Hinweis Änderung des Sprengstoffgesetzes wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von just4fun, 15. Dezember 2020.

  1. Ist es für die Länder überhaupt möglich, eine Verordnung zu erlassen, wenn die vom Bund geschaffene Rechtsgrundlage noch garnicht existiert? Soweit ich weiß müsste der Bund ERST die Rechtsgrundlage schaffen, und auf dieser können DANACH in diesem Rahmen Verordnungen erlassen werden, die diese Punkte betreffen.
     
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  2. jain. nds bezieht sich derzeit auf das infektionsschutzgesetz als legitimierung nicht auf die thematik länderrecht/bundesrecht sprich sie begründen die legitimität des allgemeinen abbrandverbotes mit dem infektionsschutzgesetz -

    indessen

    wird das gerichtlich nie bestand haben aus einer ganzen latte von gründen :

    das infektionsgeschehen wird faktisch nicht durch privates zünden auf privaten grund beinflusst daher kann das infektionsschutzgesetz hier gar kein verbot erlassen weil es denn sinn der gesetzesgrundlage vollkommen verfehlt

    zweitens die sache mit dem bundesrecht sticht länderrecht

    drittens gleichberechtigung "Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet die öffentliche Gewalt, tatbestandlich vergleichbare Fälle auf der Rechtsfolgenseite gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) "

    sprich es kann nicht sein das 4 fünftel der deutschen bürger etwas dürfen und der rest nicht wenn die zugrundeliegende rechtsgrundlage diesen unterschied nicht hergibt. hier könnte ich mir vorstellen das ein land mit sehr hohen inzidenzen eine chance hätte weil andere sachlage aber in unseren fall wäre das völlig absurd weil wir mit die niedrigsten zahlen haben


    weiter gehts - eine verordung des infektionsschutzgesetzen muss IMMER verhältnissmäßig sein

    das heisst es braucht einen zweck ( eindämmung der infektion ) der ist also gegeben

    dann folgt die eignung : ist dieses verbot geeignet das infektionsgeschehen zu bremsen -> nein ist es nicht

    dann folgt ist es das möglichst mildeste mittel um den selben zweck zu erreichen ---> nein ist es nicht


    also wie man es dreht und wended jungs ich sehe hier nicht wie das abbrandverbot in NDS irgent einen bestand vor gericht haben sollte
     
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  3. Sehe ich auch so. Erst muss die SprengV geändert werden. Man kann Ermächtigungsgrundlagen nicht nachschieben.

    Das IfSG kann theoretisch auch als Grundlage dienen, halte ich aber für mehr als nur wackelig.
     
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  4. Ich glaube nicht, da es sich hier um Verordnungen handelt, die einfacher auf den Weg gebracht werden können.
    Hier sind es jeweils Ministerien, die die Befugnis haben Verordnunen zu erlassen. Einmal die des Bundes, einmal die der Länder.
    Meiner Ansicht nach, kann aber eine Verordnung eines Landesministeriums nicht die eines Bundesministeriums aushebeln, gerade wenn letztere Sachverhalte eines Bundesgesetzes regelt. Die Dinge sollten konform zueinander sein, nicht konträr.
    Ich kann mir vorstellen, dass die 1. SprengV dahingehend geändert oder durch eine weitere Verordnung temporär ergänzt wird, dass eben auch der Verkauf unter bestimmten Bedingungen verboten werden kann bzw. wird, nicht aber auch noch, dass die Zuständigkeit der Verbotszonendefinition von den bislang örtlichen Behörden auf das jeweilige Landesministerium übertragen wird und bislang nur lokale aussprechbare Verbotszonen plötzklich landesweit, also auch in nichtbesiedleten Gebieten gelten...
     
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  6. Richtig, um es lange genug vorzuschieben, dass man nicht mehr handeln kann. Das wäre traurig.
     
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  7. Ja, das entspricht der aktuellen Erwartung. Ende dieser Woche/Anfang nächster Woche.
     
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  8. Die Veordnung muss am Freitag den Bundesrat passieren und wird dann nächste Woche veröffentlicht. Sehr wahrscheinlich wird die Verkaufserlaubnis über Silvester dieses Jahr ausgesetzt, soweit die Planungen aus dem Innenministerium.
     
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  9. Quelle?
     
  10. Bitte um Nachsicht. Auskunft kommt über Ecken aus dem Innenministerium selbst.
     
  11. Was genau heisst das .. bin mir nicht sicher ob ich den Inhalt richtig verstehe ? Was man auch was zur Problematik generelles Abbrand Verbot ?
     
  12. Oke, alles klar. Weißt du was dort zum Thema Abgabe steht?
     
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  13. In Zeiten, in denen sich "Journalisten" hier anmelden, um mit Polenböller Käufern in Kontakt zu treten, wundert einen nichts mehr...
     
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  14. Gerade dann kann es ja nicht gesetzeskonform sein, Gerichte müssten das dann sofort kippen!
    Wenn die Shopbetreiber schlau sind, dann sollten Sie weiterhin die Pakete packen , bearbeiten und zur Spedition übergeben. (Was ja momentan ja nicht verboten ist wenn Bestellung und Bezahlung bis 15.12 23:59 Uhr erfolgt ist). Sollte die SprengV erst am 28.12 oder sogar 29.12 rauskommt mit dem Abgabeverbot dann kann man eh nicht mehr so schnell rück abwickeln, die Ausgabe der Lieferungen würden dann so schnell nicht gestoppt werden können!o_O;) Also vielleicht Vorteil auch für uns......:)
     
  15. Ich kann mich doch nicht auf Verbote beruhen die wahrscheinlich irgendwann mal in der Zukunft beschlossen werden. Was da wohl der Richter zu sagen würde??:eek:
     
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  16. Ja, Sachsen machts ja(als einziges Bundesland?) vor und schreibt zu einem Verkaufsverbot gar nichts in die Verordnung, weil´s halt Sache des Bundes ist.
     
    4m@ru und Matze85 gefällt das.
  17. Ich finde es auf menschlicher Ebene einfach nur enttäuschend, wie lange man diese Entscheidung bzw. die Veröffentlichung der Entscheidung hinauszögert, nur um möglichen Widerstand zu verhindern. Mal ganz unabhängig von der persönlichen Meinung zu dem Thema ist das einfach eine ekelhafte "Taktik"
     
  18. Mal ne ganz einfache Frage: Könnte im SprengV jegliches Abbrennen von Feuerwerk (auch auf privatem Grund) zeitlich begrenzt verboten werden? (unabhängig ob es vor Gericht Bestand hat)

    Und - zählt Klasse 1 auch zu diesem Feuerwerk?
     
    okean123 gefällt das.
  19. Sachsen Anhalt schreibt auch nichts zum Thema Verkauf.
    Lediglich ein Versammlungsverbot (31.12.2020 20Uhr bis 1.1.2021 8Uhr)
     
    KIAS gefällt das.
  20. würde mich auch brennend interessieren.
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  21. Das ist nicht ganz fair. Verordnungen des Bundes, die auch Interessen der Länder tangieren, müssen durch den Bundesrat. Soviel demokratische Ordnung muss sein. Ein bißchen Geduld. Manchmal ist mehr Zeit für die Pyrotechnische Industrie auch sehr hilfreich.
     
    okean123 gefällt das.
  22. ich glaube das bleibt dann nicht nur bei diesem Jahr. Das war es dann...
     
  23. Warte Mal ab was noch kommt der Kretzschmar plant schon wieder Verschärfungen.
    Die Sachsen sind ihn noch zu mobil die Zahlen nach 2 Tagen Lockdown noch zu hoch.
    Was erwartet der nach 2 Tagen?
    Da kommt bestimmt noch eine neue Verordnung.
     
    HeinZzzz96 gefällt das.
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