News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Dieses Thema ist die Fortsetzung des bisherigen Themas - aus Performancegründen. Bitte hier weitermachen.
     
  2. Ich habe mich jetzt ein bisschen eingelesen und bin doch noch verwirrt!

    Kann ich nun z.B. bei Norma Raketen kaufen oder nicht?!
     
  3. Stand jetzt nicht
     
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  4. mmn nein.
     
  5. Nein. Was du sicher kannst:
    Mit Gewerbeschein oder 27iger morgen oder übermorgen noch einkaufen (und abholen).

    Was du eventuell kannst, aber wahrscheinlich nicht funktionieren wird (meine Meinung):
    Jetzt bestellen UND bezahlen, damit dann auf einen "Kauf vor dem 16.12." hoffen.
     
  6. Meiner Meinung nach müssten die laufenden Klagen durchgehen hoffe Lidl und Aldi klagen auch. Denn es gibt kein Grund den Verkauf zu verbieten und die Kh Aufenthalte kann man ja beweisen daß die nicht Feuerwerk bedingt sind
     
  7. Nein! Der verkauf vor Silvester ist verboten. Aber da steht nicht von zu Silvester. Das müsste man noch etwas genauer beäugen.

    Was aber auch zu beachten ist, bereits getätigte Bestellungen, also die Abholung, ist kein Verkauf.
     
  8. Ich finde das alles sehr komisch. Ich wohne auf dem Dorf und feiere alleine mit meiner Familie mit der ich auch zusammen wohne.
    Wir laden extra keine Freunde ein und nun dürfen wir nicht mal knallen wegen Corona?!
    Das macht doch keinen Sinn. Ich rede jetzt bloß von meiner Person.
     
  9. Das mit den Bestellungen würde mich auch interessieren, werde bzgl dessen morgen gleich den Händler kontaktieren. Wie steht es um P1 und PM Artikel, die laufen ja nicht als Silvesterfeuerwerk?
    Ich hoffe jedenfalls auf eine Klagewelle seines Herstellern und Händlern gegen das Verbot. Noch ist ja ein wenig Zeit bis zum 29.12.
     
  10. Stand jetzt ist der Verkauf, nicht aber das Abbrennen verboten.
    Wenn du also Restbestände hast, könntest du die aufbrauchen.

    So werde ich das machen.
     
  11. Dazu möchte ich Mithilfe eines Auszuges, welche Röder-Kunden aufgrund der Neuregelungen heute per Mail erhielten, folgendes (positives) ergänzen:

    "[...]Wir von Röder-Feuerwerk kämpfen für Euer Silvesterfeuerwerk! Bitte haben Sie noch etwas Geduld bis wir alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft haben!

    Suchen Sie nach (erlaubten) Auswegen trotzdem Silvester Ihr Feuerwerk zu zünden. Lassen Sie sich diese Freude nicht nehmen! (siehe weiter unten)

    Versand-Bestellungen sind nach wie vor für den Versand vorgesehen.

    Abhol-Bestellungen versuchen wir notfalls ebenfalls zu versenden!


    Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, da wir diese aufgrund des hohen Aufkommens an Anrufen und eMails nicht bearbeiten können.



    Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.



    Ihr Team von Röder-Feuerwerk"
     
  12. Sehe ich auch so. Ist wieder dieses Beamten Deutsch. Rein theroretisch wird sich ein Türchen aufgelassen.
     
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  13. Damit sich dann alle Menschen die Feuerwerk kaufen wollen an einem Tag in die Läden quetschen? Denke die haben sich einfach nicht klar ausgedrückt.
     
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  14. Meine bisherige Schlussfolgerung:

    Ich hab noch so viel Kleinkram,,,,,, da verschenke ich EINIGES an die Nachbarn.


    Dann noch beten ob die Bestellung kommt, dann kann ich noch mehr verschenken/teilen

    Ich werde der gottverdammte Pyro-Santa.
     
  15. Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
    § 22
    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.

    Hier steht Überlassen!

    Verkauf: Im rechtlichen Sinne die Übertragung einer Sache oder eines Rechts gegen Entgelt, siehe Übereignung

    Also Verkauf noch bis Mittwoch zulässig, die Überlassung wurde ja nicht verboten!

    Bzw. wenn ich schon was Verkauft habe, dann macht der Beschluss das Rückwirkend ungültig?

    Dann wären auch alle Feuerwerksverkäufe bisher ungültig?!
     
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  16. Aber an die Ausgangsbeschränkungen und die eventuelle Ausgangssperre denken.
    Auf deinem eigenen Grundstück sollte es möglich sein. Sorry, vorhin vergessen zu erwähnen


    Zur Formulierung "vor Silvester" und "zu Silvester":
    Darauf komme ich irgendwie nicht klar...
    Würde sich das Verkaufsverbot nur auf den 29. und 30. beziehen wäre das meiner Meinung nach doch eine Lachnummer.
    Sowohl aus Sicht des Zwecks des Verbots an sich, als auch im Hinblick auf Kontaktbeschränkung und -vermeidung.
     
    Cordter, okean123 und Feuerteufel gefällt das.
  17. Ich hab mal noch eine Frage an euch:

    Macht es sinn jetzt noch Online was zu bestellen??

    Hab das noch nie gemacht und kenne auch keine Webseiten aber Ihr habt bestimmt die passende Antwort und ein Tipp für mich.
     
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  18. Gerade eben hieß es wieder nur "Verkaufsverbot". Keine Rede von einem Abbrennverbot.
     
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  19. Fängt man hier nun auch wie in den Niederlanden an zu protestieren?
     
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  20. Würde ich lassen. In der Theorie klingt das alles super, da der Beschluss in schriftlicher Form noch nicht vorliegt. Ich glaube aber kaum, dass Käufe die nach der heutigen Aussage getätigt werden noch Bestand haben werden. Am Ende sitzen wir leider am kürzeren Hebel.
     
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  21. @Feuerteufel Die bekannten Online-Shops wie Pyroland, Pyroweb und Röder sind gerade down. Abgesehen davon ist noch unklar, ob Bestellungen an den Kunden versendet bzw. abgeholt werden dürfen.
     
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  22. Haben sich Weco und Co schon geäußert??

    Geht ja schließlich mit um deren Existenz.

    Die Gerichte werden sich damit befassen müssen.
     
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  23. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt. Die Ausgangssperre gilt auch für Silvester. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. "Wir haben de facto ein Böllerverbot in Deutschland", sagte Söder. Das komme auch auf expliziten Wunsch der Krankenhäuser. "Es wird also ein stilles Silvester."

    Heist also maximal..Böllern zum Fenster raus..den Rest vom privaten Grundsück.
     
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