2020 Postenhandel-Nord Delmenhorst Vorbestellung 2020

Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von Inliner39, 29. Februar 2020.

  1. Sehe ich auch so. Ich will mein Zeug abholen und nach Bremen verbringen.
     
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  2. Ich bin echt auf Infos von @Inliner39 gespannt.

    Aber ich habe im Gefühl, dass der morgige Tag noch viele Überraschungen für uns bereit hält, wenn wirklich am Sprengg. gefeilt wird..
     
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  3. Es ist schon gefeilt worden.
     
  4. Was sollen noch für Überraschungen kommen? Positive wirds nicht geben. Nicht in diesem Jahr.
     
  5. Abwarten, in Bremerhaven ist das zünden erstmal erlaubt wurde eben mitgeteilt. Vielleicht gibt es noch für andere Hoffnung.
     
  6. Woher die Info?
     
  7. Fahr ich nach Bremen Silvester sind nur 30 Km :D Nur aufpassen das mich keiner erwischt damit man darf ja nicht mal mehr transportieren :D :D
     
  8. Denke auch das Thema ist durch für dieses Jahr. Für Christoph ist der Feuerwerksverkauf ja auch nur eines von vielen Standbeinen. Da viel zu viel Rechtsunsicherheit über die Auslieferung bzw. Abholung herrscht wird er seine unternehmerische Existenz deswegen nicht gefährden.

    Ich sehe nicht, dass ein Gericht hier irgendwie zu unseren Gunsten entscheiden wird, insbesondere dann nicht wenn das morgen in der Bundesnorm verankert wird.
     
  9. Ist Feuerwerk in Stadt und Landkreis Silvester erlaubt?

     
  10. Krass wie kommen die denn dazu?Können die das so frei weg entscheiden?
     
  11. Ist mir ehrlich gesagt so egal, hauptsache ich kann zünden. Nichts desto trotz wünsche ich es jedem anderen auch :)
     
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  13. Ich weiß das wohl weil ich aus Bremerhaven bin ;)
     
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  14. Komme auch aus Niedersachsen und kann nur hoffen, dass eine Klage erfolgreich ist! @Inliner39 Ich überweise Euch gerne Geld als Prozesskostenhilfe, hoffentlich machen viele Leute hier aus dem Forum mit. Gute und viele Anwälte helfen sehr vor Gericht;-)

    Neben dem Verweis auf das Sprengstoffgesetz würde ich auf jeden Fall auf Verhältnismäßigkeit klagen, die ist für mich hier null gegeben. Ursächlich für den Großteil der Verletzten an Sylvester ist Alkohol und nicht Feuerwerk.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Welchen Zweck verfolgen die Corona-Maßnahmen?
    Die Frage nach dem Zweck ist die Kernfrage des verfassungsrechtlichen Prinzips der Verhältnismäßigkeit. Wird in Grundrechte eingegriffen, so ist ein solcher Eingriff nur erlaubt, wenn der Eingriff einen legitimen Zweck verfolgt. Der Eingriff muss zudem geeignet und erforderlich sein, diesen Zweck zu erreichen. Und der Eingriff muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stehen.
     
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  16. Leute die nicht aus Niedersachsen sind , freut euch nicht zu früh . Bis Silvester ist es noch etwas hin . Leider .
     
  17. Kann mir mal jemand sagen woher die infos über Bremen kommen?
    Die aktuelle verordnung ist vom 30.11 und es würden keine weiteren Ergänzungen gemacht.es hieß Sonntag nur man dürfte altbestände zünden aber ohne aktuelle verordnung ist es doch noch gar nicht sicher.
     
  18. #2218 Noerm, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    Danke dass du solchen Frohmut verbreitest.
     
  19. Nicht böse verstehen . Aber es liegt doch auf der Hand .
     
  20. Alles gut ;)
     
  21. Die Situation rund ums Feuerwerk - Stand 16.12.20



    Moin,


    wir möchten versuchen, den verwirrenden Stand in Sachen „Feuerwerksverbot“ ein wenig zu sortieren. Es ist in der Tat schwierig nachzuverfolgen, was wo erlaubt oder verboten ist. Daher hier unser Versuch, dies möglich einfach darzustellen.


    Niedersachsen:

    In Niedersachsen wurde die bis dato strengste Verordnung erlassen: Es sind neben dem Verkauf auch die Ausgabe an einer Abholstation, das Mitführen/Transportieren und darüber hinaus auch das Abbrennen von Feuerwerk verboten worden.

    Diese Verordnung verstößt gegen mehrere Bundesgesetze und wird daher von mehreren Händlern (auch von uns) im Eilverfahren - hoffentlich - gekippt.

    Warum sind wir da guter Dinge? Da Bundesgesetze über Landesgesetzen stehen. Wenn also ein Bundesgesetz wie die Sprengstoffverordnung sagt, dass die Abgabe von Feuerwerk der KAT2 an den Tagen vom 29.-31.12. erlaubt ist, kann dies nicht durch Landesgesetze untergraben werden. Daher dürften die Verordnungen - Stand heute - durch Eilklagen gekippt werden.


    Ähnlich verhält es sich in den anderen Ländern, in denen wir Abholstationen haben, wobei es dort nicht überall Abbrenn- oder Abgabeverbote, sondern meist nur Verkaufsverbote gibt. Auch dort wird entsprechend gegen Bundesgesetze verstoßen und auch dort gehen unsere Kollegen dagegen vor.


    Bezüglich der Länderverordnungen haben Pyrohändler, die Abhol- und Lieferdienste anbieten, wenig Sorgen, da sich diese Verbote wohl leicht kippen lassen (zumindest das Abholen von bezahlten Onlinebestellungen und das Zünden an Silvester würde erlaubt sein - das Verkaufsverbot ist etwas schwieriger zu kippen).


    Diese Problematik ist der Politik allerdings bewusst, sodass daher momentan an einer Gesetzesänderung der Sprengstoffverordnung (also an einem Bundesgesetz) gearbeitet wird, um Feuerwerk in 2020 deutschlandweit zu verbieten (aber wohl nur für 2020). Wie das aussehen wird, was dort genau drinsteht und was das in letzter Konsequenz für wen bedeutet, weiß noch keiner - die Änderung wird erst Ende dieser, Anfang nächster Woche erwartet.

    Wir Pyrohändler würden dann aber auch gegen die Bundesgesetzänderung klagen, je nachdem, was dort dann verändert wird.


    Wir sind für Euch, für uns und für unser aller Feuerwerk an allen Fronten am Kämpfen, um wenigstens an Silvester ein Stück Normalität und Freude in diesem beschissenen Coronajahr zu bekommen.

    Bringt daher bitte noch ein wenig Geduld auf - wir versuchen alles, um unser aller Feuerwerk möglich zu machen. Wir bitten Euch daher um Verständnis, dass wir derzeit kaum Mails und Telefonanrufe beantworten können: alle Kräfte werden gebündelt, um die Verbote zu kippen. Wir halten Euch auf unseren Social Media-Kanälen und direkt per Rundmail auf dem Laufenden und informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt.


    Ihr könnt natürlich auch alle mithelfen, indem Ihr Mails an die Bundes- und Landesregierungen schreibt, entsprechende Posts bei Facebook, Instagram etc. kommentiert usw.. Je mehr Druck entsteht, um so einfacher ist es für uns, unsere Ziele durchzusetzen.


    Wenigstens am letzten Tag des Jahres ein wenig Normalität und Freude.


    Euer Postenhandel-Nord Team
     
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  22. Moin Inliner,

    euch bei der ganzen Zusatzbelastung zu unterstützen, ist wahrscheinlich schwierig. Ich könnte mich für 2-3 Tage ehrenamtlich anbieten Pakete zu packen, ist unterm Strich aber wahrscheinlich mehr Belastung als Entlastung. Daneben würde ich gerne etwas spenden, damit es zumindest in der finanziellenhinsicht eine kleine Entlastung gibt. Habt ihr ein Konto für Spenden?
     
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