News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Das ist unter dem Jahr auch nicht verboten. Verboten ist lediglich die Verwendung. Du darfst, richtige Verpackung vorausgesetzt, deine Sachen täglich spazieren fahren, wenn du möchtest.
     
  2. du darfst auf deinem Grund rund um die Uhr sein und aufhalten ob du zünden darfst ist nochmal etwas anderes. Entscheidet sich ja dann bald, soweit ich das richtig verstanden habe.
     
  3. Zur allgemeinen Aufklärung:

    Verbringen bezeichnet das Transportieren, mit dem Ziel des dortigen Verbleibs oder dem Ziel des Besitzerwechsels (z.B. Verkauf).
    Mitführen/Mitnahme bedeutet, ohne Aufgabe des Besitzes, vorübergehend zur Verwendung mitzuführen.
     
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  4. Ein Richter entscheidet grundsätzlich aufgrund einer Klage, die einen Gerichtsprozess erfordert und nicht aus eigenem Interesse heraus.
     
  5. Als Scheininhaber (27er) verbringst du immer privat. Du selbst darfst dein Feuerwerk ebenfalls verbringen, so oft du willst und wohin du willst

    ja
     
  6. Ach so die Verordnung gilt nur für privat Leute .. dann können unsere Fachhändler ja zum Glück doch Feuerwerk verkaufen..
    Oh wait ... offensichtlich gilt die Verordnung doch nicht nur für privat leute
     
  7. „Man muss nichts auf Böswilligkeit untersuchen, das sich auch durch pure Dummheit erklären lässt“

    Ich erinnere nicht mehr, wer das gesagt hat. Aber dieser Mensch hatte vollkommen recht. Die sind einfach nur unwissend und doof.

    Um auf etwas ganz anderes zu kommen: der Chef meiner Frau fragte sie heute, ob sie ihm vielleicht 3 Raketen und einen Vulkan besorgen könne, wegen dem dämlichen Verkaufsverbot gäbe es ja nichts.
    Er kriegt morgen 3 hübsche kleine Funke Raketen und einen Bugano, die Einstellung muss belohnt werden.

    Damit er sein Gedenkritual durchführen kann. Nimm das DUH (Er, dessen Namen wir nicht nennen). Weintrauben. So ein „Bieeeeeeeeepppppppp“ (das Wort wurde automatisch zensiert).

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
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  8. Vielen Dank für die rasche Antwort
    Hier in Bayern ist es noch nicht verboten
     
  9. Mitführen und Verbringen ist schon ein Unterschied. Also sind Rückführungen und dergleichen möglich.
    Mitführen wäre als Beispiel der Böller am Mann, in der Hand, bereit zum zünden. Verbringen im Kofferraum, Ladefläche o.ä.
     
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  10. Danke schön, kannst du Bitte noch erklären den unterschied zu Lagern?
     
  11. Das impliziert sein Kommentar auch überhaupt nicht. Es wurde in Eilverfahren geklagt und das Verbot hat keine haltbare Grundlage. Die Mehrbelastung der Krankenhäuser durch Menschen, die sich mit zugelassenem Feuerwerk verletzen, ist minimal. Ganz zu schweigen davon, dass Corona-Patienten nicht in der Chirurgie behandelt werden.
     
  12. Was ist in Bayern noch nicht verboten?
     
  13. In Baden-Württemberg wurde die Coronaverordnung vom 12.12. klammheimlich um einen Passus zum Thema Feuerwerk erweitert. Das stand vorher noch nicht drin.

    Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

    Aber was da steht macht mich einfach fassungslos und ich weiß nicht ob ich heulen oder lachen soll bei so viel Dummheit und Unwissen. Noch dazu der peinliche Schreibfehler "Silvetser" in einer offiziellen Verordnung

    Zitat:
    "
    Feuerwerk an Silvetser
    Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt. Das Bundesinnenministerium erlässt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Ware, die auf anderen Wegen wie dem Internet oder Märkten erworben wurde, ist generell nicht legal und darf grundsätzlich nicht gezündet werden.

    Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht."


    Bei so vielen offensichtlichen Unwahrheiten frage ich mich, wie sowas wirklich rechtskonform sein kann.
     
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  14. ja komme auch aus Bayern obwohl Söder naja man muss ihn nicht mögen, handelt er eigentlich immer für die Eindämmung von Corona und sollte ihm bewusst werden das er seine Entscheidungen überdenken sollte und nicht weiter für ein Zündverbot kämpft. Könnten wir unsere Restbestände an Silvester in die Luft jagen.
     


  15. Wird aber wahrscheinlich nicht passieren
     
  16. ist ja nur Wunschdenken von dem wir alle glaub zu viel haben :unsure:
     
  17. Er hat pauschal Richtern unterstellt, keine Eier zu haben. Das ist erstmal eine vollkommen unbegründete und unsachliche Behauptung. Meines Wissens gab es auch kein Urteil zu diesem Sachverhalt. Zudem ist es immer noch ein Rechtsstaat, indem ein Verfahren seiner Vorgaben unterliegt. Hast du denn genaue Kenntnisse über eine solche Klage bzw. über ein vollstrecktes Urteil?
     
  18. Kannst Du bitte das PDF verlinken, ich find's einfach nicht...
     
  19. Also ich lese da nichts von einem Transportverbot. Führen bedeutet, die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben. Das machst du aber nicht, wenn du das Feuerwerk gegen Zugriff gesichert transportierst. Dazu sollte es schon genügen, wenn man das Feuerwerk im verschlossenen Kofferraum hat.
     


  20. Es wäre auf jeden Fall zu schön wenn das zustande kommen würde
     
  21. Meine Funke Elegant Night ist nur bis 30.12.2020 haltbar, ist ein Konsum am 31.12.2020 noch gefährlich möglich ? Was meint ihr?
    Ware die übers internet bezogen wurde ist illegal ? Was ist das für ne Formulierung
     
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  22. Sind halt schon 'n bisl angeschwipst da.
     
    okean123 gefällt das.
  23. :wall::narr::wall::narr:
    Mehr fällt mir zu dem Text aus Bawü nicht mehr ein..
     
  24. Is auch grober unfug
     
    B!zzY gefällt das.
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