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In diesem Thread findet ihr die Chronologie des Themas: Bestimmung - 3. SprengÄndV, vollständiges Verbot von Silvesterfeuerwerk möglich
Danke hat geklappt und einglück isses vertagt worden da die Begründungen mit den neuenerkenntnissen nicht zusammenpassen zwecks feinstaub etc.
Vertagt heißt noch nicht vom Tisch. Die Empfehlung vom Umweltministerium muss quasi als ungewichtig gewertet werden. Schließlich liegen seit 2020 nun Daten vor, die das Feuerwerk in der BRD als nicht klimarelevant/beeinflussend belegen. Wir haben bald wieder Versammlung beim BVPK und ich spreche mal an, ob wir vom VPI jemanden dazu holen können der weiß, was bez. der Verhinderung dieser Änderung der SprengV gemacht wurde
Die Frage die sich mir stellt ist, ob die 1.SprengV überhaupt geändert wird/werden muss. Ist es nicht möglich, dass einfach eine zeitlich begrenzte neue Verordnung verfasst wird, welche bestimmte Regelungen der 1.SprengV für diesen Jahreswechsel außerkraft setzt? So wie ich gelesen habe muss übrigens nicht der Bundestag angehört werden um so etwas zu erlassen. Falls diese Information nicht stimmt und es jemand besser weiß kann er mich korrigieren.
Das Neue Bundesgesetzblatt ist jetzt online. Es steh aber leider nichts von der 1.SprengV. Bundesgesetzblatt
Ist schon merkwürdig oder ... Letztendlich reden wir hier über 1-2 Sätze bezüglich Verkauf Pyrotechnik .. plus es war für heute angekündigt.. das klingt eher als wären auch da einige Leute nicht ganz einig vermutlich wegen der Thema Niedersachsens und Hamburg wegen pauschal abbrenn Verbot.
Oder weil die ersten Klagen bereits reingeflattert sind und das rechtlich insgesamt auf wackligen Beinen stehen würde (Stichwort Verhältnismäßigkeit)? Hat beim Beherbergungsverbot ja auch geklappt ... zu wünschen wäre es!
sagt mal wie sieht das nun eigentlich aus - kann mit dem infektionsschutzgesetz ein generelles abbrennverbot genutzt werden wie in niedersachsen oder bedarf dies der änderung der SprengV? zum infektionsschutzgesetz habe ich den passus gefunden das es dort begrenzt wird wo höhhergeltendes recht betroffen wird , hier explizit genannt wurde zb der gleichheitsgrundsatz. das würde doch bedeuten das das infektionsschutzgesetz eben KEIN generelles abbrennen verbieten kann wenn andere bürger in anderen bundesländern es dürfen ? "Der allgemeine Gleichheitssatz ist einschlägig in Fällen der Gleich- oder Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder von Personen(gruppen). Ungleichbehandlung liegt vor, wenn die öffentliche Gewalt miteinander vergleichbare Fälle nach unterschiedlichen Grundsätzen behandelt."
Wie kann denn bitte schön ein Verbot (bzw. eine Verordnung) ab den 16.12.2020 gültig sein (in Kraft treten) wenn nicht einmal das SprengV im Vorfeld geändert wurde? Das ist mir schleierhaft! Das kann doch nicht gesetzeskonform sein.
Ein Abbrennverbot auf Privatgrundstücken kann mit dem Infektiionsschutzgesetz nicht begründet werden, schließlich kann man auf der Basis des IfSG nur Maßnahmen durchführen, die das Ziel haben, das Infektionsgeschehen zu reduzieren.
Thereotisch könnten die Shops ja solange weiter Verkaufen bis, zumindest in den Bundesländern wo es nicht in deren eigenen Landesverordnung steht, es im SprengG geändert wurde. Gesetze entstehen ja nicht mündlich lol.
Selbst auf unbelebten Straßen schwierig, da es ja die Kontaktbeschränkungen gibt. Verbieten, was verboten ist...
Dort wo Einschränkungen erlassen wurden höchstwahrscheinlich auch weil die Landesregierungen nach der aktuellen Rechtslage garkeine Handhabe besitzen derartiges zu bestimmen.
Zum Verkaufsverbot: Die haben wohl gedacht, es wäre mit einer einfachen Corona-Verordnung auf Bundesebene getan und jetzt erst gemerkt, dass sie die SprengV ändern müssen. Na ich bin mal gespannt, finde das nur traurig, dass die großen Hersteller anscheinend schon gekniffen haben, bevor alles rechtskräftig ist. Wenn das Verkaufsverbot jetzt gekippt wird, ob dann Lidl und co den Verkauf wieder aufnehmen und die Artikel wieder zurück in dei Fillialen gekarrt werden... ich weiß ja nicht?! Müsste man schauen, was in den Verträgen zwischen Importeur und Discounter steht. Für den Hersteller wäre es sicher noch die bessere Lösung, lieber ein paar mehr Transportkosten und logistischen Aufwand, als Totalausfall. So lange die SprengV aber nicht geändert ist, könnten die Shops meiner Ansicht nach noch Vorbestellungen annehmen, bis die Abholung geklärt ist und §27er und Gewerbetreibende dürften dann ja eigentlich bis zum 28.12 bestellen und abholen
Schwer zu sagen aber bis das passiert ist oder falls es gar nicht passiert schlägt die große Stunde des Fachhandels. Man sieht ja wie gierig die Leute sind (einmal eben weil Silvester ist und dazu weil Verbote schon immer super Werbung waren). Die würden alles kaufen was nicht niet und nagelfest ist
Noch nie haben sich so viele hier im Forum für Verordnungen und Recht und Aufgabe der gewählten Parteien bei der Erlassung von Verordnungen und Gesetze interessiert. Und nun auf einmal stellt man fest, dass Politiker offenbar ganz falsche Begrünungen/Argumente liefern, die eine Verordnung/ Verbot nicht stützen. Da fragen sich sicher viele - geschieht das öfters? Wird dann wissentlich falsch erlassen? Wenn jetzt sogar noch kurzfristig das Sprengstoffgesetz abgeändert werden muss,, nur um die unbegründeten Verordnung durch Gesetz zu ändern ist das beschämend. Wir sollten nicht nur zur Silvestereintscheidung den Volksvertretern mehr Aufmerksamkeit schenken...
Ich seh der ganzen Sache positiv entgegen. Das hier nur schleierhafte Aussagen getätigt werden und im Bundesgesetzblatt nichts aufgeführt wurde, heißt eigentlich nur Gutes. Rechtlich ist das doch alles nicht möglich. Hier werden Sachen durchgesetzt, was eigentlich nicht möglich ist und nicht annähernd mit Corona zu begründen ist.
Ich habe Angst, dass man mit der 1. SprengV - Änderung lange genug wartet, dass über eine Klage/Beschwerde dagegen erst nach Silvester entschieden werden kann...
Ich will nicht der Pessimist sein, aber man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Und da nun gar nichts im Bgbl stand, heißt für mich eher das es noch gar nicht das ist, auf das wir alle warten.
Ja kann gut sein, jedoch liegen die Klagen definitiv schon vor. Und es muss am 28.12 vorliegen ansonsten ist es mMn nicht gültig für den Tag danach. Also es bleibt abzuwarten.