News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Man merkt, er hat NULL Ahnung vom Ganzen... ich werfe da mal nur Kat.1, P1 und T1 ins Rennen. Beide Letztere kann man mit vollendetem 18.Lebensjahr ganzjährig erwerben.
    Er kommt doch aus Sachsen, da müsste er doch von den Dynamo-Ultras bereits etwas erfahren haben!?
    Beispielsweise der Teamempfang nach dem Auswärtssieg in Rostock..., da waren Trainer, Busfahrer und Team schwer beeindruckt!!! :):)
     
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  2. :mad: NA super. Dann gibts nur 3 Optionen: Bremen (wohl unsicher), Sachsen-Anhalt oder evtl NRW (am dichtesten dran für mich). Wäre cool wenn ihr hier Updates aus den jeweiligen Ländern postet.
     
  3. Wollen wir als Forum nicht auch eine Eilklage einreichen ? :cool::rules::sneaky:
     
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  4. ja nur haben nicht auch hotels und co dicht ?
     
  5. Setzt aber voraus, dass du noch ausreichend Ware hast, da natürlich die Herausgabe, Auslieferung usw. In Nds selbstredend auch verboten werden soll :dontthinkso:
     
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  6. Es gibt nicht DAS Eine Gericht...
    Durch den Föderalismus gibt es mehrere Gerichtsstände - zumindest was die Händler betrifft...
     
  7. Für Sachsen eine sehr gute Nachricht, hoffentlich spricht sich das schnell rum.

    Ich habe vorhin meine Stadt hier in NRW nähe Dortmund angeschrieben ob und wo man zünden darf und bin auf die Antwort schon gespannt.
     
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  8. Abwarten noch ist das ein beschluß ich werde nächste woche einfach mal bei mein landkreis anrufen und nachfragen und wenn ich die bestellung bekomme da hab ich auch ein grund zum zünden denn wo soll ich das sonst aufbewahren legal? :)
     
  9. Das juckt eBay doch gar nicht ! Letzte Woche hatte einer F§ und F4 verkauft !
     
  10. Ich komme aus Bayern und habe bei Sprengkraft aus Essen (silvesterfeuerwerk.de) bestellt Ich habe Hoffnung, dass sie doch liefern, hoffentlich. Sie schreiben folgendes:
    siehe Foto

    was meint ihr dazu?
     

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  12. Na das macht mir bei uns im Städchen Hoffnung, sind da sehr Liberal im Südhessischen. Nur schon immer Abbrennverbot in der Altstadt , was ok ist.
    Wir haben auch zum Glück keine Clans und sonst für Durchdreher . Bin mal gespannt wie das hier ausgeht.
    Eins weiß ich die SSW werden dran sein, mit oder ohne Pyrobecher! Ach ja und Anzeige Nachbarn gibts hier auch nicht.
     
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  13. Wie erklärt man dann das Niedersachsen mit niedriger Inzidenz nochmal nachtritt und danach auf einen spuckt mit ihrem Abbrennverbot? Das ist nur noch gängelung.

    Lächerlich ist das und hat jetzt wirklich Silvester versaut weil ich in diesem Land wohne mit der ekelhaften Führung.

    Alle Bundesländer ballern außer die Stadt Hamburg und in Niedersachsen darf selbst in meinem und anderen Gärten keine Fontäne an? Absolut armselig und werde ich mir merken. Damit ist das Verständnis endgültig vorbei, die schießen den Vogel ab.
    Selbst die "Muggel" glaubten mir das nicht weils so sinnbefreit ist.
     
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  14. Habe gerade im Radio gehört, daß führende Politiker meinen, man könnte doch alles Feiern (vom Jahreswechsel) in sichere Zeiten verschieben.
    Also Impfungen bis September bei über 60% der Dt. Bevölkerung durchführen und dann uns und der Branche den 3.Oktober „freischalten“. Da können wir auch gleich die 30 Jahre Einheit nachfeiern. 1990 gab es ja auch mal Zwei „Pyrotage“ im Jahr! :good::)
     
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  15. Ich bin völlig durcheinander. Darf ich laut der Thüringer Verordnung nun zünden oder nicht? Ich blick nicht mehr durch.

    https://www.tmasgff.de/fileadmin/us...D-19/Verordnung/20201214_VerschaerfungsVO.pdf

    (1) Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen vor dem Jahreswechsel des Jahres 2020 zum Jahr 2021 ist verboten.

    (2) Jeder Person wird empfohlen, in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten.

    (3) In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum in den nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 festgelegten Bereichen unzulässig.

    (4) Veranstaltungen im öffentlichen Raum zur Begehung des Jahreswechsels, insbesondere solche mit Vergnügungs- und Freizeitcharakter sowie solche, bei denen pyrotechnische Ge- genstände abgebrannt werden sollen, sind untersagt.

    Absatz zwei erlaubt es mir indirekt. Absatz 4 untersagt es mir dann wieder. Kann mir jemand beim entknoten helfen?

    MDR schreibt zudem -> Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen ist untersagt? Also darf ich nur auf Privatgrund oder lese ich das jetzt einfach falsch?
     
  16. Ich brauch kein Hotel bei ca 70 Min Fahrt
     
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  17. Innenminister hat laut Sachsen MP die SprengV bezüglich Verkaufsverbot geändert. Ob er das so einfach kann, keine Ahnung.


    Das sagte er dann wohl später, nach der 10 beantwortung der Frage warum denn x offen haben darf aber y nicht, hab ich ausgeschaltet und somit nur das erwähnte statement ab 13:20 mitbekommen.
     
  18. Ware ist vorhanden dank 27er. Hatte schon versucht eine AG für den 28./29.12. zu kriegen ... wurde mir bisher aber versagt.
     
  19. Der wichtige Begriff hier ist "öffentlich".also auf dem eigenen Grundstück ok.
     
  20. Wie - um Himmels willen - ist sowas möglich? Das SprengG ist doch ein Bundesgesetz? :mad:
    Habe eigentlich gerade beschossen, bei meinen Eltern in Osnabrück - in ganz kleinem Kreis - zu feiern...
    Sorry, aber langsam habe ich echt kein Bock mehr! :( So ein Mist! :mad::mad::mad:

    MfG,
    NightFlyer
     
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  21. Das Impfen dauert min. 1-2Jahre, wahrscheinlich eher 2-4Jahre ... macht euch da keine Hoffnungen das mal eben so 60-80mio Menschen alleine nur in Deutschland geimpft werden.
     
  22. Noch 'haltbares' feuerwerk. Er hat echt keine Ahnung wo von er redet..
     

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  23. In der SprengV steht überlassen ... da steht nix von Verkauf!

    Würde mich auch interessieren, vor allem die offizielle Formulierung dazu!

    Was ist, wenn ein Pyrotechniker ein Feuerwerk anzeigt?
     
  24. In deinem Garten auf jeden Fall
     
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