2020 B&R Feuerwerk 2020

Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von Galaxy-Max, 22. Sep. 2020.

  1. Ja und hoffen, das der Bund nicht doch noch auf so tolle Ideen wie landesweiter abbrandverbot oder ausgabeverbot kommt, wegen all der idioten auf den Straßen und Internet aktuell.
     
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  2. Ich will euch nichts kaputt machen, aber hieß es nicht in der PK dass das Innenministerium sich um das Verkaufsverbot kümmert?
     
  3. Meiner Auffassung nach, ging es bei diesem Verbot doch grundsätzlich darum, dass keine Discounter, Sonderposten etc. Feuerwerk ab dem 29.12 im Markt vor Ort verkaufen oder nicht? Die Online - Bestellung würde ich jetzt unter Punkt 8 zuordnen.
     
  4. Ich glaube, ich bestelle nochmal was nach, auch wenn ich in Hamburg vermutlich nichts abbrennen kann.
     
  5. Wenn DAS was da steht so bleibt, dann Gratulation SH - Weder Verkaufsverbot an dem die 15 anderen Teilnehmen, noch sonst wat.
     
  6. Es darf abgeholt werden juhu
     
  7. Moin Moin Ihr Lieben,

    hiermit dürfen wir verkünden, dass wir unsere Abholstation in Norderstedt wie geplant öffnen dürfen. Die gerade veröffentlichte Landesverordnung lässt dies zu. Die Voraussetzung ist, dass die getätigten Bestellungen bis zum 15.12.2020 um 23.59 Uhr bezahlt sind. Danach wird der Shop für dieses Jahr geschlossen.
    Natürlich haben wir bereits ein umfassendes Hygienekonzept erstellt.
    Bestellt also noch schnell und bucht Euch unbedingt einen Termin bei uns über den Shop.


    Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
    Verkündet am 14. Dezember 2020, in Kraft ab 16. Dezember 2020

    § 2c Feuerwerksverbot
    Auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden. Die Bereiche nach Satz 1 sowie zeitliche Beschränkungen werden von den zuständigen Behörden, im Bereich der Kreise nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden, durch Allgemeinverfügung festgelegt und ortsüblich bekanntgemacht.
    (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist zulässig
    1. die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren, sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt, sowie
    2. der Verkauf von Weihnachtsbäumen, soweit er außerhalb geschlossener Räume stattfindet.
     
    Lars010, Kintaro87, Glitscher und 11 anderen gefällt das.
  8. Abholung Dortmund schon was in Erfahrung gebracht?
     
    Zauberer, Mr.Matthew und Pyro-Fan gefällt das.
  9. Könnt ihr die Feuerzeuge morgen früh noch schnell in den Shop packen? Das wäre super geil, da ja auch Tedi, Kik etc. zumachen.
     
  10. Gefühlslage::phantastic:
     
  11. @Unvirtual - Wie sieht es aus mit Lagerkapazität? Ich freu mich für euch in SH aber wenn Hamburg bei dem Verbot bleibt habe ich keinen Platz das Feuerwerk für ein Jahr bei mir im Keller zu Lagern.
     
  12. Glückwunsch, ich freu mich für alle, die jetzt erleichtert aufatmen können.
     
    mfxmfx gefällt das.
  13. Das ist ja schonmal HÖCHST ERFREULICH! wenn jetzt noch Dortmund klappt mach ich sofort einen Freudentanz. Ansonsten würde ich mich über einen Versandservice extrem freuen! Das wäre für mich und meine Gemütslage soooo wichtig!
     
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  14. Ich will kein Miesepeter sein. Aber das ist doch nicht die Verordnung, die noch abzuwarten ist die eigentlich vom Bundesinnenministeriums kommen soll...
     
  15. Zu Dortmund kann ich noch nichts sagen...

    ...Feuerzeuge, ja kläre ich!

    Lagerung...schicke doch bitte eine Mail dazu, das kann ich selbst leider nicht beantworten...

    ...Was vom Innenministerium kommen wird, weiß aktuell keiner. Bisher war so etwas wie Feuerwerk ja landessache, also müssen wir uns ja auf das Wort unserer Landesregierung verlassen können. Und da steht weder Abgabe noch Abbrand verboten. Das ist, für den jetzigen Moment, das was für Schleswig Holstein Gültigkeit hat. Ob die Heinis in Berlin noch eine Änderung der SprengV durchdrücken...wer weiß.

    Ab morgen geht eh die Klagewelle los...ich hoffe weiterhin, dass das ganze Verbot wegen Unverhältnismäßig gekippt wird.
     
    Mr.Matthew, Kintaro87, jakobsgd und 4 anderen gefällt das.
  16. Das sind ja erstmal sehr gute Nachrichten!
    Werden auf den letzten Drücker nochmal eventuelle Restbestände im Shop neu aufgenommen oder nurnoch das, was jetzt drin ist?
     
  17. Ich prüfe nochmal durch, ob sich irgendwo Artikel aus Stornierungen etc. befinden, aber viel Hoffnung will ich da erstmal nicht machen.
     
    DerKnuet gefällt das.
  18. Freut mich auf jedenfall für euch, ich musste eure Bestellung jedenfalls stornieren, da ich als Hamburger ja das sowieso vergessen kann...
     
  19. Das schon mal geil :)
    Dann habe ich wenigstens etwas Feuerwerk zuhause :)
     
  20. Oder du lässt sie stehen für das nächste Jahr
     
  21. Hoffe das es in NRW auch so kommen wird und man die Sachen in Gronau und Dortmund ebenfalls abholen kann.
    Wenn nicht, wäre es auch möglich die Bestellung in Schleswig Holstein abzuholen anstatt der ursprünglich gewählten Abholstation?
     
    Extremfireworks96 und sparwasser86 gefällt das.
  22. Oh...denn warte ich noch auf das Absenden der Bestellung...! :)
     
  23. Ich denke, eine Änderung der Abholstation sollte kein Problem sein.
     
  24. Bestell lieber jetzt, bevor Sachen ausverkauft sind, nachbestellen geht ja ohne mindestbestellwert trotzdem.
     
    DerKnuet gefällt das.
  25. Hieß es nicht letzte Tage mal, dass noch 2/3 Bellissimo irgendwo rumfliegen müssten?:sneaky:
     
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