News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. eben, FB ist nicht relevant. Rechtliches muß rechtssicher geregelt und verbreitet werden.
     
    Lelicat gefällt das.
  2. Eiso, grundsätzlich - außer von den Kommunen untersagt - siehe Hamburg - darf Feuerwerk gezündet werden, "auch" draußen!
    Auf von den Kommunen untersagten Plätzen sowie auf belebten öffentlichen Straßen etc. darf Feuerwerk der Kat.2 nicht gezündet werden.

    Auf "nicht" belebten öffentlichen Plätzen darf gezündet werden!

    Als triftigen Grund kann man sich auf ein Spaziergang in der frischen Luft sowie auf das Verbrauchen von Feuerwerk - §27 - berufen.

    Das nirgenwo draußen Feuerwerk gezündet werden darf ist schlichtweg falsch.

    Bitte achtet auch auf die Bekanntgaben der Städte/Kommunen.

    Quelle: Bundesregierung und Innenministerium
     
    torekk gefällt das.
  3. Wann hast Du denn bestellt?
     
  4. Ich bin kein Liveticker ;) ich habe auch noch zu arbeiten! Zum Beispiel an kurze Statements für FB und Insta. Auch wenn ich leider nicht wirklich was neues sagen kann.
     
    Tibola, KPutt, AlpHaBHV und 25 anderen gefällt das.
  5. Schön von dir zu lesen!
    Gibt/gab es an die Hersteller offizielle Aussagen wann die Entscheidung des BMI zu erwarten ist?
    Ich entnehme, dass ihr den Klageweg erst gehen werdet, wenn der Bund entschieden hat?
    Plant ihr PR Aktionen um die breite Masse über die Folgen dieser Willkür zu informieren?
     
  6. Danke für diese Frage, wohl die wichtigste überhaupt. :good:
     
    B!zzY und PapaDigi_08 gefällt das.
  7. In einem anderen Thread las ich so eben von Freitag, aber kein offizielles Statement.
     
    motorbreath gefällt das.
  8. #2485 psymon, 16. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2020
    Das stimmt nicht was du da schreibst. Von einer Ausnahme der Ausgangsbeschränkung ist da kein Wort gesagt oder ich versteh das nicht.
     

  9. Dafür habe ich vollstes Verständnis!

    Ich drücke euch ganz fest die Daumen
     
    Gattaca303 gefällt das.
  10. Muss etwas mit "eindeutiger Beweislage" und "Erkennungsdienstlich" zu tun haben.
    Genaues kann ich dir dazu aber nicht sagen, nur deine Fantasie anregen.
     
  11. Ich muss jetzt mal was loswerden.

    Diese Anfeindungen gegenüber den Herstellern sind dreist und bösartig.
    Zu behaupten es hätte vorzeigte Absprachen gegeben oder Ähnliches.
    Tut mir leid, aber was soll der Mist?
    Das bringt keinen weiter.
    Ich denke Weco, Nico und wie sie alle heißen müssen auch einfach anders agieren als der Pyrotechniker bei euch um die Ecke.
    Na klar Lieben sie alle Feuerwerk.
    Aber in erster Linie sind es Unternehmen.
    Und natürlich handle ich so wie es für mein Unternehmen am besten ist.
    Würdet ihr euch freuen wenn Nico jede Stunde ein Update postet und sagt“:“Es gibt noch nichts neues“.
    Dann wäre die Sache besser und wir wären froh?
    Ich bitte euch, dass kann nicht euer Ernst sein.
    Das thema ist super emotional und ich denke bei vielen von uns liegen die Nerven blank.
    Aber ohne wirkliche Beschlüsse kann auch nicht wirklich geklagt werden.
    Und das werden die Anwälte auch schon so sagen.
    Ich für meinen Teilen hoffe einfach das die großen Unternehmen irgendwie hier durch kommen und es sie nächstes Jahr noch gibt.
    Und wer mir jetzt sagt:“Nico oder Weco hat doch mittlerweile nur noch Müll“.
    Der sollte nicht vergessen wo wir angefangen haben.
    Was ihr vor 10 Jahren gekauft habt.
    Oder vor 15 Jahren.
    Ja wir hier im Forum wissen es besser und kaufen oft andere Hersteller.
    Aber wenn ich daran denke, dass es Weco oder comet nicht mehr geben würde. Dann würde das auch mein pyroherz erschüttern.
    Weil ich damit aufgewachsen.
     
  12. In welchem Bundesland bist du denn? Außerdem warum muss man für sowas ein Amt fragen? Schau dir einfach die Corona Verordnung deines Bundeslands an um festzustellen ob es etwaige Pauschalverbote gibt (und in wie weit eine relevante Ausgangsbeschränkung existiert). Wenn nicht liegt die Entscheidung wo ein Abbrand eingeschränkt wird in der Regel bei deiner Gemeinde und die muss diese Orte einsehbar veröffentlichen. Ist nichts veröffentlicht ist auch nichts verboten.
     
  13. Es geht hier aber nicht um das SprengG sondern um die SprengV, die wird tatsächlich vom Innenministerium erlassen auf Grundlage des SprengG.
    z.B. § 29 SprengG - Einzelnorm
    "Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ....".
    Sowie ich das sehe muß hier auch der Bundesrat einbezogen werden, und der tagt erst am 18.12. wieder - regulär
    Tagesordnungen und Termine
    Auf der Tagesordnung ist eine Änderung der SprengV noch nicht verzeichnet
    Tagesordnungen & Termine

    In anderen Ermächtigungsparagraphen des SprengG hat das BMI die alleinige Verordnungshoheit.
     
    JustPyro, MarkRot, jakobsgd und 8 anderen gefällt das.
  14. Nein, wir bekommen keine Infos vorab. Leider. Das hätte uns sehr viel Geld für Lieferkosten gespart. Wir rechnen noch diese Woche mit klaren Regeln für ganz Deutschland. Wir gehen jetzt gerade keinen Klageweg in den einzelnen Ländern weil dann in zwei Tagen vielleicht eh alles wieder anders ist. Und ja wir müssen alles versuchen unser Situation klar zu machen!
     
  15. Es ist nur die Frage,,, meiner meinung nach müsste das was da heute steht auch dann gelten.,... Sprich wenn feuerwerk nur an bsetimmt plätzen verboten ist dann sollte es auch so sein.... aber die ändern ja dauernd was, da blickt niemand durch leider.
    Heute gilt für nrw kein Abbrennverbot.... übermorgen kann das schon wieder anders aussehen oder sehe ich da was falsch..
     
    Bollernorkel gefällt das.
  16. Samu, du musst dich noch gedulden bis die Regelung vom Bund draußen ist. Angeblich Ende der Woche.
     
  17. Das ist eine super Aussage :)
     
    B!zzY und motorbreath gefällt das.
  18. B!zzY, Bollernorkel und Michinho007 gefällt das.
  19. Ich denke genau das ist der entscheidene Punkt...
     
  20. Ach komm mach den Kopf zu, wenn du mir nicht klar Antworten kannst.
     
  21. Rechtlich ist es einfach so, dass die Coronaverordnungen der Länder täglich geändert werden können. Was an Silvester genau gilt, weißt du im Zweifel also erst am 30.12. um 24.00 Uhr.
     
    B!zzY, psymon und okean123 gefällt das.
  22. #2500 torekk, 16. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2020
    Da gebe ich dir Recht, dann gibt es aber noch §2 Absatz 3 Punkt 14:
    Was jetzt jedoch noch kommen könnte, wäre die Zeitliche Beschränkung ab einem Inzidenzwert von über 200, welcher bisher in folgenden Bezirken der Fall ist: Mitte, Spandau, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln sowie Friedrichshain-Kreuzberg.

    Welche Bezirke unter 200 liegen kann man hier sehen: COVID-19 Berlin

    Offiziell gibt es dazu aber noch kein Statement und man zweifelt auch, ob das wirklich kontrollierbar wäre.
     
    KlopskoffeR gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden