Die aktuelle Ausgabe des Bundesgesetzblattes sollte bis 11.00 Uhr veröffentlicht werden. Das Bundesgesetzblatt (BGBl.) - Bundesanzeiger Verlag Spätestens da sollte Klarheit bzgl. Lieferung und Abholung herrschen.
Bawü weiter am zurückrudern. Nachdem gestern schon das Übernachtungsverbot bei Bekannten/Verwandten gekippt wurde, haben sie jetzt auch den Teil über das Feuerwerk angepasst. „Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt. Das Bundesinnenministerium erlässt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren können unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.„ Der Part mit „alles aus dem Internet und Märkten ist illegal“ wurde komplett gestrichen. Außerdem wurde der letzte Satz komplett umgeändert, der zuvor signalisieren sollte, das alle Böller aus dem Vorjahr nicht mehr verwendet werden dürfen.
Hier Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) (verkuendung-bayern.de) (Corona Verordnung Bayern)
Danke - Spitze. Alles auf den Punkt - live aus Politikermund. "Änderung SprengV soll nur für dieses Jahr gelten".
Abre generell finde ich es schon interessant welchen Stellenwert auf einmal das "Abrennen von Pyrotechni" hat. Wenn man nach den Umfragen geht 3/4 der Bevölkerung begrüßt ein "Böllerverbot" und hier im Forum der größte Teil auch mit der Einstellung " Wir sind nur einen kleine Community" umhergeht, wird das Thema durch die Medien und die Politik doch so aufgebauscht, als wenn 80% der Deutschen an Silvester gröllend und Paarungsbereit durch die Straßen zieht und die restlichen 20% damit heiß macht doch aus dem dunklen Haus zu kommen um den bunten Lichtertreiben beizuwohnen. Wenn doch tatsächlich nur rund 20-25% darauf stehen sollten doch meiner Meinung nach die nicht als Grund genommen werden, das die verteilt die restlichen in Versuchung bringen über den Zaun zu steigen um anzustoßen und Feuerwerk zu sehen. Mal schauen was der nächste Grund ist das Feuerwerk der Superspreader/Umweltzerstörer ist...
Ja natürlich ist das meiste davon illegal und gehört nicht in die Hände derer die es benutzen. Aber ganz genau das ist auch eine Grundlage für weitere Argumentation, da man jetzt sieht wie viel illegales Zeug nach DE kommt und wie die wirklich schlimmen Verletzungen Wohlmöglich gar nicht sinken.
Schon geil. Also wenn ich bisher beschädigte Artikel hatte, dann durch Produktionsfehler oder den Transport... Außerdem könnte man die Leute doch aufklären, dass Feuchtigkeit ein Problem sein könnte und nicht pauschal von falscher Lagerung sprechen.
In Niedersachsen aber ohne Feuerwerk zu zünden. Im Frühjahr frage ich mal an, ob ich was pflanzen darf.
Da hast du Recht, gestern stand noch folgendes... haben sie aber wohl selbst gemerkt über das Ziel zu schießen. „Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht."
Erfahrungsgemäß nehmen an solchen Umfragen eh überwiegend die Menschen teil, die dagegen sind. Die Aussagekraft geht meiner Meinung nach gegen Null.
Könnte man sicher aber das ist eben nicht Sinn der Sache. Man hat das Gefühl, daß ein "Bitte seht vom zünden ab" nicht genug Imperativ enthält und poliert es daher mit diesem Unfug rhetorisch auf. Die ganze Art ist in sich unehrlich und wer auch immer so etwas verzapft hat nicht nur keinen Respekt vor den Leuten an die er seine Worte richtet sondern ist auch simpel und einfach nicht vertrauenswürdig.
Für Bayern wurde das angekündigte umgesetzt. Verkauf (unklar ist weiterhin, was mit vorab bezahlten Bestellungen passiert) verboten. Abbrand nicht. Wobei natürlich bei uns ab 21 Uhr Ausgangssperre ist: 3Auf von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ist es untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG) mit sich zu führen oder abzubrennen. Jetzt müssen die Kommunen handeln und Verbotszonen ausweisen. Es bleibt spannend...
Oke danke, es regt mich was auf das nichts konkretes geschrieben wird und somit suggeriert wird das Feuerwerk verboten ist!
Da müßte man erstmal genau definieren,WAS illegal überhaupt ist. Ich war die letzten Jahre regelmäßig auch vor Silvester in CZ - Excalibur bei einem befreundeten Händler. Die haben natürlich auch F3 und F4 Ware. Da ist auch Alles CE zertifiziert und kommt hauptsächlich aus Pl von Jorge. Schaut euch mal dessen home-page an. www.jorgefeuerwerke.de Das Problem, wenn man es so nennen darf, ist eigentlich der Kunde, der sich dort Ware kauft die er eigentlich gar nicht besitzen darf ohne Bewilligung. Vergleichsweise Auto-fahren ohne Führerschein. Da kann man auch nicht daso oder den Händler verantwortlich machen.
Ja aber trotzdem wird Sie so von der Mehrheit der Deutschen wahrgenommen, weil Sie überall so verbreitet wird und sollte ja von meiner Seite aus auch nur Aufzeigen das Feuerwerk doch einen sehr hohen Stellenwert hat.
Ja hast du natürlich recht. Für uns die Ahnung haben ist nicht alles auf CZ oder Polen gleich illegal. Nur sehen das die Medien leider anders..