News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dez. 2020.

  1. Na klasse dann kann ich ja gleich alle Meine Bestellungen Stornieren oder gibt es noch einen kleinen Hoffnungsfunken
     
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  2. Gas geben ...
    Man kriegt nirgends was her :(
     
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  3. Würde mich auch interrisieren
     
  4. Also vielleicht hat es für HH und NDS „positive“ Auswirkungen- aber ansonsten?
    Puh
    Aber war eh klar
     
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  5. #2905 Bruno86, 17. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dez. 2020
    Richtig......

    .......und die Unfälle die es wirklich gab, sind meistens durch in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper bzw. Umgang mit Feuerwerkskörpern der Klasse 4(Salutbomben etc.) durch nicht befähigte Personen passiert.....
     
  6. Wir bräuchten pro Shop jemanden mit gewerbeschein. Da könnte die Community mal zeigen was Sie kann.

    Aber ganz ehrlich? Ich glaube das warst. Ich habe selbst nichts da, nicht einmal kinderfeuerwerk...
     
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  7. Doch. Der Vorgang der Lieferung nennt sich Überlassen, also der Zeitpunkt der Übergabe und der wäre nach meinem Verständnis untersagt.
     
  8. Bin grade unterwegs und kann nicht alles durchlesen, es wird also die Abgabe unterbunden, aber das Zünden bleibt erlaubt?
    Oder ist beides untersagt?
     
  9. RIP Silvester 2020:(:cry::cry:
     
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  10. Das heißt nun im Klartext wenn sie es so durchwinken:

    - Keinerlei Möglichkeit legal an F2 zu kommen
    - F1 erwerben eig. noch erlaubt?
    - Zünden von F1 und F2 ebenfalls erlaubt?
     
  11. korrekt..
     
  12. stornieren ja nein?
     
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  13. Das werden sie vor Gericht beweisen müssen. Die Abwägung zwischen Entlastung der Krankenhäuser und dem Berufsverbot für eine ganze Branche, ist Kern der kommenden gerichtlichen Auseinandersetzung.

    Wie gestern skizziert werden die Kläger die Behauptung der Entlastung angreifen, einige der Argumente, Aussagen und Fakten haben wir hier ja schon diskutiert. Weiterhin wird man ausführen, das die Verletzungen eben gerade nicht durch legales Feuerwerk entstehen, sondern durch illegales. Dazu wird der enorme Schaden bis hin zur Existenzvernichtung gegenüber gestellt werden. Dann müssen die Anwälte der Beklagten erwidern. Dazu gehört dann schon mehr als die bloße Behauptung vieler und schwerer Verletzungen durch legales Feuerwerk, man wird die Hosen runter lassen und Zahlen nennen müssen. Auch wird man darlegen müssen, inwieweit das Intensivstationen belastet.

    Ich glaube nicht, das die Fakten vor Gericht eine Klageabweisung stützen werden. Schaun wir mal. Im Eilverfahren könnten wir vor Heiligabend eine Entscheidung haben und dann klappt Auslieferung / Abholung noch.

    Sehr dumm, das der EU keine Kosten der Maßnahme und mithin auch kein Entschädigungsmodell wie in den Niederlanden mitgeteilt wird (sowas ist glaube ich genehmigungspflichtig wegen Subvention). Dadurch kann das Berufsverbots/ Existenzvernichtung‘s Argument vor Gericht nicht entkräftet werden.

    Das wird spannend.

    LG

    GoldDragon
     
  14. Aber ob die Begründung so haltbar ist. Wie ich bereits heute Morgen geschrieben habe, würde ich auf die vivantes Statistik und das CE-Verfahren der BAM verweisen.
    Und durch das Verbot von Ansammlungen und Ausgehbeschränkungen und Verbote für den öffentlichen Bereich, haben wir ja schon Vorkehrungen getroffen, um Sicherheitsabstand etc. auch einhalten zu können.
    Auf die Klagen der Onlineshops bin ich gespannt. Die müssten jetzt kommen, ansonsten sind sie auch raus. Denn wenn das überlassen verboten ist, kommt es auf den Zeitpunkt des Kaufes nicht mehr an.
     
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  15. NEIN! WIESO RAFFT DAS KEINER?!
     
  16. Nein, auch gegen diese furchtbar schlecht begründete Gesetzesänderung kann man klagen!

    Der Bundesrat muss dem Entwurf übrigens noch zustimmen:
    Livestream des Bundesrates
     
  17. Davon steht aber im geposteten Verordnungstext nichts, ist das in den Anlagen?

    Jetzt habe ich es gesehen, die Frage ist aber, was im Verordnungstext steht. Die weitere Begründung entfaltet ja nicht direkt Rechtswirksamkeit. Solange im Verordnungstext Verkaufsverbot steht, bleibt das Überlassen möglich. Achja, ein Krimi.
     
  18. „An den vergangenen Jahreswechseln kam es immer wieder zu vielen, teils schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Die Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere der Notfallambulanzen, ist auch deswegen an diesen Tagen im Vergleich zum Rest des Jahres regelmäßig bereits ungewöhnlich hoch.“

    Ist denn der Zusammenhang mit F2 Feuerwerk belegbar?

    Es kommt ja eigentlich permanent zu vielen schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Alkohol- warum den nicht verbieten? Wirkt täglich und nicht nur ein Mal
     
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  19. Stand jetzt bekommen es wenigstens Gewerbetreibende und inhaber eines Scheins.
     
  20. Frag jemand mit 27er oder jemand mit Gewerbeschein.
    Bisher gibt es kein Verkaufsverbot.
     
    Jack-Beauregard gefällt das.

  21. Ja und teilweise genau den Kram holen sich jetzt einige Leute im Ausland.

    Selbst das zulässige CE geprüfte F2 Feuerwerk darf im Ausland ja gekauft werden.

    Also die "einheimischen" Händler Nico/Weco/comet/... gehen Bankrott und die Ausländischen werden gestärkt.

    Feuerwerk wird es auch dann demnächst noch geben ... aber halt aus dem Ausland.

    Once again ... Bananenrepublik Deutschland.

    Gestern hatte ich einen Kunde der im Euro-Lotto gewinnen wollte, Kollege sagte was willst du mit so vielen Millionen Euros machen?
    Kunde: "Merkel bekämpfen".

    Ich weiss nicht ob die sich der aktuellen Lage in der Bevölkerung bewusst sind ....
     
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  22. Man kann dann somit aber noch morgen dagegen vorgehen, wenn der Bundesrat denn zustimmt und eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht könnte dann noch vor Weihnachten kommen.
     
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  23. Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird einmalig im Jahr 2020 auch für den Zeitraum vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember untersagt.

    - F2 Überlassung nur an Leute mit speziellen Sprengerlaubnisscheinen
    - F1 Überlassung erlaubt
    - Zünden F1 u. F2 erlaubt

    Ergo müsste man jemanden mit einem Sprengerlaubnisscheinen kennen, damit man sich noch was besorgen kann.

    Ansonsten, wer hat kann wohl zünden. Aber da werden dann wahrscheinlich die Landesverordnungen reingrätschen.
     
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  24. Thema Silvester hat sich damit erledigt. Feuerwerksverkaufsverbot ist damit per Bundesgesetz beschlossen für 2020. Der Klageweg könnte bestritten werden, wird sich aber enorm lange ziehen. Vor Silvester wird da nichts mehr passieren.

    Zur Definition Überlassung ist hier meiner Meinung nach der § 929 BGB anzuwenden.
     
  25. Die werden so lange diskutieren und sich im Kreis drehen, bis Silvester vorbei ist.
     
    Tibola, Pyro tha dragon und lorenzkly gefällt das.
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