2020 Postenhandel-Nord Delmenhorst Vorbestellung 2020

Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von Inliner39, 29. Februar 2020.

  1. Würde überhaupt theoretisch die Chance bestehen so kurzfristig eine Station in Schleswig Holstein zu organisieren?
     
  2. Normalerweise dauert eine Eilklage ca. 48 Stunden
     
  3. Zwei, drei Tage
     
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  4. da wäre der B&R postenhandel bestimmt der erste Ansprechpartner..
     
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  5. Das hängt davon ab, wie viel das Gericht auf dem Tisch hat und wie existenzbedrohend das ist. Binnen einer Woche müsste man ein Ergebnis haben.

    Wichtig wäre, sowohl ind Nds als auch Bremen aktiv zu werden und zwar selbst. Nicht auf den VPI verlassen.

    Wenn die Gerüchte stimmen, dass die SprengV vom BMI geändert wird, wäre das schlecht. Dann hätten die Länder eine Ermächtigungsgrundlage für ein Verbot. Macht das Eilverfahren nicht unmöglich, erschwert die Sache aber ungemein.
     
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  6. Wurde nicht vorhin eine Fassung für Bremen gepostet, wo der Abbrand erlaubt wurde?
     
  7. Habe aber beim Postenhandel Nord bestellt.
     
  8. Ich glaube er meint in Kooperation für eine Abholstation..
     
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  9. Das wäre leider aus NEM Lagerkapazitäten nicht möglich.
     
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  10. Dann heißt es für uns wohl noch abwarten.
     
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  11. Und hoffen das A: Niedersachsen sich noch besinnt oder B: Noch eine andere Abholstelle außerhalb des Bundeslandes gefunden wird :confused:
     
  12. Glaubt ihr das es in Niedersachsen verboten wird lg pyrojunge
     
  13. Ich hatte Abholung Velten bestellt.
    Weiß nicht wie die Lage in Brandenburg ist..
     
  14. Ich meine doch gelesen zu haben das Brandenburg das Go gegeben hat? Solange der Inzidenzwert unter 200 liegt am 31.12 erst eine Ausgangsbegrenzung ab 03:00.
     
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  15. @Inliner39 : die NRW-Coronaschutzverordnung ist ja vorhin online gegangen.

    Die folgende Absatz aus dem Dokument scheint doch eine Abholung in Dortmund möglich zu machen, oder??

    "(2) Der Betrieb von nicht in Absatz 1 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels ist untersagt. Zulässig ist insoweit lediglich der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren; die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann."

    Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/...-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf
     
  16. Geht mir nur um die Abholung erstmal.
     
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  17. Ich verstehe auch nicht wie sich das mit der Abholung gestalten wird. Habe auch auf Abholung in Velten bestellt.
     
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  18. Du fährst vermutlich hin, weist dich aus und erhältst deine Ware.
     
  19. Also so wie immer ;)
     
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  20. Hoffen wir aufs beste.
     
  21. #2121 PyroChannel26, 14. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2020
    Immer doch und das auch Bundesweit. Ich hoffe das am 31.12 alle irgendwie halbwegs ausgerüstet sind und etwas zünden können ;)
     
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  22. Der Satz macht mir noch Sorge.
    Ist der Erwerb bereits mit Zahlung abgeschlossen oder erst bei Abholung?
     
  23. Das wollen wir hoffen! :)
     
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  24. Laut Google: Erwerb steht für: Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung, siehe Kaufvertrag. Eigentumsübertragung einer Sache, siehe Übereignung.

    Wäre ja dann erst bei Abholung, also nicht gut für uns.
     
  25. In SH darf man was bis zum 16 Gekauft wurde auch abholen unter Auflagen, denke das wird dann bei uns auch so sein.
     
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