An die Leute, die gestern keine Zeit hatten, oder es nicht gesehen haben, da ich es recht spät postete, hier nochmal eine Info an alle Mecklenburger: Ich habe noch mal alles wichtige zusammengeschnitten! Schwesig Silvester Meck Pomm
Schlimm, wenn man alles so runterschwurbelt, ohne zu wissen was man da überhaupt schreibt. Und bei 45cm Wunderkerzen begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Auch bitte bedenken!
Das Neue Bundesgesetzblatt ist jetzt online. Es steh aber leider nichts von der 1.SprengV. Bundesgesetzblatt
Hier wird für Berlin nur von einem Verkaufsverbost gesprochen und nicht von einem abgabeverbot. Senat beschließt Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - Berlin.de
So wie ich das in der ab heute gültigen Verordnung für BW lese, sollten hier zumindest Lieferungen von online Shops sowie das Abbrennen erlaubt sein. Das einzige zum Thema Feuerwerk, ist der folgende Satz: (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten. Es scheint jedoch kein pauschales Abgabeverbot zu geben, wie in anderen Bundesländern, einzig Abholung wird nicht möglich sein, weil das generell untersagt wurde, für alle Läden. Hoffe, dass man dann zumindest an seine Lieferungen ran kommt... https://www.baden-wuerttemberg.de/f...te_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf
sagt mal wie sieht das nun eigentlich aus - kann mit dem infektionsschutzgesetz ein generelles abbrennverbot genutzt werden wie in niedersachsen oder bedarf dies der änderung der SprengV? zum infektionsschutzgesetz habe ich den passus gefunden das es dort begrenzt wird wo höhhergeltendes recht betroffen wird , hier explizit genannt wurde zb der gleichheitsgrundsatz. das würde doch bedeuten das das infektionsschutzgesetz eben KEIN generelles abbrennen verbieten kann wenn andere bürger in anderen bundesländern es dürfen ?
F1 lässt sich nicht verbieten, laut den EU Richtlinie. Wahrscheinlich gibt es deshalb noch nichts genaues. Soweit ich noch in Erinnerung haben, dürfen Beschränkung nur per Gesetz erfolgen. Vielleicht ist jemand das mal aufgefallen nach dem Getöse der Politiker...
Hier fehlt doch ein Wort, so ist es ja eine komplette Ausgangssperre: Rot= original, gelb eingefügt von mir Für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 ist der Aufenthalt sowie die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen auf [hier fehlt "bestimmten" oder so] öffentlichen Straßen, Plätzen und in Grünanlagen verboten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird diese Orte im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ausweisen. Die Ausweisung ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen und kann auch Ausnahmen für die professionelle Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen vorsehen. Das Durchqueren der genannten Orte gilt nicht als Aufenthalt. Das Verbot des Aufenthalts gilt nicht in Notfällen oder in Fällen besonderen Bedarfs. Im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 sind Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Verfassung von Berlin verboten. EDIT: Das sind alles nur "Zusammenfassungen", hier: SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Berlin.de stehen die "echten Texte für Berlin: §14 (3) Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sind untersagt. § 25 Verwendung von Feuerwerk; Aufenthalt an belebten Orten Für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 ist abweichend von § 2 Absatz 1 Satz4, Absatz 3 und 4 der Aufenthalt sowie die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in Grünanlagen, die von der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zur Gewährleistung der Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Vorschriften besonders ausgewiesen werden, verboten. Die Ausweisung ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen und kann auch Ausnahmen für die professionelle Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen vorsehen. Das Durchqueren der in Satz 1 genannten Orte gilt nicht als Aufenthalt. Das Verbot des Aufenthalts gilt nicht in Notfällen oder in Fällen besonderen Bedarfs. § 26 Versammlungen Im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 sind abweichend von § 10 Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Verfassung von Berlin verboten.
Hier der alte Wortlaut Stand: 13. Dezember 2020 18:15 Uhr Senat legt neue Regeln für Pandemie-Bekämpfung fest und hier in den FAQ's, Stand: 16. Dezember 2020 00:00 Uhr Fragen und Antworten Weihnachten Ist auch schwieriger zu finden. Ein Schelm wer dabei Böses denkt, aber wirkt wieder wie "Erstmal der breiten Masse schön ersichtlich das komplette Verbot verklickern (eventuell sogar mit dem Wissen, dass dieses keine Rechtsgrundlage hat), und dann die Lockerungen oder Ausnahmen davon etwas versteckt, sodass bei den meisten Leuten eben dieses generelle Verbot verankert bleibt"
Entweder bin ich blind, oder es steht nichts drin in Sachsen. https://www.coronavirus.sachsen.de/...20-12-11-konsolidierte-Fassung-2020-12-15.pdf
Petition unterschreiben Gerne unterschreiben wer das noch nicht getan hat. Auch wenn es vllt nichts bringt, eine Chance besteht immer
In der ab heute gültigen Verfügung von Hessen, ist ebenfalls nur von einem Verkaufsverbot und einem Abbrennverbot an "publikumsträchtigen Plätzen" die Rede. Ebenfalls steht kein explizites Abgabe Verbot für Feuerwerk drin und Abholung von online erworbenen Produkten im allgemeinen sind auch erlaubt... Die Hoffnung auf eine erfolgreiche Abholung/ Zustellung der Bestellungen steigt "Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk dringend abgeraten, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems." https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-12-15-auslegungshinweise_cokobev.docx.pdf
...hoffentlich schießt er sich damit nur seinen Kopf weg... Bei der Bildzeitung kann ich mir aber gut vorstellen, dass das ein Schauspieler, und die ganze Szene gestellt ist.
Doch kann man. Wäre wie beim zu schnell fahren oder falschem Parken, da kriegst Diu ja auch für jeden einzelnen Fall ein Bußgeld (so man denn erwischt wird).
Wichtig ist hier eigentlich nur der §2c(1)13 der Ausnahmen für die Ausgangssperre regelt: Das Verkaufsverbot kommt vom Bund und muss nicht extra drinstehen. Quelle: Letzte PK Sozialministerium.
Wenn der Text nicht so schlecht geschrieben wäre, hätte ich tatsächlich meinen Namen dort eingetragen. Vielleicht kommt von unserem Forum ja noch etwas gescheites?
Auf Twitter z.B. hat die Senatsverwaltung Gesundheit Pflege Gleichstellung auch schön nur die Zusammenfassung in Bildform gepostet, als dann jemand anderes und ich darauf hinwiesen, wurde der letzte Tweet, also der Teil mit den öffentlichen Plätzen, gelöscht. Problem daran ist jedoch, durch die Medien wird schön ein falsches Bild vermittelt. Gut das war zu erwarten, dennoch seh ich das sehr kritisch. Als ich gestern noch beim F1 Verkauf der Vitrine war, meinten auch 2 Passanten "Ist Feuerwerk nicht dieses Jahr verboten?". Denke die Polizei wird leider ziemlich viele unnötige Anrufe bekommen, hoffe jedoch sie selbst kennen den exakten Wortlaut der Verordnung.
Irgendeinenen Grund muss es ja haben, warum in Tiramisu keine Mayonese kommt. Meine Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr habe ich alle persönlich auf die korrekte Funktion getestet und es ist sicher.