News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dez. 2020.

  1. Laut der gestern veröffentlichen aktuellen Verordnung in Bremen sieht alles gut aus... abbrennen nur verboten in bestimmten Bereichen... also wohl die stark frequentierten Bereiche. Damit kann man leben.

    Wenn jetzt mehrere Händler ihre Klagen durch kriegen dann bin ich schon mal wirklich extremst gespannt wie das bei postenhandel-nord ausgehen wird.
     
  2. was schade wäre wenn nur einzelne Shops durchkommen und liefern dürfen und einige nicht
     
  3. sollte auch nicht gehen es reicht wenn nur einer es darf - dann zieht 3. GG und der gleichberechtigungsgrundsatz nach dem ein sachverhalt nicht zu verschiedenen regeln bei verschiedenen bürgern führen darf ( soweit ich weiss)

    "Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet die öffentliche Gewalt, tatbestandlich vergleichbare Fälle auf der Rechtsfolgenseite gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) "
     
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  4. Gibt es da von Röder schon was offizielles?
     
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  5. oke Dankeschön, ja mein Juristisches Fachwissen ist leider nicht sehr ausgeprägt.
     
  6. Hast du da vielleicht noch detailliertere Infos für uns?
     
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  7. Warum sollte das in Lüdenscheid gehen, woanders aber nicht? Ich tue mir etwas schwer, jetzt Bestellungen zu tätigen und zu bezahlen, bei denen man davon ausgehen muss, dass die Verkäufer [unverschuldet] kurz vor der Pleite stehen ...
     
  8. leider nicht kommt alles aus dem äther... allerdings vom selben von dem ich die NDS neue verordnung vor offiziellen erscheinen hatte die ich hier als erster gepostet habe .. die sich ja als richtig erwiesen hat
     
  9. Hast du auch eine Quelle?

    Gruß John
     
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  10. Problem an der Sache ist vermutlich nur, selbst wenn es rechtens ist, dass dann alle trotz Verbot (weil dieses damit dann nichtig ist) verkaufen dürften, das ganze vermutlich viel zu lange dauert und Silvester dann vorbei ist... und daran, dass die container wieder an Weco etc zurückgesendet wurden ändert es dann wohl auch nicht mehr. kann man nur hoffen, dass wenn rechtlich falsche Verbote erlassen wurden und dadurch erheblicher finanzieller schaden entstanden ist, dass dann auch Schadensersatzklagen folgen.
     
  11. Dann bleibt es jetzt erstmal abzuwarten bis Röder offiziell was verkündet.
    Sollte das allerdings stimmen ist der Verkauf zumindest gekippt und das Deutschlandweit, da der Prezidenzfall dann eintritt.
     
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  12. ja das hab ich mir auch schon gedacht das des so lang gezogen wird das Silvester dann schon rum ist...
     
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  13. Und das gilt dann auch für Niedersachsen?
     
  14. #2214 PapaDigi_08, 16. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dez. 2020
    Liest sich gut.

    Am Ende des heutigen Tages müsste folgendes feststehen:

    - Abgabe und Abholung erlaubt
    - Abbrennverbot nur in speziell ausgewiesenen öffentlichen Bereichen
    - Dieselben Kontaktbeschränkungen beim Zünden draußen, wie beim Feiern drinnen
    - Zuschauer ggf. einfach bitten diszipliniert Abstand zu halten, bzw Maske zu tragen

    Anmerkung:

    Ich habe es noch in keinem Jahr erlebt, dass sich jemand beim Zünden auf eine meiner Batterien gesetzt hat, oder das Feuerzeug essen wollte;).
     
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  15. Weco ist zwar für vorauseilenden Gehorsam bekannt, aber ich kann mir kaum vorstellen, daß die die Ware von allen Supermärkten schon wieder abgeholt haben. Am Ende haben auch die ein Unternehmen am Leben zu erhalten und sofern es noch Chance darauf gibt, daß das Verkaufsverbot gekippt wird, würde ich erwarten, daß Weco und die Supermarkt-Ketten erstmal abwarten. Ob der Container nun noch ein paar Tage länger steht oder nicht, sollte für die Märkte doch kein Thema sein und die Prospekte sind ja auch längst gedruckt ;)
     
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  16. Oder es geht um den Gleichbehandlungsgrundsatz und sie schärfen nach...
     
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  17. Dazu müßte das indidviduelle Urteil aber angefochten und nochmal auf höherer Instanz verhandelt werden.
     
  18. also hier noch mal meine allgemeine grammatisch grottenschlecht zusammenfassung zum thema generelles abbrandverbot NDS/hamburg

    jain. nds bezieht sich derzeit auf das infektionsschutzgesetz als legitimierung nicht auf die thematik länderrecht/bundesrecht sprich sie begründen die legitimität des allgemeinen abbrandverbotes mit dem infektionsschutzgesetz -

    indessen

    wird das gerichtlich nie bestand haben aus einer ganzen latte von gründen :

    das infektionsgeschehen wird faktisch nicht durch privates zünden auf privaten grund beinflusst daher kann das infektionsschutzgesetz hier gar kein verbot erlassen weil es denn sinn der gesetzesgrundlage vollkommen verfehlt

    zweitens die sache mit dem bundesrecht sticht länderrecht

    drittens gleichberechtigung "Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet die öffentliche Gewalt, tatbestandlich vergleichbare Fälle auf der Rechtsfolgenseite gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) "

    sprich es kann nicht sein das 4 fünftel der deutschen bürger etwas dürfen und der rest nicht wenn die zugrundeliegende rechtsgrundlage diesen unterschied nicht hergibt. hier könnte ich mir vorstellen das ein land mit sehr hohen inzidenzen eine chance hätte weil andere sachlage aber in unseren fall wäre das völlig absurd weil wir mit die niedrigsten zahlen haben


    weiter gehts - eine verordung des infektionsschutzgesetzen muss IMMER verhältnissmäßig sein

    das heisst es braucht einen zweck ( eindämmung der infektion ) der ist also gegeben

    dann folgt die eignung : ist dieses verbot geeignet das infektionsgeschehen zu bremsen -> nein ist es nicht

    dann folgt ist es das möglichst mildeste mittel um den selben zweck zu erreichen ---> nein ist es nicht

    unf lsdt but not least kannst du keine sachen doppelt verbieten. wir haben ein versammlungsverbot rechtlich gilt also -> versammlungen KÖNNEN NICHT auftreten - hier kannst du nicht hingehen und sagen ok feuerwerk abbrennen verbieten wir generell weil es könnte zu versammlungen kommen - die eh nicht kommen können weil sie verboten sind -> fehlende verhältnissmäßigkeit/rechtsgrundlage


    also wie man es dreht und wended jungs ich sehe hier nicht wie das abbrandverbot in NDS irgent einen bestand vor gericht haben sollte
     
  19. Also überall, wo ein Verkaufsverbot nicht in der Verordnung des Landes steht, kann ja ein Verkaufsverbot aktuell gar nicht rechtskräftig sein.
    Wenn also jemand in so einem Bundesland wohnt und noch etwas kaufen will: wendet euch an eure Händler und kauft!
    Es kann ja nicht mehr passieren, als dass es evtl. später doch nicht überlassen werden darf. Aber wenn ein Verkaufsverbot rechtskräftig ist, ist es zu spät!
     
  20. Die Sache mit „Röder“. Mein armer Sympathikus und Parasympathikus. Das Thema ist schlimmer, als eine nicht kompatible Blutgruppe injiziert zu bekommen :D
     
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  21. Hast Du Gericht und Aktenzeichen für mich? Ich will die Entscheidung anfordern.
     
  22. ich hab dazu leider nichts wie bereits gesagt die quelle ist die selbe die mir die NDS verordnung einen tag vor bekanntgabe geschickt hat und die sich als richtig heraußgestellt hat
     
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  23. "leichte Vorfreude tut sich auf" :oops:
     
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  24. @KaptnWhistle

    Da bin ich mal gespannt, ob tatsächlich eine einstweilige Anordnung ergangen ist. Die Chancen stehen ja gut, ich würde es nur gern lesen. Und dann muss man sehen, ob das übertragbar (also zumindest alle Händler in Bayern) ist oder nicht. Auch Revision muss abgewartet werden und Urteilsbegründung. Kann ja auch sein, dass es nur aufgrund von Formfehler ergeht und dann kann die Exekutive nachbessern.

    Es bleibt spannend. Die Nachricht aus Lüdenscheid: vorbestellen und abholen, ist auch schräg, dann wäre das Verbot ja quasi nicht mehr existent.

    Naja, warten wir es ab.
     
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  25. Mein Abholer schreibt folgendes:

    Lagerverkauf – Abholstationen

    !!!WICHTIG!!!

    Aufgrund der letzten Bund-Länder- Absprachen bzgl. des neuen Lockdowns und den Auswirkungen auf das Silvesterfeuerwerk, ist die genaue Verordnung abzuwarten. Weiterhin wurden diesbezüglich etliche Klagen eingereicht, wo auch noch die gerichtlichen Entscheidungen abzuwarten sind. ES GIBT BIS DATO KEIN GENERELLES FEUERWERKS/ZÜNDVERBOT!!!

    Lagerverkauf - Abholstationen - Shop Feuerwerke Schwerin
     
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