Moin liebes forum, grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in "unmittelbarer" Nähe (ein dehnbarer Begriff) von Altenheimen, Krankenhäusern, Kirchen etc. untersagt, soweit so gut... Ich gehe davon aus, dass es in diesem Passus keine weitere Differenzierung gibt, z.B. in Form von "das Abbrennen von Feuerwerk mit Knallwirkung ist untersagt". Ich stelle mir die Frage, ob leises Feuerwerk (Vulkane, Fontänen, römische Lichter, Kometen und Co.) vor besagten Gebäuden erlaubt ist!? MfG ToF
Also wenn man vom österreichischen Passus bezüglich Senorienheimen usw ausgeht (und der erst liest sich gleich) kann ich eine Aussage eines BMI Mitarbeiters zum Thema unmittelbar weiter geben : "Ich verstehe unter unmittelbar Wurf und Spuckweite"
In §23 1.SpregV steht: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Ich denke das schließt alle Gegenstände unabhängig von der Lautstärke aus. Ob es in der Realität jemanden stört wenn dort leise Fontänen gezündet werden ist eine andere Frage. Ich würde es aber lassen, da es eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Nein, weil wie schon geschrieben keine Unterscheidung nach Lautstärke stattfindet. Es ist egal ob ein leiser oder lauter Artikel zu einem Feuer führt. Wir hatten schon mal Schäden durch eine Crossette-Batterie. Leise, aber wenn die tief ziehen brandgefährlich! Bei Altenheimen kann man den persönlichen Kontakt suchen. Die meisten freuen sich sogar den Bewohnern auch mal was außergewöhnliches bieten zu können. Kniffelig wird es bei Krankenhäusern. Dort hatten wir auch schon mal nach vorheriger Absprache geschossen. Da geht es unter anderem ja auch darum das sich kein Oberarzt, der gerade an einer Aorta rumschneidet, erschreckt während sich im Feuerwerk plötzlich ein leiser F2-Vulkan entscheidet dass ihm sein Dasein zu langweilig ist und er lieber ein F4-Böller wär.
Mit entsprechenden Einzelfallbetrachtungen lässt sich so ziemlich alles legalisieren. Dazu würde ich mit einer Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung anfangen... Die Frage aber ist eben, ob die Behörde, bei der das Feuerwerk angezeigt wird, dem zustimmen wird. In diesem Falle muss nämlich von da auch eine Zustimmung / Erlaubnis erfolgen. Stelle Dich auch jeden Fall auf ein langes und wahrscheinlich auch kostenintensives Verfahren ein.
Tja, wie so oft eine persönliche Abwägung ohne rechtliche Sicherheit. Aber wenn das Altenheim das einzige Problem ist haben wir das so gemacht. Ja. Aber nicht auf Genehmigung sondern mit Anzeige. Wahr echt super als dann die Bewohner (überwiegen Frauen) mit ihren Rollatoren rauskamen und fast eskaliert sind
Ich stelle mir die Frage, ob leises Feuerwerk (Vulkane, Fontänen, römische Lichter, Kometen und Co.) vor besagten Gebäuden erlaubt ist!? MfG ToF[/QUOTE] Es gibt aber auch Leute, die bilden sich ein das es laut ist wenn du einen kleinen Vulkan(ohne Crackling) abbrennst....... Habe ich selbst schon erlebt....die Macht der Einbildung.... Als ich beim Bund war, hatten wir einen Kameraden, der konnte absolut keinen Fisch riechen................. Der hat immer gemeckert wenn wir Fisch gegessen haben.... Irgendwann haben wir mal eine leere Dose Tomatenfisch gründlich ausgespült(kein Geruch mehr vorhanden) und haben sie in die offene Mülltone gelegt.......... Was ist wohl passiert......................richtig er hat gemeckert, das die ganze Stube nach Fisch stinken würde..... Um wieder zum Thema zu kommen............ich würde besagte Orte einfach meiden.....die riechen doch schon förmlich nach ärger...