News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Hi, Grüße aus Kassel (bin in Melsungen aufgewachsen und arbeite auch dort bei einem größeren Unternehmen).
    Bin aktuell mit einem Kumpel gemeinsam am zweifeln, ob wir unsere 400€ Bestellung bei Röder in Schlüsselfeld abholen können :-(

    Gruß
     
    Bruno86 gefällt das.
  2. #2877 KracherFan, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Der Verkauf ist derzeit nicht verboten das wird (bis jetzt) nur behauptet. Manche Länder haben dementsprechende Klauseln aber die dürften nichtig sein da sie Bundesrecht wiedersprechen.
     
    Bruno86 und Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  3. Sollte es dabei bleiben das Feuerwerk abbrennen auf privatem Grund erlaubt ist sollte das dann auch in den Medien auch so verbreitet werden.
    Und das nicht unter der Überschrift Böllerverbot nur berichten das kein Feuerwerk verkauft werden darf.
    Die Allgemeinheit denkt kein Verkauf also nicht erlaubt.
     
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  4. Ist ein kleinerer Händler aus Essen. Sprengkraft
     
    lorenzkly und PapaDigi_08 gefällt das.
  5. Ich denke mal, dass die sagen werden, dass für dieses Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik gilt, mit irgendeiner sinnlosen Begründung, die sie durchgewinkt kriegen.
    Dann stimmen die meisten dafür und die Branche ist am A
     
  6. Die Drucksache ist scheinbar bei der EU schon online:

    Search the database - European Commission

    Zitat aus dem Dokument:


    Verordnung

    des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

    Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

    A. Problem und Ziel

    An den vergangenen Jahreswechseln kam es immer wieder zu vielen, teils schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Die Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere der Notfallambulanzen, ist auch deswegen an diesen Tagen im Vergleich zum Rest des Jahres regelmäßig bereits ungewöhnlich hoch.

    Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens sind Engpässe in der medizinischen Versorgung, insbesondere der zur Verfügung stehenden Krankenhausbetten kurz- und mittelfristig nicht auszuschließen. In Ergänzung zu vielen anderen Maßnahmen des Infektionsschutzes ist es daher aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch geboten, diese Kapazitäten soweit wie möglich zu schonen und absehbare, erhebliche und vermeidbare Steigerungen des allgemeinen medizinischen Behandlungsbedarfs insbesondere in Krankenhäusern zu verhindern.

    B. Lösung

    Für das Jahr 2020 wird ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Dies ist eine notwendige weitere Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).

    C. Alternativen

    Keine. Ein bloßes Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände wäre nicht ausreichend, da die Erfahrung immer wieder gezeigt hat, dass viele Verbraucher auch bisher unter Verstoß gegen das Verwendungsverbot an anderen Tagen als dem 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerkskörper abgebrannt haben.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Für Bund, Länder und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

    Keiner.

    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keiner.

    Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

    Keine.

    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Es wird mit einer geringfügigen, nicht näher quantifizierbaren Entlastung für das Jahr 2020 gerechnet.

    F. Weitere Kosten

    Es ist mit einmaligen Umsatzverlusten für die pyrotechnische Industrie sowie den Handel zu rechnen. Der Gesamtumsatz mit pyrotechnischen Artikeln im Vergleichszeitraum des Vorjahres wird nach Verbändeangaben auf ca. 122 Mio. Euro geschätzt, wovon der Groß-teil auf die vom vorliegenden Überlassungsverbot betroffenen pyrotechnischen Artikel der Kategorie F2 entfiel.​
     
  7. Aber solange das "Überlassen" nicht angesprochen/verboten wird heißt es ja was gutes für die Bestellungen oder ?
     
    okean123 und DirtyHenri gefällt das.
  8. Ergänzung zu meinem Post: Irrerweise wird im Begründungstext ein andere Begriff als "generelles Verkaufsverbot" benutzt, nämlich: "Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen". Was am Ende im Bundesrat verabschiedet wird ist vermutlich was in der Drucksache steht.
     
    okean123 und GoldDragon gefällt das.
  9. Unser Ministerpräsident (Hessen) hat in verschiedenen Situationen Fehler im Umgang mit Corona und erlassenen Verordnungen zugegeben (z.B. die Schließung/Sperrung der Spielplätze) und auch öffentlich in Pressekonferenzen so benannt. Bitte nicht verallgemeinern. Klar der Frust ist groß aber das Politgesülze (jetzt nicht auf dich bezogen) bringt uns ja hier nicht weiter.
     
    KPutt, poison, stephphi und 3 anderen gefällt das.
  10. Zumindest steht drin nur für 2020.
     
    B!zzY gefällt das.
  11. Das Warten auf Drucksachen 765/20....

    Habe echt Angst die Dokumente später durchzulesen. Rechne mit dem Schlimmsten...

    Wann ist dieser Albtraum endlich vorbei??
     
  12. Vielen Dank! Also kein Abbrennverbot, aber auch keine klare Aussage zu bereits erworbenen aber noch nicht im Besitz befindlichen Feuerwerk. Wichtig: keine! Entschädigungsregelung für Feuerwerkshandel und Industrie!

    Das halte ich vor Gericht für sehr gut angreifbar.

    Liebe Grüße

    GoldDragon

    Zusatzanmerkung: nur 2020 steht drin.
     
  13. Die wollen also wirklich das Überlassen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände egal welcher Kategorie verbieten? Da werden so einige Klagen kommen.
     
    PapaDigi_08, okean123 und lorenzkly gefällt das.
  14. Die schweren Verletzungen kamen aber nicht von einer Happy Sky ausm Lidl und auch nicht von einem D Böller ausm Aldi :wall::wall:
    Wann kapiert das die Politik denn mal !? :mad:
     
    Log2k14, Sandy, B!zzY und 13 anderen gefällt das.
  15. Gefühlt ist jeden Tag der Stand "Morgen gibt es eine weitere Entscheidung die alles oder nichts bedeuten könnte"... :rolleyes:
    Kann man das nicht einfach mal mit einem Male komplett festlegen so dass alle Gewissheit haben?
     
    Sandy, RevierJunge, B!zzY und 4 anderen gefällt das.
  16. Scheint doch was dran zu sein...............

    Dachte das ist wieder so eine übertriebene Schlagzeile der Bildzeitung, aber anscheinend herrscht da grade wirklich Feuerwerkstourismus.

    Finde das nicht gut, gar keine Frage.....

    Aber mal Hand auf,s Herz..........eigentlich kann man das niemandem übel nehmen.
     
  17. 8. Main Content
    Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird einmalig im Jahr 2020 auch für den Zeitraum vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember untersagt. In diesem Zeitraum ist es nach geltender Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ansonsten zulässig.

    Quelle: Search the database - European Commission
     
    okean123 gefällt das.
  18. Also alle, die keinen Gewerbeschein haben sind somit raus.. na super:(
     
    PU20 gefällt das.
  19. Sobald die Drucksache raus ist. Denn so wie es dort formuliert ist, wird es sicher auch durchgewunken...
     
  20. Damit hat sich auch die Lieferung und Abholung erledigt. :cry:
     
  21. "An den vergangenen Jahreswechseln kam es immer wieder zu vielen, teils schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Die Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere der Notfallambulanzen, ist auch deswegen an diesen Tagen im Vergleich zum Rest des Jahres regelmäßig bereits ungewöhnlich hoch."
    Müsste man sowas nicht auch mit Zahlen belegen und nicht einfach behaupten?
     
    Tibola, Log2k14, WyM und 11 anderen gefällt das.
  22. Erstmal???
     
  23. Danke für den Link!
    Dann wäre Lieferungen, Abholungen etc. verboten. Zünden aber nicht.
    Dann heißt es Gas geben für alle die keine Reste haben.
     
  24. Dann geh doch mal ins Originaldokument. Dort steht:

    8. Main Content
    Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird einmalig im Jahr 2020 auch für den Zeitraum vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember untersagt. In diesem Zeitraum ist es nach geltender Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ansonsten zulässig.
     
    matzeW gefällt das.
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