sag ich immer weider; die kommunen legen die verbotszonen fest. ein pauschales "wir verbieten" hat keinen bestand.
Was das zünden betrifft stand jetzt: Feuerwerk nur auf eigenem Grund und Boden, im öffentlichen Bereich verboten. Wobei öffentlicher Bereich weit gestreut ist, müsste man wohl abwägen. Ausgangssperre ab 20 Uhr bleibt an Silvester bestehen. Folglich starke Einschränkungen.
Herr Dr. Haseloff für Sachsen-Anhalt sagte gerade, dass das Thema Feuerwerk vom Bundesinnenminister einheitlich über die SprengV geregelt wird.
Auch hier wieder: wenn du einen eigenen Garten hast, bist du eh fein raus. Hier nochmal in Schriftform: Quelle
Das wird ihn bestimmt sehr jucken genauso wie die Politiker in Berlin oder Söder in Bayern. Denen geht es am Arsch vorbei das du jetzt zerrüttet zu denen stehst
Verordnung Thüringen So wie ich das lese, darf "ich" bis 3 Uhr des 1.1.2021 raus. Wie sich das anhört Weiter habe ich noch nicht gelesen. § 6a Pyrotechnik, Jahreswechsel (1) Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen vor dem Jahreswechsel des Jahres 2020 zum Jahr 2021 ist verboten. (2) Jeder Person wird empfohlen, in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten. (3) In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum in den nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 festgelegten Bereichen unzulässig. (4) Veranstaltungen im öffentlichen Raum zur Begehung des Jahreswechsels, insbesondere solche mit Vergnügungs- und Freizeitcharakter sowie solche, bei denen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden sollen, sind untersagt. Es kann beginnen. Los her mit der Onlinebestellung. Ich beginne gleich die Flugzettel anzufertigen. Die werden schön am 29.12. verteilt, sodass es auch jeder mitbekommt.
Interessanter Punkt gerade in der PK von Sachsen Anhalt: Da man auf Länderebene den Verkauf von Feuerwerk nicht regulieren kann, hat gestern der Bundesinnenminister den Auftrag bekommen dies in der SprengV zu regeln.
Corona und Silvester 2020: Verkauf von Feuerwerk verboten, aber... | NRW Ab Minute 1:18 bemerkt man den Schnitt der gestern noch nicht da gewesen ist ! Der Satz "An öffentlichen Stellen wird das Anzünden von Feuerwerk verboten sein" wurde auch heute in den Text geschmuggelt. Das ist ja echt eine heftige Ich glaube der Server bricht ständig zusammen.
Ein Anruf mit dem Versanddienstleister GO! hat ergeben, dass spätestens nächste Woche feststehen wird, ob sie das Feuerwerk ausliefern dürfen oder nicht. Derzeit sind sie im Gespräch. Also abwarten und hoffen.
Man muss die Verordnung vom Bundesinnenminister abwarten. Dann wird man erst klarheit haben. Und gegebenenfalls dagegen klagen können. Vorher ist alles Spekulation.
Im Endeffekt wissen alle garnicht,was man nun darf und was nicht und werden jeden Tag mehr verunsichtert in ihrem Eigenen Handeln bis an Silvester die tolle Polizei vor der Eigenen Tür steht und sagt das dürfen sie nicht .. Wie? wo? was? Ein "besorgter Bürger" hat uns darüber informiert,das sie in in Ihrem Garten illegale Feuerwerkskörper zünden dem sind wir nachgegangen...und wie ich sehe haben sie ziemlich viel Feuerwerk hier rumliegen auch wenn es gesetzeskonform ist aber in diesen Mengen? Zack und schon bist du Mode Bitte kommen sie mit und leisten keine Gegenwehr ... Darauf habe ich ehrlich gesagt überhaupt keinen Bock
doch: § 8 Einzelhandel (1) Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Satz 1 gilt nicht für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Im Falle von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt, soweit nicht das Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist zulässig die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren, sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt, sowie der Verkauf von Weihnachtsbäumen, soweit er außerhalb geschlossener Räume stattfindet.
Für Hessen, aus der Verordnung geltend ab dem 16.12.2020 https://www.hessen.de/sites/default...riebsbeschraenkungsverordnung_stand_16.12.pdf Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen Online-Handel ist erlaubt, auch wenn man es abholen muss...von gezielt Feuerwerk bzw. Pyrotechnik hab ich da jetzt nichts gelesen. § 6b Sonderregelungen für den Jahreswechsel Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist unter- sagt. Die von Satz 1 erfassten Orte werden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt. Ich vermute aber schon wie mein Landrat dann handeln wird... Weil der sich schon Anfang Dezember beschwert hat, warum es noch kein Feuerwerksverbot gibt..der ist zwar kein Grüner, aber privat halt gerne mal ein Grüner...
Ich halte es langsam nicht mehr aus und bin seit gestern nur noch schlecht gelaunt und traurig, ich kann nicht mehr Diese ganze Ungewissheit und das Hin und Her gehen mir so was von auf die Nerven! Jetzt können wir uns wahrscheinlich nicht mal vernünftig von diesem beschissenen Jahr verabschieden... Ich möchte einfach nur Böllern, ist das zu viel verlangt?
LOL. Was erwartet ihr denn vom Seehofer? Der Typ ist so oft eingeknickt und umgefallen, von dem erwarte ich gar nichts.........
Warum sollten die denn das "viele Feuerwerk" sehen? Jetzt mal außer vielleicht abgedeckten Brettern macht es doch generell eher wenig Sinn Bergeweise Kram offen sichtbar draußen liegen zu haben? Rucksack/Kleine Kiste sollte doch passen? Abgeführt wirst du auch ziemlich sicher nicht. Selbst wenn du da einen qualmenden Mörser stehen hast. Gerade weil du bei dir zuhause bis ist Personalien aufnehmen denkbar einfach. Ich finds ja auch alles etwas konfus aber das ist doch ernsthaft ein bischen konstruiert.
Ich kenne Leute, die sind seit über einem Jahr tot, inserieren aber immer noch 5 freie Plätze für Pferde. Ich hoffe, dass irgendjemand einmal meine Homepage zu macht, wenn ich verstorben bin.
Bin echt traurig und kann das ehrlich gesagt immer noch nicht so ganz glauben. Das ganze Jahr freut man sich auf diesen einen Tag und dann wird dieser einem paar Wochen vorher genommen.
Schleswig Holstein klingt doch vernünftig, damit kann ich leben. Abgesehen davon läuft bei uns das ZDF. Da hat grad ein Mainzelmännchen eine rote Feuerwerksrakete gezündet, abgeschossen und es gab einen Glitzerregen, der sich zu einem Tannenbaum formte. Ich bin sehr froh, das die Mainzelmännchen in unserem Team sind und Widerstand leisten . Von Mainzelmännchen lernen, heißt siegen lernen !
und Zack wenn es wichtige Entscheidungen gibt, hängt das FW - Forum wieder und braucht ewigkeiten zum laden.... ich werde jetzt ins Bett...der "Michel" muss ja morgen gesetzestreu wieder zur Arbeit und hat keine Zeit zum Gesetze und Verordnungen lesen.... Ein fröhlicher 12 Stunden Tag Erklärt es später mal euren Kindern wie alles soweit kommen konnte. Gute Nacht
Im Entwurf von Niedersachsen steht: Heißt das ich darf für mein Auto kein Airbag als Ersatzteil mehr kaufen? Und wenn ich ein Unfall mache und mein Airbag zündet, bekomme ich auch ein Bußgeld dafür? Das ist wirklich sehr Schwammig.