News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Zu Punkt 2 , bis wann sollte man denn bestellt und bezahlt haben? kann ich also doch noch bis zum 16.12 eine Bestellung tätigen und abholen?
     
  2. Der Witz einer Rechtsverordnung ist doch gerade, dass sie als "Exekutivrecht" vom Ministerium im Alleingang ohne Parlament erlassen und geändert werden kann, solange die Ermächtigung hierzu durch formelles Parlamentsgesetz erlassen wurde und das Wesentliche im Gesetz geregelt ist.

    Auf Deutsch: SprengG durch das Parlament erlaubt dem Minister, die Feinheiten ohne Parlament in einer Verordnung selbst zu regeln.
     
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  3. Privates Feuerwerk innerhalb des eigenen Grundstücks ist somit in RLP nicht verboten. Dazu zählt sicher auch in einer Wohnsiedlung wenn man sich dort aufhält und dieses auch nicht verlässt. Öffentlich veranstaltet wäre ein zentrales Feuerwerk mit Publikum das ist ja untersagt.
     
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  4. @Limzero: Ich glaube, deine Worte verpuffen. Die meisten schauen nur, ob der Onlineshop Ihnen noch was liefert und ob sie es zünden dürfen.
     
  5. Richtig, ob es aber spaß machen wird ist die andere Frage:confused:
     
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  6. Ja heißt ich darf nicht auf der Straße zünden da hier eventuell Leute zuschauen könnte oder wenn ich auf einen Feldweg gehe ?
     
  7. Sorry, aber genau so fängt Denunziantentum an!
    Nur weil es deiner Meinung nach nicht in Ordnung ist.
    Ich finde das Völligst daneben sich hier als die eBay Feuerwerkpolizei aufzuspielen!

    Ich werde mich morgen auf die Autobahnbrücke stellen und jeden Autofahrer mit Nummernschild fotografieren weil er gerade beim Fahren telefoniert! Und ich kann dir sagen ich Hasse diese die beim Autofahrn telefonieren! Weil sie im Prinzip auch andere gefährden! Aber wollen wir sowas?

    Und dann über die Politik maulen weil sie das gefährliche Feuerwerk verbieten, die halten uns nämlich schon für saudoof F1 zu zünden. Tolles Land!
     
  8. Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten öffentlichen Raum untersagt. Viele Geschäfte und auch Friseure müssen für den Publikumsverkehr schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.

    Gemeinsam gegen Corona: Lockdown ab Mittwoch | Landesregierung Brandenburg
     
  9. Gut - zugestanden! Der Spruch mit der Umwelthilfe ist daneben! Sorry, da nehm ich Abstand von und sage aufrichtig sorry!

    inhaltlich ändert es aber für mich nichts... ich finde die Anschwärzerei ebenso unangebracht wie sinnlos. Sicherlich stecken da begrüßenswerte Motive hinter dem handeln.

    Aber die richtigen krassen Sachen werden bekanntermaßen net über die Bucht unter die Leute gebracht.... Da gibt es diverse Messenger oder FB Gruppen...

    Sorry Leute - bin einfach nur wie alle hier gefrustet....
     
    B!zzY und H3ISENB3RG gefällt das.
  10. Das betrifft vlt die deutschen Importeure, aber z.B Funke, Jorge, Klasek oder andere die in Polen, Tschechien oder anderen Ländern ansässig sind, wird es wohl weniger bis gar nicht betreffen. Von den Händlern wird auch nicht jeder insolvent gehen oder es machen irgendwann wieder neue auf. Sofern kein Verbot über eine Änderung des SprengG folgt könnte es schon wieder was werden. Wenn die einen insolvent gehen und es wieder erlaubt wird, dann rücken andere nach die es nicht getroffen hat.
     
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  11. Also, ist ja wohl jetzt eindeutig!
     
  12. Lese ich etwas anders, da hier auf den 2. Satz in Absatz 2 verwiesen wird....wohlgemerkt entgegen. Oder lese ich das falsch ?
     
  13. Heißt wenn ich bei mir auf die Straße gehe ist es erlaubt oder nicht sry für die Fragen aber will mich nur absichern ...
     
  14. Kommt auf deine Kommune an, ist der Bürgermeister rot sehe ich schwarz!
     
  15. :phantastic:
    Vorfreude dennoch nicht auf das Maximum. Passt, ist in Ordnung.
     
  16. Aber er kann die bestehenden Verordnungen zum SprengG nicht einfach ändern

    Weiter unten steht, dass die Ausgangsbeschränkung erst ab Neujahr 2 Uhr gelten
     
    Nobbis gefällt das.
  17. Also, Niedersachsen aktuell auf eigenem Grund noch erlaubt...öffentliche Plätze,Straßen nicht.

    Beten wir mal das es so bleibt!!!!
     
    ViSa, buuii, FeuerwerksVerrückt und 2 anderen gefällt das.
  18. kommt auf eure Kommune an, die verordnen wann und wo.
     
  19. Das weiß ich, aber Copy Paste in ein paar anderen Threads geht immer, sofern es die Admins erlauben ;)
     
  20. wo steht das bis jetzt? bitte bin am verzweifeln :D
     
    ViSa und okean123 gefällt das.
  21. Ich hoffe es sonst muss ich nach NRW rüber fahren.

    Oder wenn es in Sachen Anhalt erlaubt ist dann zu meinen Verwandten.
     
  22. Die Verordnung gilt erst ab den 16.12 oder sofort?
     
  23. Na in den ganzen Links die hier über Niedersachsen gepostet werden. Ziemlich weit unten, extra Punkt Feuerwerk
     
  24. Ich habe gerade in Apples Livestream von Jemandem im Chat gelesen das in Hamburg in der kompletten Öffentlichkeit das Abbrennen verboten ist stand in der Zeitung
    Kann das jemand bestätigen?

    im Garten und Privatgrundstück ist erlaubt
     
  25. Hallo zusammen! Weiß einer, wie es in Berlin mit der Gesetzeslage aussieht? Habe nicht den ganzen Thread lesen können, weil er schon wieder zu lang ist :D
     
    H3ISENB3RG gefällt das.
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