Bestimmung Abbrennverbot von Feuerwerk in Hamburg?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Trolltrace, 13. Dezember 2020.

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  1. Volksdorf hat leider auch eine kleine Wache. Die ist jedoch nicht immer besetzt... Ist die Frage wie das zum 31.12 hin aussieht.:dontthinkso:
     
  2. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ihr euch hier über sowas austauschen solltet.
     
  3. Stimmt ;)
     
  4. Horst ist ein Traditionalist der alten Schule, ich denke mit ihm sind wir noch relativ gut bedient. Da sind ganz andere im Kabinett...
    PS: Andi (B.) Scheuer(t) tritt zurück!
     
  5. "
    Pyrotechnik

    Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr in ganz Deutschland nicht verkauft werden. An Silvester gilt in Hamburg außerdem ein Böllerverbot. Erlaubt ist nur das Feuerwerk, welches ohnehin ganzjährig gestattet ist, das so genannte Kleinstfeuerwerk. Dies betrifft die folgenden Produkte: Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Party Knaller, die in geschlossenen Bereichen und innerhalb von Wohngebäuden genutzt werden können. Das hat den Hintergrund, dass uns aus den Krankenhäusern zurückgemeldet wurde, dass die Verletzungen durch Pyrotechnik zusätzlich zu den hohen Patientenzahlen, die aktuell in den Krankenhäusern aufgrund von Corona behandelt werden, nicht leistbar sind. Es geht also nicht nur um ein Versammlungsverbot, sondern auch um die potenziell hohe zusätzliche medizinische Last auf die ohnehin angespannte Lage in den Krankenhäusern."

    Auszug aus einer Antwort vom Senat, zählt zu Kleinstfeuerwerk nicht auch normale F1 Fontänen, etc.?
     
  6. Absoluter Unsinn. Deckt sich nicht mit dem was sie tatsächlich beschlossen haben und ist inhaltlich auch noch widersprüchlich bezogen auf F1.
     
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  7. Man merkt, dass deutschlandweit keiner in der Politik irgendeine Ahnung von der Thematik hat, es ist echt traurig.
     
  8. Interessant auch dass in Niedersachsen dagegen die gesellige Wirkung von Feuerwerk angeführt wurde. Das ist noch hirnloser als Verletzungen, da man ja dann noch ganz andere Dinge verbieten müsste.
     
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  9. Das ist grundsätzlich bei so einer Nische auch ok. Man sollte allerdings erwarten, dass sie sich vor so einer Entscheidung zumindest minimal zu der Branche beraten lassen.
     
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  10. Wieder mal Schwachsinn über Schwachsinn... das Verbot von F2 und das Thema Krankenhäuser sind ja auch wieder ein indirekter Widerspruch. Prohibition funktioniert ja sowieso super in diesem Land. Die Zahl an Verletzungen durch F3 und F4 werden ansteigen und dadurch werden die Krankenhäuser mehr belastet als entlastet. Verbote in diesem Land sind ja aber meistens sowieso Sinnbefreit, siehe Cannabis. Aber das ist ein anderes Thema...
     
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  11. In Hamburg ist es in der Verordnung auch so begründet, darauf bin ich in meiner Mail eingegangen (Feuerwerk würde angeblich zu Gruppenbildung führen, aber Gottesdienste etc. erlaubt, wo sich garantiert Menschen treffen). Es ist ein einziges Durcheinander
     
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  12. Wenn der Eiermann klingelt, bitte 110 wählen
     
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  13. Es sei einfach nicht praktikabel, in einer Stadt wie Hamburg einzelne Gebiete auszuweisen, in denen nicht geböllert werden dürfe
    Komisch. Die letzten Jahre ging das doch auch? Schlichtweg eine sinnfreie Antwort.


    Man fürchte außerdem ansonsten Menschenansammlungen.
    Hier kann ich nur herzlich lachen. An Weihnachten kann ich defakto mit 50 Leuten in einer 10qm Bude sitzen, aber an Silvester an der freien Luft fürchtet man sich vor Ansammlungen???????????????????
     
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  14. Ziemlich ruhig geworden um Hamburg.

    Warte darauf, dass hier irgendwer mal nen Artikel postet, dass die ******e mit dem Abbrand-Verbot gekippt wurde. Das kanns doch nicht einfach gewesen sein für Hamburg.

    Und wenn ihr den aus irgendeiner Telegram Gruppe fischt... Irgendwas was Hoffnung macht.
     
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  15. Moinsen,

    lohnt eine Klage hier in Hamburg? So das auf dem eigenen Grundstück Raketen gezündet werden können?

    Habe die Befürchtung, dass meine Grünen Nachbarn die Gelegenheit nutzen könnten und mich anzeigen. Leider wohnen hier in Eimsbüttel genug davon.

    Ferner wollte ich fragen, ob dieses auch für Schreckschuss gilt? Oder wäre Schreckschuss erlaubt?

    Gruß Steffen
     
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  16. Zur SSW:
    Du musst wie immer sicherstellen, dass die Pyromunition egal in welchem Winkel du schießt, nur auf deinem bzw. befriedeten Besitztum herunterkommen kann. Ansonsten ist PM1 von klassischem Feuerwerk grundsätzlich zu unterscheiden. Rein rechtlich darfst du ja jeden Tag schießen, solange du keinen störst. Da aber in der Verordnung von allen Pyrotechnische Gegenständen gesprochen wurde, würde ich sagen, dass auch PM1 nicht genutzt werden darf. Leider.
     
  17. Hmm. Da bin ich mir nicht so sicher. Kann man das irgendwo genauer nachlesen? Da hat der Grüne (Sif*) mal wieder unter dem Deckmantel von Covid 19 - sein Ziel erreicht.
     
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  18. Ein Gutes hat das Verbot;

    Viele Menschen fühlten sich bisher nicht direkt betroffen von den Regierungsentscheidungen und Verordnungen von Ländern und Stadtstaaten. Nun hat sich das verändert...

    Noch nie haben sich so viele hier im Forum für Verordnungen und Recht und Aufgabe der gewählten Parteien bei der Erlassung von Verordnungen und Gesetze interessiert. Und nun auf einmal stellt man fest, dass Politiker offenbar ganz falsche Begrünungen/Argumente liefern, die eine Verordnung/ Verbot nicht stützen. Da fragen sich sicher viele - geschieht das öfters? Wird dann wissentlich falsch erlassen? Wenn jetzt sogar noch kurzfristig das Sprengstoffgesetz abgeändert werden muss,, nur um die unbegründeten Verordnung durch Gesetz zu ändern ist das beschämend.

    Haben wir uns nicht vier Jahre über Trump geärgert und dabei vergessen, mal über den eigenen Tellerrand zu sehen, nur weil es uns nicht direkt betraf? Also wenn jetzt alle wachgerüttelt sind gegenüber unseren Volksvertretern, dann sollte es zukünftig anders laufen…
     
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  19. Letztendlich denke ich, das der Drops für Hamburg gelutscht ist.

    Die Klagen, welche im Eilverfahren bei den Verwaltungsgerichten eingereicht wurden, werden wenn überhaupt wieder nur auf Länderebene Erfolg haben. Dann wahrscheinlich auch nur für bereits bestellte und bezahlte waren.

    Ob die Möglichkeit einer Zündung oder des abbrennens noch auf bestimmte Gebiete ausgeweitet wird bleibt abzuwarten.

    Ich bin auch der festen Überzeugung, dass wenn wir in Hamburg noch was erreichen wollen , müssten sich viele "Pyros" zusammenschließen, einen fitten Anwalt beauftragen und Klage im Bundesland Hamburg einreichen.

    Genauso sollten es auch alle anderen in ihren Bundesländern machen.

    Nehmen wir das Verbot stillschweigend hin, wird dies tiefgreifende folgen haben. Aus Protest zünden wird selbstverständlich ein negativ-licht auf die Szene werfen und alles verschlimmern.

    Aber letztendlich leben wir in einem Rechtsstaat und will man wirklich etwas erreichen muß man politisch korrekt den juristischen weg gehen und sich wehren.
     
  20. ... so ist es...
     
  21. Also das Sprengstoff Gesetz ist Hoheit des Bundes und steht über Landesverordnungen richtig?

    Also schiebt man Corona vor und nutzt als Argument das Versammlungsverbot. Werde ich nun auf meinem Grundstück erwischt oder angezeigt, ist dies dann ein Verstoß gegen die Corona Auflagen? Aber inwiefern lässt sich dieser vermeintliche Verstoß dann kausal gerichtlich begründen?
     
  22. Weiss jemand was ein solches Verfahren kostet? Wäre bereit mich zu beteiligen, insbesondere um dem Rot/Grünen Senat die Grenzen aufzuzeigen.

    Man könnte eine Kampagne starten und Geld sammeln. Denke da kommt schnell ordentlich was zusammen.
     
    masterlord gefällt das.
  23. Sofern jemand da Kontakte oder nähere Infos hat wie man sowas morgen direkt angehen kann perne PN!
    Wüsste nicht mal welche Anwalts-Kategorie man da suchen müsste.
     
  24. Meine es ist Verwaltungsrecht. Man müsste dagegen Klagen, dass dies auch auf privaten Grundstücken untersagt ist.

    Hier sehe ich die besten Chancen, da dort das Argument der Gruppenansammlungen nicht greift. Ob ich nun mit der Familie im Garten bin - ist unabhängig vom Feuerwerk. Insofern sind die Argumente haltlos.

    Deshalb hat es vermutlich MV auch nur auf öffentlichen Plätzen verboten.
     
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