News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Oh Vorsicht, es bedarf keine expliziten Corona-Feuerwerk Bußgelder, aktuell ist es verboten und nun in Niedersachen auch an Silvester. Soll heißen es gelten die gleichen Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Bezug auf Feuerwerk (und das kann im schlimmsten Fall echt teuer werden). Und wenn jemand mit für ihn illegalem Zeug erwischt wird, dann ist es eine Straftat wie jetzt auch.
     
  2. Ich muss wohl noch 15 Mal fragen ... Entweder bin ich unsichtbar oder 150 Mitleser erkennen nicht die Unmöglichkeit folgender Aussage:

    Nach Niedersachsen Verordnung können ab morgen gar keine Rückführungen oder Transporte von Pyrotechnik mehr stattfinden weil das mitführen illegal ist ... Wie soll das gehen ?
    Und jeder Niedersachse darf heute um 00 Uhr seine Airbags ausbauen

    Verratet mir wie das 1 min Bestand vor Gericht haben soll
     
  3. Offensichtlich kann oder will Dir niemand antworten. Dann lass doch einfach gut sein und warte ab wie alle anderen.

    Außerdem ist hier nicht der Ort für provokative Fragen. WIR befürworten den ****** ja nicht.
     
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  4. bei F2 oder F3 handelt es sich noch um Ordnungswidrigkeiten. Liegt auch an der Sta. Aber mehr wie ein „kleines“ Bußgeld wird es da nicht geben.
     
  5. Wie sieht denn die Verordnung in NRW aus hab da jetzt kein Nerv alles durch zu suchen
     
  6. Deswegen haben sie das so formuliert !
     
  7. https://www.land.nrw/sites/default/...-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf
    Erlaubt

    zu finden hier Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW

     
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  8. Tja das wars leider jetzt ist meine Letzte Hoffnung die Klage von Röder und Co.
    Ansonsten ist Silvester für mich dieses Jahr gelaufen.
     
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  9. Ich bin zwar kein Experte aber ich denke das private "Mitführen" und der geschäftsmäßige Transport sind hier zu unterscheiden.
    Es darf ja auch das restliche Jahr über Feuerwerk transportiert werden, obwohl das private Mitführen in dieser Zeit verboten ist.
     
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  10. eine unterscheidung ist in der verordnung nicht enthalten
     
  11. Wo ist das private Mitführen unter dem Jahr verboten? Dann dürfte ja auch kein 27er seine Ware vor dem 29.12. abholen
     
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  12. Dafür werden neue Ausnahmen geschaffen.
    Da werden die Winkeladvokaten unserer Landesregierung schon sorgen.

    Und an deinen Airbag vom Auto darfst du selber sowieso nicht dran, nur mit Fachprüfung.
    Wird auch nicht direkt als Pyrotechnischer Satz geführt und gilt als Sicherheitsmaßnahme in Fahrzeugen.

    Für die evtl. Rückführung der Bestellungen wird sich mit Sicherheit wieder irgendwo eine Ausnahmeregel finden.
    Was dann aber mit den Bestellungen passieren soll wenn diese wieder beim Händler ankommen das interessiert in Regierungskreisen niemand.
    Nach dem Motto " ist doch nicht unser Problem - seht zu wie ihr das regelt "
     
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  13. Mitführen ist nicht Verbringen, da gibt es einen gewaltigen Unterschied.

    Das Mitführen und Verbrennen von PtGs ist untersagt. Ausnahme: Schiff und Flugverkehr, sowie der Wahrnehmung stattlicher Aufgaben... fällt unter Verkehrssicherheit.

    Just my 2 cents
     
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  14. Wenn wir oberste Richter mit Eiern in der Hose hätten, könnten die sofort solche Entscheidungen kippen.
     
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  15. Die Shops wie Feuerwerk Hannover, Lemke Pyrohandel haben noch nichts veröffentlich eig. wollte ich dort meine Sachen Abholen aber das kann man jetzt so oder so vergessen.

    und was mache ich wenn die Lieferung von Röder hier doch irgendwie ankommt kommt dann die Polizei gleich hinterher zutrauen würde ich es dehnen.
     
    B!zzY gefällt das.
  16. Auch am 31.12. ab 18:00 Uhr?
     
  17. Ich bin der Meinung, dass der Begriff Mitführen sowieso nichts mit SprengV oder SprengG zu tun hat. Führen kenn ich nur in Zusammenhang mit dem Waffengesetz. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das Sprenstoffrechtliche Äquivalent wäre doch Verbringen, oder?
     
  18. ich habe grade erfahren das hier bei uns in Friesland (Niedersachsen) beim LIDL das Feuerwerk schon am Montag Abend wieder abgeholt worden ist.
     
  19. Auch wenns doof ist, aber Annahme verweigern
     
  20. Muss es auch nicht unbedingt, da sich die Verordnung nur auf "Normalbürger" und nicht auf Betriebe bezieht.

    Es geht natürlich um das private Mitführen für nicht-Scheininhaber
     
  21. Das ist Ländersache. Google die entsprechende Verordnung in deinem Bundesland.
     
  22. Interesanter ansatz! wäre was fürs gericht! Alles heißt auch alles!
     
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  23. Ist ja Ausgangs Sperre ab 21 Uhr aber auf privat Grund muss doch gehen?
     
    B!zzY gefällt das.
  24. Also es gibt zumindest auch die "Mitführpflicht" für Personaldokumente - das kann also wahrscheinlich überall angewandt werden.
     
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