News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. So Bürgermeister ist rot .. so viel dazu und wann kommt das raus wo man darf und wo nicht kann mir da jemand eine Antwort geben ?
     
  2. Wird dann am Ende wohl jede Kommune in Niedersachsen für sich entscheiden wo,wie,was
     
  3. Ich freue mich für euch alle, dass es wohl doch irgendwie geht und ihr teilwewise sogar die Lieferungen bekommt. In Hamburg sieht es leider wirklich düster aus. Hier ist wohl wirklich ohne Ausnahme alles verboten. Blinder Aktionismus. Ohne Worte.

    Aber wir haben immerhin den Vorteil, dass man egal wo man lebt innerhalb von höchstens 45 Minuten in einem anderen Bundesland ist. Drückt uns die Daumen, dass wir hier nicht auch noch eingesperrt werden, sondern uns wenigstens diese Möglichkeit bleibt.
     
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  4. Welches Recht bezüglich der Lieferung/Abholung von Bestellungen greift eigentlich bei länderübergreifenden Verträgen? DIe des Kunden oder die des Verkäufers?
     
    ViSa und Teufelzkoch gefällt das.
  5. Bei uns steht sowas dann immer auf der Homepage von der Stadt. Da stehen bei uns auch die Orte mit Maskenpflicht etc.
    Bei uns steht z.B. momentan noch nichts auf der Seite, wird wohl paar Tage dauern.
     
  6. Ja hab ich gerade geschaut steht noch nix drin danke für deine Zeit und antworten !:)
     
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  7. Hast du da eine Quelle bitte ?
     
    ViSa, Schinkenspicker und okean123 gefällt das.
  8. Warum nicht?

    Silvester ist in der 1. SprengV geregelt. Diese Verordnung wurde vom Innenministerium erlassen und kann von dort auch geändert werden, weil das SprengG das ausdrücklich gestattet.
     
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  9. Man könnte sich jetzt in Nrw freuen,
    ABER seit Sonntag sollte man wissen, dass es ganz schnell nach hinten losgehen kann.
     
    Tibola, x.pyro1995, vronex und 3 anderen gefällt das.
  10. In Appleexplosions Stream wird gepostet im Chat das für Hamburg in der kompletten Öffentlichkeit verboten ist aber im Garten etc wohl erlaubt kommt nicht aus Hamburg aber soll wohl in der Zeitung stehen bei euch

    will jetzt auch nix falsches Behaupten
     
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  11. AUSZUG: In der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung
    Ab den 16.12
     
  12. "Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf besonders belebten Plätzen, die die Kommunen festlegen sollen. Die Berliner Innenverwaltung hatte zwei Böller- Verbotszonen rund um die Pallasstraße in Schöneberg und am Alex angekündigt. Dabei soll es laut Senatskanzlei vorerst auch bleiben."

    Berliner Senat beschließt harten Corona-Lockdown ab 16. Dezember

    Klingt für mich eigentlich sehr gut.
     
  13. Die Aktuelle Verfassung auf der Niedersachsenseite.
     
  14. Also könnte ich in der Theorie noch eben schnell was bestellen?
     
  15. Ist nicht aktuell. Die neue überarbeitete Version geistert hier irgendwo rum (soll lt. verschiedenen Händlern aber "unseriös" sein).
     
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  16. Herr Haseloff am 14.12.20....

    Silvester

    Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot. Öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Es gilt die Regelung, dass sich bis zu fünf Personen privat treffen können. Der Feuerwerksverkauf ist bundesweit verboten. Wer Böller und Raketen hat, darf diese privat zünden.

    Weihnachts-Regel doch lockerer: Das ist die Lockdown-Verordnung für Sachsen-Anhalt
     
  17. Deswegen ist für mich die Verfassung, die auf der Niedersachsen Seite öffentlich steht die aktuelle an die ich mich klammere:p
     
  18. Als Händler würde ich einfach ähnlich wie beim Beherbungsverbot vorgehen. Alleine das SPD Länder schon wieder alles verbieten wollen und CDU Länder nur den Verkauf. Ist ja Wettbewerbsverzerrung, wenn manche Händler ausliefern dürfen und manche nicht.
     
    B!zzY, PapaDigi_08, ViSa und 2 anderen gefällt das.
  19. Der Verkauf von Feuerwerk für Silvester und Neujahr wird verboten. Und auch das Abbrennen von Pyrotechnik werde in ganz Hamburg untersagt, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). In den bundesweiten Regeln ist an Silvester und Neujahr auch ein An- und Versammlungsverbot vorgesehen - so gelte es dann auch in Hamburg. Sicherlich werde dennoch "die eine oder andere Rakete am Himmel zu sehen sein", sagte Grote. Solche Verstöße würden jedoch auch konsequent geahndet. Quelle: NDR

    Ganz Hamburg, Grundstücke mit innenbegriffen. Darf ja auch kein Mord begehen auf meinem Grundstück.
     
  20. Ich hab jetzt mal unsere Stadtverwaltung eine email geschrieben ... mal sehen was dabei rauskommt .
     
  21. Ich behaupte, ja !
    Verkauf findet vor Verordnungsbeginn statt.
    Zieh es durch.

    Talfeuerwerk - reiner Abholshop, hat noch bis 19.12 den Shop offen. Dennoch, sofort bestellen, stornieren sollte im Zweifel gehen.
    Mindestbestellwert 40€. Abholstationen > Wuppertal und Hagen
     
    okean123, HumbaBumba und Bruno86 gefällt das.
  22. Jemand die Quelle recherchiert. In Hamburg ist der Großteil der Fläche privat. Auch an alle in Mietwohnungen. Alles was euch aufgrund Gartenpflege etc. in Nebenkosten berechnet wird ist somit KEIN öffentlicher Raum. Jeder Hinterhof. Die Sportplätze jedes Vereins. Supermarktparkplätze, jeder Schrebbergartenverein sind kein öffentlicher Grund. Natürlich nicgt eurer. Aber der Besitzer wird wohl nicht direkt sein Hausrecht in Anspruch nehmen. Hinterlasst eure Wirkungsstätte sauber. nehmt am besten sichtbar was zur Müllbeseitigung mit und ab.
     
    okean123, Bruno86 und Bombenstimmung gefällt das.
  23. Die Paragraphen in der frischen NRW-Coronaschutzverordnun stimmen mich fürs erste optimistisch.

    Von Euphorie oder Partystimmung kann aber keine Rede sein.
    Wenn ich meine Bestellung abholen darf und dann um 0 Uhr vor der Haustür zünden kann, ist das ne schöne Sache.
    Ich warte aber lieber noch die Verordnung des Bundesministeriums ab. Erst dann gilt Komplettentwarnung.

    Mir tun nur die zahlreichen Menschen Leid, die nicht online Feuerwerk bestellt haben und jetzt mit komplett leeren Händen darstehen.
    Und ich meine natürlich nicht die Verantwortungslosen, vor allem jene Jugendlichen, die mit Pyrotechnik nicht umgehen können.
    So viele feuerwerksaffine Familien mit Kindern, Ältere etc. werden ein stilles Silvester erleben.

    Und wie die nächsten Silvester aussehen und ob überhaupt die Pyrobranche die Krise überhaupt übersteht, macht mich sehr nachdenklich und stimmt mich nicht optimistisch. Leider.
     
  24. Ne die Fassung vom 12.12
    https://www.niedersachsen.de/download/161893


    Verbot von Feuerwerken
    (1) 1Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen sind Feuerwerke auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. 2Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die betref- fenden Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen im Sinne des Satzes 1 fest.
    (2) Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist verboten.
    § 11
    Kindertagespflege, private Kinderbetreuung
    1Ausgenommen von den §§ 1 bis 3 ist neben der Betreuung von Kindern in Kindertages-
     
    Excalibur75 gefällt das.
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