News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. #276 ViSa, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    Ich habe die Dame mal angeschrieben, auch wenn ich weiß das es fürn Arsch ist ... aber was solls ..

     
    Pyro-Fan, TinOnFire, barentis und 11 anderen gefällt das.
  2. Wenn ich ehrlich bin stimmt es. Wenn ich auf der Straße eine Batterie anzünde, kommt sicher hin und wieder ein Nachbar der sich daneben stellt und mit guckt.
    Wenn man aber NUR auf dem eigenen Grundstück zünden darf, hat sich das erledigt. Dann zünde NUR ich und mein Besuch, mit dem ich sowieso schon 4 Stunden Raclette gegessen habe...
    Monate lang NIX tun und dann übertreiben. Ich storniere meine Bestellung nicht!
    Ich hoffe das unsere Klagen gewinnen!
     
    TinOnFire, pyro-michel und ViSa gefällt das.
  3. Was F1 betrifft... lasst eure Kids (max. 13 Jahre alt) zündeln... Unter 14 ist man nicht strafmündig... :p:narr:
     
    Funke FANboy, TinOnFire, Ritonli und 6 anderen gefällt das.
  4. Bin ja echt mal gespannt ob es wirklich in komplett niedersachsen still bleibt was wäre wenn es alle die etwas haben würden so machen wie sonst auch wollen sie dann mit der Ner Hunderschaft anrücken und alle aufhalten die etwas zünden? und am besten noch beschlagnahmen was man hat mit resten usw
     
  5. MOMENT: geht das nicht auch mit F.... also Klasse... ich mein... das liegt vllt. im Keller und meine Nichte hat was "eingesteckt" ich sah es zu spät und nunja.
     
  6. Was mich wundert: Die Landesverordnungen sind alle raus. Die SprengV nicht. Dann fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Mit IfSG kann man zumindest den Müll in Nds nicht begründen. :dontthinkso:
     
  7. Geht theoretisch auch... bloß schwieriger zu erklären wie die an das Zeug gekommen sind. Bei F1 wäre das ideale Alter 12-13, da sie das dann zu 100% legal erworben haben können.
     
    Elroh gefällt das.
  8. Hallo liebes Forum,

    nachdem ich nun seit einigen Tagen mit wachsender Besorgnis die Nachrichten verfolge, habe ich beschlossen, mich hier im Forum anzumelden und mit euch zu diskutieren.

    Ich bin zwar nur ein "kleiner" Pyrofan mit meinen Ausgaben von 250,- €, aber damit bin ich auch dem "Durschnittsdeutschen" in Sachen Feuerwerk nicht gänzlich entrückt.

    Die heute verkündete Verordnung für Niedersachsen macht mich - wie die meisten hier - stinkwütend!

    Trotz dieser negativen Gefühle habe ich mal versucht mich der Sache mit Verstand zu nähern.

    Die Corona-Verordnung gemäß dem neuen Infektionsschutzgesetz vom November verlangt für einzelne Massnahmen nur noch eine "allgemeine Begründung".

    Und damit sind wir bereits beim Kern des Problems: Die allgemeine Begründung, dass Feuerwerk Menschenansammlungen anziehen könnte ist ebenso tendenziös wie die Aussage, dass es das eben nicht tut.
    Eine anwaltliche Beratung, die ich heute dazu wahrgenommen habe hat ergeben, dass man bei einer Klage mit einem Gutachten Chancen hätte, diese Argumentation anzufechten. Auf der anderen Seite steht zu bedenken, dass ein Gericht nur eine Anpassung der Verodnung anordnen würde, wenn die Argumentation der Landesregierung weitestgehend entkräftet werden kann. Und da wird es schwierig. Denn die Regierung verordnet die Massnahmen nicht für den einzelnen Dorfbewohner, sondern für das gesamte Bundesland, also auch für Hannover und andere Städte. Wie also kann man nachweisen, dass es keinen Zusammenhang mit Corona gibt?
    Der Gesetzgeber hat den Kläger wahrscheinlich in die Beweispflicht gebracht. An dieser Stelle kann man also durchaus von einer "Corona-Diktatur" sprechen, denn eine "allgemeine Begründung" kann offenbar alles sein. Es wäre erst zu klären, ob es Beweise dafür gibt, dass Feuerwerk generell Menschenansammlungen nach sich zieht.

    Was also tun? Ein Gutachten in Auftrag geben und ganz allgemein gegen die Verordnung klagen? Schwierig. Einzelne Klagen von jedem Pyrofan je nach Wohnsituation anstreben? Genauso schwierig.

    Ich sehe eigentlich nur eine Chance, diese Verordnung anzufechten: Eine Klage könnte sich dagegen richten, dass die Verordnung zu unspezifisch ist. Auf einem Feld auf dem Land stellt niemand in Frage, dass Feuerwerk niemanden anlocken wird. Aber in Dörfern oder Städten wird das ein schwieriger Weg.

    Lohnt sich da noch eine Sammelklage? Es scheint nahezu sinnlos. Was denkt ihr?

    Details zum neuen Infektionschutzgesetz findet ihr übrigens hier:
    Corona-Maßnahmen: Das steht im neuen Infektionsschutzgesetz
     
    Frank 1886, Kongoroo, Wischmob und 8 anderen gefällt das.
  9. Wenn die Begründung stehen bleibt...WOW!
    Nachts geht die Sonne unter, deshalb darf man keine grüne Paprika essen. Ergibt den gleichen Sinn.
     
  10. Meiner meinung würde ja zumidest das private zünden im Garten genügen und da hält man auch logischer weise die Coronaregeln ein, und nicht wie die Landesregierung meinte das der Nachbar davon angelockt wird und übern zaun steigt...
     
  11. Die werden jetzt erst recht belastet würde ja dann gerne mal die dummen gesichter der Politiker dann sehen.

    Und die Reaktion von dehnen kann ich mir jetzt schon denken.


    Am besten noch das SprengV ändern das niemand je wieder Feuerwerk zünden darf.
     
  12. Werderfan1997 und Shizm gefällt das.
  13. Dann mal auf zum fröhlichen stornieren der Bestellungen .... :cry: - Sche....
     
  14. Dann brauchst du auch nächstes Jahr nicht mehr bestellen...dann gibt es Niemanden mehr bei dem du bestellen/stornieren kannst.
     
  15. Sieht leider ganz danach aus.
     
  16. In den neuen FAQs auf niedersachsen.de steht tatsächlich folgendes:

    Und was ist mit Wunderkerzen für die Kinder?
    Diese zählen zwar im weitesten Sinne auch zur Pyrotechnik, können aber für einen Hauch von Silvester gerne angezündet werden.

    Das lässt natürlich wieder Raum für eigene Interpretationen.
     
    Ritonli gefällt das.
  17. aha... NEIN! Egal was Weil sagt: es steht anders geschrieben - sonst müsste stehen "Ausgenommen Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 1 - Wunderkerzen"

    Solch ein BULLSHIT von denen
     
    Umpa99, KracherFan, Snajdan und 4 anderen gefällt das.
  18. ...die meinten sicher: Kerzen, über die man sich wundert, sind Wunderkerzen. Kerzen sind ja keine Pyrotechnik, oder? Ich bin da kein Experte...
     
    PyroEagle und Elroh gefällt das.
  19. Zitat:" Eine anwaltliche Beratung" von Mitglied Ruud

    Das ist seit langem der einzige sinnvolle Ansatz von dem ich hier gelesen habe.
    Statt nur Smalltalk über das Verbot an sich zu machen, muss man nach Lösungen suchen!

    Wo sind die Klagen von den Herstellern (Weco, Nico, Comet etc.) wo sind die ganzen großen Shops und Händler( Roeder, Beisel, Pyro Land, Toschpyro etc.?

    Die Verordnungen sind jetzt da, also müssen die sich anwaltlich wehren, eben z.B. mit einem Gutachten, dass z.B. der Zünden von Feuerwerk Klasse 1 keine Menschenmengen anlockt genauso wenig wie eine Feuerwerksbatterie im Garten! Niedersachsens Verordnung ist so oberflächlich ( wir verbieten euch alles )!
    Theoretisch müssten sich für jeder Bundesland einige Pyro Fans zusammen tun, Geld in den Topf schmeißen und dann eine Klage mit einem guten Anwalt auf den Weg bringen, bloß genau das erwarte ich von den Shops und Herstellern, die Haben die Gelder (noch).

    Man könnte mal eine Umfrage hier im Forum starten (wo sind die Forum Moderatoren die sowas koordinieren könnten?), wer bereit wäre Geld für eine Klage zu sponsern, alles andere ist Zeitverschwendung und wird nix ändern!
     
    PyroNetWorker, piefke, TinOnFire und 5 anderen gefällt das.
  20. Ich zünde trotzdem hier in Niedersachsen auf meinem Grundstück im Garten, hab' ich eben nichts mitbekommen von dem Verbot, wenn jemand klingelt und fragt, einfach auf doof schalten :D Häääh???:D
     
  21. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du kannst da zwar durchschalten aber sobald das Ordnungsamt oder Polizei da war ist vorbei mit Spaß - dann zahlst Du.
     
    okean123 gefällt das.
  22. Im Verbotsthema wurde ein Aufruf von einem Anwalt geteilt.
    500€ wären es im schlechten Falle wohl ca.
     
    Shizm gefällt das.
  23. Dann soll mir einer nachweisen, das ich von der offiziellen Regelung in Kenntnis gesetzt wurde
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden