Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #3351 Bruno86, 30. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2020
    Wenn mehrere zusammenlegen, um dem Brautpaar einen Fernseher zu schenken..................dann fließt Geld.................das fällt dann also unter Gewerblich........

    Das würde also heißen das wir das ganze anmelden müssen................interessant......................sind wir echt schon so tief gesunken?

    Wofür gibt es denn die Mehrwertsteuer? Für Feuerwerksartikel zahle ich die doch auch!

    Hör mal ist echt nicht böse gemeint, aber mir wird das ganze hier ein bischen zu hoch..........

    Wahrscheinlich bin ich zu ungebildet als das ich so etwas verstehen könnte...

    Wünsche eine angenehme Vorfreudezeit:)
     
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  2. Ich kann ja nichts für die Gesetze und wollte dich damit nicht angreifen, dennoch bin ich der Meinung das dies so ist. Ich werde mal nachforschen.
     
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  3. Das Problem hier ist tatsächlich Auslegungssache und ich bin mir gerade nicht mehr sicher, ob es dazu mal einen Präzedenzfall gab, der tatsächlich als Urteil irgendwo festgestellt wurde.

    Einige 27er bekommen aber tatsächlich als Auflage auch eingetragen, dass sie die pyrotechnischen Gegenstände komplett alleine finanzieren müssen, ohne Unterstützung/Zusammenlegen mit Freunden. Hab ich hier im Forum schon in einem der Scheine gesehen. Spätestens dann muss man sich natürlich daran halten, solange das im Schein steht (ob man den Passus ändern oder streichen lassen kann, hat halt noch niemand auf eine Klage ankommen lassen).

    Es ist jedenfalls ein schwieriges Thema, rechtlich gesehen, und auf der sichersten Seite ist man nur dann wirklich, wenn man seine Feuerwerkskörper, egal für wen man sie (natürlich privat) verwendet, komplett eigenständig bezahlt.
     
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  4. #3354 Bruno86, 30. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2020
    Genau das Beispiel gillt auch für unser Feuerwerk.....das ist genauso ein Geschenk wie der Fernseher........

    Wir möchten den Fernseher verschenken und nicht verkaufen!

    Und dafür wurde ich hier telweise als §27SprenG. unwürdig bezeichnet...............da kann der ein oder andere bestimmt nachvollziehen, das mir da der hintern geplatzt ist denke ich.

    P.s

    Ich fühle mich nicht angegriffen von dir.

    Wenn ich jedoch so wie gestern den sogenannten SHITSTORM aus allen Ecken bekomme, weil ich etwas verschenken möchte, dann kann es durchaus sein, das ich mich angergriffen fühle.....

    Sehr Vorbildlich übrigens, das es so viele Menschen hier gibt, die alle ihre Geschenke anmelden....
    Ich wette die würden nichtmal mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite fahren....
     
  5. #3355 TIE Fighter, 30. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2020
    Sorry, ich muss hier mal Eingrätschen.

    Musst du für den Einkauf von einem Fernseher auch eine behördliche Erlaubnis beantragen?
    Mit dieser Erlaubnis bekommst du nicht nur Rechte, sondern auch jede Menge Pflichen auferlegt.

    Wir sind hier keine Rechtsanwälte sondern nur einfache Bürger wie du, die aber im Gegensatz zu dir schon die ein oder andere Erfahrung mit den Ämtern sammeln durften. Die in diesen Gesprächen aufgeschnappten Ein- und Ansichten geben wir hier wieder. Nicht mehr, nicht weniger. Das ist alles.
    Nur sind diese Erfahrungen auch noch von Behörde zu Behörde, von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.
    Wenn du diese Ansichten nicht teilst, ist das nicht weiter schlimm aber das kannst du nicht uns anlasten.
    Tu dir einen Gefallen. Diskutier das doch bitte mit den für dich zuständigen Ämtern. Die werden dir dann schon mal zeigen wo der Hammel weidet und du hast Rechtssicherheit. Hier zu diskutieren wie du die Gesetzeslage beurteilst bringt uns nicht keinen millimeter weiter.
    Ich hoffe dir ist klar geworden dass du eventuell, wenn du dein Vorhaben so umsetzten möchtest wie du geschrieben hast und an die richtigen Ämter gerätst, schneller ein Steuerstrafverfahren am Hals hast als du „Feuerwerk“ sagen kannst. Dann kannst du ja gerne mit dem Richter über die Gesetzte diskutieren.
    Danach bist du dann um eine Erfahrung reicher, viel Geld losgeworden, hast Zeit verplempert und bist deinen 27er wieder lost.

    So und jetzt mal rann ans lesen. Das Thema ist äußerst komplex und bietet viel Raum zur Spekulation und lässt sich nicht in zwei Sätzen rechtlich abschließend abarbeiten. Vor allem hier nicht.

    Viel Spaß.
     
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  6. Ich weiß ja nicht wen du mit "die" bezeichnest, aber ja, würde ich nicht ;)
     
  7. Jugendfreund hat das gemacht, Arm abgerissen und einfach mal so tot.
    Es ist echt hilfreich auf der richtigen Seite zu fahren!
    Und bei Feuerwerk ist es auch sehr sinnvoll, nur zu schießen wenn alles safe ist. Das schließt halt auch eine saubere rechtliche Klärung mit ein, die hierbei sicherlich nicht mal eben so easy ist.
     
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  8. Hier, mein Vater kommt aus NRW Ecke Düsseldorf. Hauptsächlich hat er den Schein weil er eigene Munition fürs jagen produziert. Trotzdem ist dort Kat3 eingetragen. Ich bin mir nicht sicher ob er sogar Kat4 drin hat. Ich bringe das in Erfahrung.
    LG
     
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  9. Mein von Dir zitierter Beitrag ist tatsächlich schon 5 Jahre alt...
    Und auch tatsächlich kenne ich seit ca. 2 Jahren eine Person die einen 27er F3 sein Eigen nennen darf (er gehört aber nicht zur BR D'dorf, aber NRW).

    Was deinen Vater betrifft:
    27er für Wiederlader und Böllerschützen ist der eigentliche Normalfall, Kat 4 geht auch, aber Kat 2/3 ist halt immernoch sehr selten.
    Forsch da gerne nochmal nach, würde mich interessieren.
     
  10. Warum sollte ein 27er ohne Fachkunde F4 eingetragen bekommen?
     
    Mr. Botte und reyzix gefällt das.
  11. Das würde er auch nicht eingetragen bekommen. Da die Sachkunde für einen Böllerschützen eine andere ist als die des angehenden Feuerwerkes. Das ist wie mit dem Bühnenfeuerwerk, theoretisch musste für T2 im Schein auch einen seperaten Lehrgang haben.
     
  12. Wieso ohne Fachkunde? Ich gehe davon aus, dass er eine hat wenn F4 eingetragen ist.
    Natürlich ist ein Böllerschütze was anderes (1/2 Tag Kurs).
    Was allerdings in deinem Schein eingetragen wird hängt mit dem Lehrgang und der Prüfung zusammen bzw. was dort unterrichtet und geprüft wid. Das was das Prüfungszeugnis aussagt hast Du später einzutragen und wenn da bei einem Großfeuerwerkerlehrgang T2 im Zeugnis mit drin steht...dann ist das so.
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  13. Ich hatte es im Lehrgang nicht mit drin aber dafür dem Umgang mit SP wegens dem Zink-Bombetten-System, das war mir persönlich viel wichtiger.
    Ist aber schon interessant das es da wohl solche Unterschiede gibt.

    Bin mal Gespannt im Frühjahr geht's zum Grundlehrgang für Großlochsprengungen

    Grüße
     
  14. Hallo Leute,
    brauche mal eure Meinung bevor ich mich evtl nochmal an die Behörde wende. Ich möchte an Silvester F3 zünden welches ich soweit auch ordnungsgemäß angezeigt habe. Jetzt habe ich diese Bestätigung erhalten und da macht mich der letzte Satz etwas stutzig.
    Da sich in unmittelbarer Nähe keine der genannten Gebäude/Einrichtungen befinden, kann ich die Anzeige doch als "durchgewunken" ansehen oder sehe ich da falsch.
    Gruß Basti
     

    Anhänge:

  15. F4 ohne fachkunde
    Es ist alles i.o solange diese Gebäude nicht in deiner unmittelbaren nähe sind. Ich warte auch noch auf meine Bestätigung
     
    Basti140397 gefällt das.
  16. Ok vielen Dank, dann lag ich mit meiner Vermutung ja richtig.
     
  17. Basti140397 gefällt das.
  18. Der Passus mit den "Reet- und Fachwerkhäusern" stand früher so in der 1. SprengV, wurde in der letzten großen Novellierung 2017 aber aus §23 (1) entfernt und zu "besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen" geändert. Vermutlich hat die Gemeinde einfach ihren Standardtext nicht angepasst.
     
  19. Das f4 sollte da nicht stehen sorry
     
    Basti140397 gefällt das.
  20. So ich habe folgendes in Erfahrung gebracht, eingetragen ist nur Kat4 für 2/3 müsste er einen Lehrgang machen, dies ist für ihn aber nicht relevant da er wie gesagt den Schein nur für die Munition hat.
     
  21. Das erscheint aber schon mehr als sonderbar! Denn eigentlich ist es genau andersrum! Für F2/F3 benötigt man laut SprengG eben keine Fachkunde (Lehrgang), für F4 wird aber IMMER ein Fachkundezeugnis benötigt!
     
  22. Ich denke es sind nur die FK-Böller in F4 eingetragen, da die auch ab und zu beim Böllerlehrgang mit geschult werden. Zumindest war das früher so.
    Evtl. hat da ein Sachbearbeiter aus F4-FK-Böller einfach F4 draus gemacht. Wäre aber schon sehr merkwürdig.
     
    Christoph gefällt das.
  23. Wo kann man in der 1. SprengV lesen, dass ein Lehrgang nur für einen einzelnen Typ PtG in F4 überhaupt möglich ist?
     
  24. Das sind die neuen Lehrgangsgrundsätze ab 2018. Aber evtl. war das früher ja mal anders :unsure:

    Grundlehrgang „ Böllern “

    1 Lehrgangsziel:
    Mit erfolgreicher Teilnahme am Grundlehrgang „ Böllern “ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:
    1.1 Verwenden von Böllerpulver zum Böllern (Handböller, Standböller, Böllerkanone)
    Keine Fachkunde wird vermittelt für:
    den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen oder Gegenständen.


    Grundlehrgang „ Vorderladerschießen “

    1 Lehrgangsziel:
    Mit erfolgreicher Teilnahme am Grundlehrgang „ Vorderladerschießen “ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten
    erlangt:
    1.1 Verwenden von Treibladungspulver zum Laden von Vorderladern
    Keine Fachkunde wird vermittelt für:
    – den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen oder Gegenständen


    Grundlehrgang „ Laden und Wiederladen von Patronenhülsen “

    1 Lehrgangsziel:
    Mit erfolgreicher Teilnahme am Grundlehrgang „ Laden und Wiederladen von Patronenhülsen “ ist die Fachkunde für
    folgende Tätigkeiten erlangt:
    1.1 Verwenden von Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen

    Keine Fachkunde wird vermittelt für:
    – den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen oder Gegenständen.


     

    Anhänge:

  25. #3375 PyroWolle, 2. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2020
    Wie gesagt, wir haben einige Mitglieder im Verein die die FK-Böller eingetragen haben und die sind in F4.
    Aber ich meine, dass es dafür eine extra Unterrichtseinheit gab.

    EDIT: Es gibt den Lehrgang dazu wohl noch...
     
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