Ja, echt unglaublich, wenn die Politiker sich mal vorher so akribisch über den Sinn und Unsinn informiert hätten. Kann mir gut vorstellen, das ab 29.12. und besonders am 31.12. Kontrollen durchgeführt werden, solange die Nachbarländer kein Konplettverbot ausgesprochen haben, um Feuerwerkstourismus zu unterbinden.
Daran werde ich mich orientieren und da gibt es auch nichts mehr zu rütteln und zu schütteln. Hab die NRW Verordnung die ab dem 16ten bis 10 Januar meine ich gilt ausgedruckt und werde diese mit mir führen. Ich hoffe für unsere Niedersachsianer das die Verordnung nochmal überdacht wird.
Haben die ganzen Politiker überhaupt auf dem Schirm, dass es im Internet auch legales Silvesterfeuerwerk zu kaufen gibt?? Im Kontext Internet wird immer nur von höchstgefährlichen illegalen Sprengkörpern, Polenböllern usw. gesprochen, die Hände von Menschen oder Schweinepfoten zerfetzen.
**** Ein guter Freund von mir ist Verwaltungsrechtler, frisch und absolut Profi auf seinem Gebiet: Seine Aussage dazu: Die Verordnung regelt nur das überlassen und das überlassen fällt weg. Verträge sind egal. Also egal wann diese geschlossen wurden. Fällt das überlassen weg, dann kann niemand seine Bestellung abholen/bekommen.
Mal ne blöde Frage: Zählt signalmunition- und Effekte für die SSW auch als PtG? Ich meine Mal gehört zu haben, dass Signalmunition nicht als Feuerwerkskörper als solche gezählt werden. Denn laut neuer CoronaSchVO heißt es: "Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und andererPyrotechnik ist verboten" Wie definieren die nun wieder andere Pyrotechnik??
na dann schau mal auf einen böller. kein mindesthaltbarkeitsdatum, sondern "zu verwenden bis zum 01.01.2020".
So in Niedersachsen steht es fest. Kein Verkauf, kein zünden. Auf Nachfrage darf man auch nicht auf eigenem Grundstück/Garten zünden. Vorschriften der Landesregierung | Portal Niedersachsen
Und noch mal aus FB 1 Stunden slr, also recht aktuell Hallo Tanja Schönig, as Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt. Das Bundesinnenministerium erlässt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Ware, die auf anderen Wegen wie dem Internet oder Märkten erworben wurde, ist generell nicht legal und darf grundsätzlich nicht gezündet werden. Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht. - Redaktion Staatsministerium Was den Inhalt betrifft, ist es natürlich totaler Schwachsinn. Aber im Ergebnis wird Feuerwerk auf privatem Grund in BW erlaubt sein. Sonst würde man nicht so rumeiern
Was für Böller hast du denn? Na gut, ich oute mich jetzt mal als nicht Böllerfetischist. Aber auf MHD oder Gebrauchs/Verbrauchsangaben habe ich noch nie geachtet. Ist mir bisher auch nur bei Anzündern aufgefallen. Kümmert nicht aber nicht. Wahrscheinlich verliert Pyrotechnik doch eher an Brisanz als dass sie gefährlicher wird (bis auf evtl. ganz wenige Ausnahmen).
Zumindest Klasek hat früher mal ein "Ablaufdatum" auf Böllerpäckchen gedruckt, keine Ahnung ob sie das immer noch machen.
Und auch die Leute hier die meinen es sei ja alles nicht schlimm und wir würden einfach nächstes Jahr wieder ganz normal feiern.