Böllerverbot zu Silvester. „Auch Verzicht ist ein Verbraucherrecht" - Niederlausitz Aktuell dort wird eindeutige die Landesvrordnungen erwähnt. Dort sollte das verbot drinstehen.
Warum so gehässig? Was spricht dagegen, wenn man die Vorteile der Freizügigkeit auch für sich in Anspruch nimmt? Der junge Mann wird (dem kollektiven Mimimi zum Trotz) sicher zu der gewünschten Silvester-Geräuschkulisse beitragen und der Name "Punisher" ist in dem Kontext sogar unfreiwillig komisch.....
Zitat von PapaDigi_08: ↑ Danke - Spitze. Alles auf den Punkt - live aus Politikermund. "Änderung SprengV soll nur für dieses Jahr gelten". ____________________________________________________________________________________ Die Änderung der SprengV wird dieses Jahr sicher für ganz Deutschland gültig sein. Insofern wird es auf folgendes hinauslaufen (Verfolge bereits seit 4 Tagen alle Quellen): Bundesebene: Verkauf - Verboten! Ausgabe - Verboten! Abgabe also Online Händler - Unsicher! F2 - Komplettverbot auf öffentlichem Gedöns - Privatgrund weiter möglich! F1 - Überall möglich! Länderebene: Ausgangssperre - abhängig von Inzidenz! Besucheranzahl - abhängig von Inzidenz!
"Auch Verzicht ist ein Verbraucherrecht" (Kim Jong Il). Liebe Niederlausitz Aktuell, "Etwas nicht zu schreiben, ist besser, als etwas falsch zu schreiben" (frei nach dem Typen von der FDP).
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Kann mir nicht vorstellen das die ganze Soße umgeschmissen wird! Habe vorhin gelesen in Sachsen dürfen bereits gekaufte Artikel abgebrannt werden. Zumal die auch noch Ausgangssperre haben???
Möglich aber wenn dem so ist dann sollte ihnen vielleicht jemand flüstern, daß sie sich mit ihrer Änderung höchstens von "extrem lächerlich" auf "lächerlich" verbessert haben
Gar kein schlechter Beitrag. Es wird klar gesagt, es gibt kein Böllerverbot und die meisten der gezeigten (und von den Leuten gekauften) Artikel sind in DE legal. Finde auch, die Käufer werden hier in kein schlechtes Licht gerückt wie sonst, nur die, die eben auch F3, wahrscheinlich ohne die Erlaubnis, kaufen. Guter Job, Bild
Viel wichtiger wäre es jetzt für mich wenn die das Abrennverbot in Niedersachsen und Hamburg zurücknehmen...
Moin. Dies ist mein erster Post in diesem Forum. Ich bin gerade dabei, diesem Monsterthread durchzuackern, aber ich hoffe es wird mir nachgesehen, wenn ich jetzt schon einige Fragen an die Fachleute hier stelle. Bei knapp 90 Seiten wird es ein wenig dauern, bis ich mich eingelesen habe. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt in NRW zwar ein Verkaufs- aber kein generelles Abbrennverbot. Richtig? Bereits im November getätigte Bestellungen bei Pyroweb werden nicht mehr ausgeliefert. Richtig? Dies bedeutet also, das es für jemanden wie mich (keine Reste aus dem Vorjahr, kein Gewerbeschein) keine legale Möglichkeit gibt, dieses Jahr den Kindern ein wenig was vorzuzaubern? Für eine kurze Rückmeldung mit den Fakten wäre ich sehr dankbar. Auch, wenn ich mich über die Antworten wohl kaum freuen werde...
Auf der letzten PK meinte die Gesundheitsministerin das in Sachsen nur das abholen von Speisen erlaubt sei.
momentan kommt vieles ins rollen ... alle angeben ohne gewähr : die klage im eilverfahren von röder in bayern wurde wohl stattgegeben bezüglich verkauf - das sollte deutschlandweit als prezidenzfall geltend sein und dazu führen das es überall möglich ist zu klagen und recht zu bekommen in niedersachsen wurde erkannt das der passus mitführen rechtlich nicht funktioniert das ganze wird nun priorität gegeben und in irgent einer form geändert
Dann am Besten die Pyro-Verbote kippen!. Container wieder zurück zu den Discountern! Politiker: De facto Ausgangs- und Pressekonferenzsperre bezüglich Silvester bis 02.01.2021