicht mehr durch. Aber ich brauch die Bestätigung, dann werde ich endlich mein Feuerwerk anzeigen. Mir juckts unter den Fingern ey .. bei einem Verbot hätte ich immerhin schon mal die kleinste von drei Bestellungen aber daran glaube ich nicht mehr.
     
  13. :bye:
    Wenn die Dame recht behält, sollte der Schein kurz vor den Weihnachtstagen fertig sein
     
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  14. Mit ein bischen Glück bekomme ich den dieses Jahr noch. Mit viel Glück erst nächstes Jahr(Eher Glück fürs Konto)
     
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  15. So unterschiedlich sind alle Leute, ich werde meinen wohl nächstes Jahr nicht verlängern (aus bestimmten und privaten Gründen)
    Betonung liegt aber auf "wohl" :D
     
  16. Ich warte noch in Hannover auf meinen Schein. Habe die Unterlagen erst vor 2 Wochen abgeschickt und hoffe auf eine positive Rückmeldung. Dieses Jahr mit F3 wird das eh nix mehr, deswegen bin ich da zeitlich entspannt. Aber wäre natürlich DAS Weihnachtsgeschenk. :)
     
  17. So. Heute lag ein erfreuliches grünes Büchlein in meinem Briefkasten :)

    Zusammenfassung:

    Beantragt im Landkreis Darmstadt-Dieburg per Mail (ohne jegliches Vorgespräch) am 13.10.2020
    Schriftliche Rückfrage der Sachbearbeiterin am 13.11.2020
    Erlaubnis per Brief zugestellt bekommen am 26.11.2020
    Kosten 105€

    Einschränkungen: Keine

    Ich freue mich :)
     
  18. Hey, ich bin kurz vor meiner ersten Anzeige. Da meine Sachbearbeiterin auch nur eine formlose E-mail haben wollte, möchte ich wenigstens diese Daten in die Anzeige schreiben. Nun meine Frage. Bei Raketen, die ich noch nicht erhalten habe, welchen Sicherheitsabstand schreibe ich da rein 15/25/30Meter je nachdem, was auf der Verpackung als vorgeschriebener Mindestabstand steht? Oder einfach 100Meter welcher für eher dem eigenen Sicherheitsgefühl entspricht? Oder den Mindestabstand des Gesetzgebers( dazu hatte ich 15-30 Meter gefunden)? Platz hat mein Abbrenner genug nur gab es viele verschiedene Daten dazu, wenn man mal in andere Threads guckt.
     
  19. wenn das immer so schnell und unkompliziert ablaufen würde:rolleyes:typisch Deutschland das es überall anders zugeht...sowohl von der Dauer, Kosten und wie "schwer" es einem dazu noch gemacht wird. Die einen müssen zwingend persönlich erscheinen, beim nächsten liegt es kommentarlos im Briefkasten, andere bekommen offiziell F2-F3 eingetragen, andere nicht (Auslegungssache der Behördenwillkür...), dann wollen die einen die Versicherung bei der Beantragung, ansonsten Ablehnung, Wiederrum andere juckt das erstmal nicht...
    Danke Deutschland!
     
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  20. Glückwunsch, ging ja flott
     
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  21. Wichtige Frage an alle Fachkundigen: Ich hatte leider heute einen unschönen Anruf vom Ordnungsamt bezüglich meines Angezeigten Silvester Privatfeuerwerks. Gilt F3 auch als Grossfeuerwerk?
    Meines Wissens nicht (mittelfeuerwerk). Und wie kann ich dagegen vorgehen?

    Alle Grossfeuerwerke wurden ja gestrichen aber ich bin der festen Meinung, dass mein Feuerwerk nicht dazu zählen kann :(

    Hilfe bitte :(
     
  22. Mich würde ja mehr die Begründung des Ordnungsamtes interessieren. Wenn ich raten sollte würde ich behaupten, dass sie vorhersagen dass sich dort eine Menschenansammlung bildet und es deshalb verhindern wollen das du schießt. Leider kannst du auf die Unterstellung keine gescheite Antwort geben, wie du den verhindern wolltest, dass sich eine Menschenmenge bildet.
     
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  23. Das Gesetz kennt den Begriff Großfeuerwerk nicht, die Bedeutung dieses umgangssprachlichen Begriffs ist jedoch "Feuerwerkskörper, von denen eine große Gefahr ausgeht", also F4. Bei der Kategorie F3 handelt es sich um Konsumentenfeuerwerk mit Abgabebeschränkungen, nicht um Großfeuerwerk.
    Mit 27er darfst du eh nur private Feuerwerke mehr oder weniger für dich selbst abbrennen, und nach den neuen Vorschriften sind private Feuerwerke ausdrücklich erlaubt.
    Es wird nicht im Vorraus öffentlich angekündigt, ist nicht von öffentlicher Hand geplant, nicht für öffentliches Publikum gedacht, findet auf einem Privatgrundstück statt. Wie soll es also unter das Verbot von "öffentlichen" Feuerwerken fallen?

    Es findet schon gar nicht auf einem "belebten Platz" statt, an denen ja Feuerwerk verboten wird.
     
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  24. Hattest du in die Anzeige einen Anlass angegeben? Eventuell ist es dort so formuliert, dass von einer größeren Party oder Ähnlichen ausgegangenen werden kann.

    Ich persönlich will auch noch eine Anzeige für den 31.12.2020 schreiben. Will ein paar Einzelgegenstände vor allem F3 Raketen schießen. Als Anlass gebe ich zum Beispiel „Brauchtumspflege zu Silvester im Familienkreis“ an. Damit erst gar keiner auf die Idee kommt es könnte ne Party oder so geplant sein.

    Grüße
     
    Zedy gefällt das.
  25. Der Anlass ist: Silvester ...
    Ich melde mich wenn's was neues gibt. Danke erstmal für die Unterstützung!
     
    Noerm gefällt das.
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