News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dez. 2020.

  1. Den Nimbus des illegalen bekommts ja nur wenn leute die es benutzen oder verbringen keine genehmigung oder Erlaubnis haben die shops die dort gezeigt werden kenne ich alle gut und vieles ist f3 aber such normales f2 unterm ladentisch gibts vielleicht mehr keine ahnung. Aber davon is Abstand zu halten
     
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  2. Genau das ist ja auch Ihr Ziel.
    Nicht umsonst haben Sie den Satzbau des Satzes: "Alle Feuerwerkskörper die weder aus dem Internet noch den Märkten gekauft werden sind ohnehin Illegal" so gemacht, das es aussieht als ob alle Artikel aus dem Internet und den Märkten illegal wären.

    Wenn man genauer liest merkt man das Sie damit eigentlich alle Artikel meinen die NICHT aus dem Internet und den Märkten stammen. Also ALLE ANDEREN
     
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  3. #2128 surf, 16. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dez. 2020
    steht alles drin

    "Auf den von Kreisverwaltungsbehörden festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ist es untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG) mit sich zu führen oder abzubrennen."

    Theoretisch würde das meiner Meinung nach sogar bedeute auf offenere unbelebter Straße wäre es auch erlaubt

    ABER AB 21:00 UHR AUSGANGSPERRE UND DANN BLEIBT NUR DAS PRIVATGRUNDSTÜCK

    Unterm Strich "Gott sei Dank" das was zu erwarten war. Fernabsatz (Abholung von Bestellungen) geht nicht explizit daraus hervor und sollte demnach erlaubt sein ?
     
    x.pyro1995, Tisie, Niederrheiner und 5 anderen gefällt das.
  4. Ja mal schauen aber da wird doch noch was kommen zum Thema online Shops oder was meinst du?
     
  5. Im neuen Bundesgesetzblatt steht nichts zu dem Thema drin.
     
    Mathau, Extremfireworks96 und surf gefällt das.
  6. Eigentlich ist das soweit nun final und ich denke nicht, dass die da nochmal nachschrauben werden/können. Das Ding ist ja auch seit heute 0:00 Uhr in Kraft getreten.
     
  7. Für die Shops wird wahrscheinlich hauptsächlich das Verhalten des BMI ausschlaggebend sein das im Laufe des Tages erwartet wird.
     
    surf gefällt das.
  8. Hast Du da schon Einsicht? Öffentlich ist es ja noch nicht.
     
  9. Was bedeutet dies aber nun konkret für die Abholung ? Denke mal das geht soweit klar ?

    Mir ist bewusst, dass ihr momentan gewaltig am rödeln seid, von daher warte wir/ich gerne ein offizielles Statement von euch ab
     
  10. Bundesgesetzblatt
     
    EselTreiber und surf gefällt das.
  11. Ich befürchte, dass Abholung nach Paragraph 12 (1) verboten ist. Bin aber kein Jurist. Wir müssen die Stellungnahmen der Shops abwarten.
     
  12. Die Grünen Trulla Kapek hat massiv dazu beigetragen. Grüne Kapek fordert Nachschärfungen beim Böllerverbot
     
    Bender242, B!zzY und DirtyHenri gefällt das.
  13. Für mich, als rechtlichen Laien, scheint das nur zu bedeuten, dass die Änderung der SprengV vielleicht doch nicht so simpel durchging und ggf. am Freitag in der kommenden Bundesratssitzung besprochen wird...so oder so ähnlich, man wird den Ländern schon noch die Ermäßigung geben, die sie brauchen.
     
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  14. Alles klar ! Warten wir es einfach ab. Mehr bleibt zum aktuellen Zeitpunkt ohnehin nicht und alles andere ist "Kaffesatzlesen"
     
  15. Ich glaube die Zukunft liest sich besser aus sauber zerlegten Schallerzeugern (natürlich die Zerlegung durch Zündung)
     
    B!zzY, GoldDragon, Jacki99 und 3 anderen gefällt das.
  16. Moin alle zusammen,
    gerade neu angemeldet hier im Forum, aber eifrig und interessiert mitlesen tue ich schon seit Jahren.

    ich hab gerade bezüglich Hamburg was interessantes gefunden!

    den ganzen Morgen hab ich mich schon gewundert, warum nicht mehr direkt auf der ersten Seite die neuen Regeln angepriesen werden, wie zuvor.

    etwas versteckter in den FAQ's konnte ich dann finden, mit Stand 16.12.20 00:00 :

    "
    Wird zu Silvester Feuerwerk erlaubt sein?

    Der Verkauf und das Zünden von Pyrotechnik zu Silvester sind in diesem Jahr generell verboten. Davon ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk, zu dem unter anderem Wunderkerzen bis 30 Zentimeter, Knallfrösche oder Tischfeuerwerk zählen.

    Am Silvestertag und Neujahrstag gelten zudem ein An- und Versammlungsverbot. Über Ausnahmen vom Versammlungsverbot entscheidet die Versammlungsbehörde nach strengen Maßstäben. "


    !Schonmal kein komplettes Verbot mehr!

    Wenn Ihr mich fragt wird hier zurückgerudert, und wir sollten alle am Ball bleiben und nicht die Hoffnungen aufgeben.





     
  17. Heißt das eigentlich wenn es im Moment keine offizielle, schriftliche Änderung der SprengV gibt dass der Verkauf weiterhin erlaubt ist? Nur "Reden über Verbote in den Medien" reicht ja nicht und die Länder dürfen ohne das Bundesgesetz den Verkauf nicht verbieten?
     
  18. War in Hamburg denn auch ein Komplettverbot (inkl. F1) wie in Niedersachsen?
     
  19. Seit wann sind Knallfrösche Kleinstfeuerwerk? Meinen die vielleicht Knallbonbons?
     
  20. Wenn Niedersachsen auch mal zurück Rudern würde.

    Kann sein das die jetzt erkannt haben da Oben das es doch etwas zu viel war.
     
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  21. Ja in Hamburg war auch neben Niedersachsen ein absolutes Abbrennverbot.

    Aber ja mit den Knallfröschen haben sie wieder Bewiesen, dass Experten am Werk waren ;)
     
    Tibola, JustPyro, B!zzY und 7 anderen gefällt das.
  22. Hahaha, wo Du recht hast ... aber nur die „D„ von Funke. Alles andere lässt keine klaren Schlüsse zu :bad:
     
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  23. Ich verstehe jetzt aber immer noch nicht wie das in BW gemeint ist.
    Darf ich jetzt tagsüber zb an einem Feldweg oder so Feuerwerk zünden oder nur auf privatem Grund.
    Ab 20 Uhr ist ja eh Ausgangssperre.
     
    B!zzY gefällt das.
  24. Ja, alle pyrotechnischen Gegenstände egal welcher Kategorie. Ausgenommen nur für welche die für Schiff- oder Luftfahrt oder für staatliche Aufgaben benötigt werden.

    Nicht der exakte Wortlaut, aber sinngemäß.
     
    Shizm gefällt das.
  25. Meinem Verständnis nach auch tagsüber nur auf privatem Grund.

    Aus der aktuellen Corona-Verordnung, §1e:
    https://www.baden-wuerttemberg.de/f..._CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201216.pdf
     
    motorbreath und Mbwunensis74 gefällt das.
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