News Silvester Feuerwerksverbot wegen Corona?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pat92, 30. August 2020.

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  1. Na weil ich sonst gegen ebendiese Regelungen verstoßen würde!? Der Plan sähe vor zu Verwandten zu fahren, deren Grundstück groß genug wäre für die geplante Show - ist seit Sommer fest geplant und mit denen abgesprochen gewesen, daran hat sich eben auch meine Bestellung ausgerichtet.
    Das ginge aber halt nur, wenn die bestehende Lockerung von 10 Personen gelten würde. Haushalte wären es sowieso nur 2, aber wir würden halt auf 8 Personen kommen. Bei maximal 5 erlaubten Personen wäre der Plan also nicht möglich / nicht regelkonform.

    Edit: Aber ich merke gerade, bzgl. der Herausnahme einzelner Artikel habe ich zumindest zum Teil wohl ohnehin schlechte Karten. Bei Röder sind die Pakete ja scheinbar schon teilweise fertig gepackt bzw. sogar schon bei den Speditionen...
     


  2. Also in Niedersachsen ist im Moment alles gut!

    https://www.oldenburg.de/startseite...esundheitsamt/corona/corona-verfuegungen.html
     
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  3. Ja doch, aktueller Stand ist lediglich auf sehr belebten Straßen und Plätzen ist feuerwerk verboten.

    Nicht aber in normalen örtlichen Straßen wo wir ja wahrscheinlich überwiegend wohnen!
     
  4. Achso. Dein Beitrag eben las sich so, als hättest du ne Show geplant, die du nicht gerade auf einem Grundstück bei Bekannten zündest. Aber so hast du natürlich berechtigte Bedenken.
     
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  5. Ja auf nem öffentlichen Platz, zumal ich nicht wüsste wo, kenne mich jetzt nicht unbedingt dort aus, wäre es ja wohl eh nicht geschickt / möglich denke ich.
    Aber ja, war wohl ursprünglich etwas missverständlich formuliert von mir.
     
  6. Doch, genau so. Sobald Inzidenz über 200 ist, gilt Ausgangssperre und damit diese wieder aufgehoben wird, muss die Inzidenz im Landkreis an 7 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegen (so zumindest in Bayern).
     
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  7. Rheinland-Pfalz Verbot auf öffentlichen Straßen.
    Zu öffentlichen Straßen gehört jede Straße die für den Verkehr frei gegeben ist.
     
  8. Also ich komme aus MV und muss meine Bestellung beim Postenhandel in Velten abholen.
    Ich mache mir aber ehrlich gesagt überhaupt keine Sorgen, dass ich rausgewunken werde oder Ähnliches.
    Zur Not besuche ich halt meine Schwiegereltern.

    Und bei uns ins Rostock ist immer wieder die Rede von öffentlichen Plätzen und Straßen, was letztendlich aber nur bedeutet, dass beliebte Plätze wie bei uns der Stadthafen Böllerverbotszonen werden.
    Ich denke so wird das auch auf Bundesebene sein.
    welche Stadt hatte bitte die Kapazität alle Straßen zu kontrollieren?
     
  9. Bei der Regierung und der Lage ist aktuell alles möglich aber:

    Da Supermärkte wie Lidl etc. auch bei einem harten Lockdown weiter offen sind, wird man Feuerwerk doch vom 29-31.12 ohne Probleme kaufen können. Die Einschränkungen mit den öffentlichen Straßen oder belebten Plätzen waren schon vorher klar.

    Ausgangsbeschränkungen von 21-5Uhr morgens wird es sicherlich nur in extremen Fällen wie dunkelroten Hotspots geben. Aber selbst da wirst du einige Minuten an die frische Luft auf dem eigenem Grundstück oder in der Wohnsiedlung draußen verbringen können. Einfach irgendwo abseits hingehen und dort dann das Feuerwerk zünden.
     
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  10. Haste bitte den offiziellen Text dazu. Eine Regelung für jeden öffentlichen Grund, höre ich heute zum ersten Mal.
     
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  11. Warum sollte es da Probleme geben? Man darf doch wohl noch in ein anderes Bundesland fahren oder habe ich da was verpasst? Das ist ja keine touristische Reise.
     
  12. Auf eigenem Grund darfst du 24 Std sein!
     
  13. Hallo zusammen,
    habe gerade mal bei mir an der Garagenausfahrt geschaut, ob ein abbrennen dort im schlimmsten Fall möglich wäre(Die Ausfahrt ist auf selber Höhe, wie die Straße, sprich also ebenerdig.) Sieht soweit ganz gut aus, der Abstand zum Haus würde gerade so hinhauen(7,5m). Könnte die Batterien dann genau an die Kante zum Gehweg stellen, solange ich nicht drüber bin, ist es ja noch kein öffentlicher Raum:D

    Fächerbatterien werden zwar etwas schwierig, aber mein Gott, in dem Moment bin ich halt zufällig auf die Straße raus gestolpert und versehentlich mit dem Brenner an die Zündschnur gekommen.
    Kann mir das mit der Palette und dem Tapematch dann ja nochmal überlegen.
     
  14. Woher kommt denn die Meinung das es auf ALLEN Straßen und Plätzen verboten wird?
     
  15. Das ist natürlich richtig. So sollte es eigentlich heißen. Verzeihung. Ups
    Aber für Rheinland-Pfalz hab ich es so gehört bzw gelesen
     
  16. Wieso sollte man wenn man ein eigenes Grundstück hat irgendwo anders hingehen ? Und wieso sollte man sich auf dem eigenen nur einige Minuten aufhalten dürfen ? Versteh ich nicht,aber vlt kann mir jemand erklären
     
  17. Auf deinem eigenen Grundstück darfst du trotz AusgangsSPERRE 24 Stunden an 7 Tagen die Woche sein und an Silvester 48 Stunden lang dein Feuerwerk abbrennen
     
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  18. Von mir etwas umständlich formuliert, in einer Wohnsiedlung wo ich z.B. wohne werde ich mich selbst bei einer Ausgangsbeschränkung frei bewegen können.
     
  19. Wenn die sagen ab 21 Uhr drin dann bedeutet das in den 4 Wänden und nicht um 0 Uhr im Garten.
     
  20. Bei den heutigen Batterien, auch wenn es 8 Meter wären, meiner Meinung nach zu nah. Meine Auffahrt ist gute 20 Meter lang, ich stell da keine Batterien hin. Bombenrohre ja. Aber musst du wissen. Ist nur meine Meinung dazu
     
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  21. Nein, eine Ausgangssperre (ab 21 Uhr oder ähnlichem) bedeutet, dass du keinen öffentlichen Grund betreteten darfst. Auf deinem Grundstück (= befreidetes Besitztum) darfst du dich weiterhin frei bewegen, vorausgesetzt es grenzt an dein Haus
     
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  22. Bin gespannt ob es dabei bleibt. Hinterher heisst es gar nicht raus weil man ja am Gartenzaun anstoßen könnte :rolleyes:
     
  23. Dachte es bezieht sich darauf das man keinen öffentlichen grund mehr betreten darf ? Wieso sollte der Aufenthalt auf Privatgrund,wo niemand anderes Zutritt hat und man dadurch auch keinen anderen Personen begegnen kann nicht zulässig sein ?
     
  24. Das spielt keine Rolle. Den Zutritt zu deinem eigenen Grundstück darf dir keiner verwähren (es sei denn du müsstest dafür öffentliche Wege kreuzen). Dass du dann dort dein Feuerwerk zündest spielt dabei keine Rolle.
     
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