Hinweis Änderung des Sprengstoffgesetzes wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von just4fun, 15. Dezember 2020.

  1. Ja möglich, aber auch diese wird nichts beinhalten was andere Regeln müssen. ;)
     
  2. Das weiß ich leider auch nicht. Habe nur die mündliche Auskunft mit dem was ich geschrieben habe. Wir müssen alle warten und leiden.
     
  3. wie es zu befürchten war, steht es zwischenzeitlich auf der Tagesordnung für den Bundesrat morgen - aber Inhalt ist noch keiner bekannt:
    upload_2020-12-17_11-44-55.png

    Quelle: Tagesordnungen & Termine
     
  4. dem ist leider nicht so - siehe §39 Abs. 1:
    "Rechtsverordnungen nach den §§ 4 und 6, nach § 9 Abs. 3, § 16 Abs. 3 und § 22 Absatz 6 ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und mit Zustimmung des Bundesrates."
    (Hervorhebung durch mich)

    auch wenn uns das in der aktuellen Situation vermutlich nicht helfen wird...
     
  5. ENTWURF Search the database - European Commission (Draft Text anklicken)
    +
    § 22 1. SprengV - Einzelnorm
    =

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.​
     
  6. So ein Schwachsinn... Bitte löschen wegen Irreführung.
     
  7. Hmm, also P1 ist erlaubt. Alles klar, dann feuer frei und passt auf eure Finger auf.
     
  8. Genau so steht es aber im Draft!
     
    Nordstern und x.pyro1995 gefällt das.
  9. Bitte? Der Entwurf schreibt das eindeutig, hab ich hier auch festgehalten: Plenarsitzung / SprengV 18.12.2020
     
  10. Hessen erwähnt Verkauf ebenfalls mit keinem Wort.
     
    DirtyHenri gefällt das.
  11. Diesen habe ich mir erst soeben durchgelesen... Jetzt machts natürlich wieder (leider) Sinn :(
     
  12. Mv sagt auch nur klärt der Bund.
     
    KracherFan gefällt das.
  13. Dann ist ab morgen. Also der Verkauf an gewerbliche und Scheininhaber wieder möglich ...
     
  14. Nur wenn dein Bundesland das zulässt (indirekt abhängig davon ob ggf noch von den Landesverordnungen gekippt werden kann)
     
  15. Nein wieso Bundesrecht vor Länderrecht
     
  16. theoretisch ja.
     
  17. ?
     
  18. Aber das Bundesrecht sagt ja nicht "du darfst, egal was dein Land sagt". Das Bundesrecht schränkt bestimmte Teile ein (wie hier z.B. "Normalo darf nicht Feuerwerk überlassen werden") und das Landesrecht schränkt ggf. weiter ein.
     
  19. OK, es geht also um Verletzte, Krankenhäuser und Gesundheitssystem.

    @sureshot hat es ja bereits in einem andere Fred verlinkt:
    http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche Anfragen/18_0006877.pdf

    25 Verletzte auf mehr als 400 Krankenhäuser. Ist das Grund genug? Wer überprüft denn da die Verhältnismäßigkeit? Was für Kosten und welche Zusatzbelastungen stehen dem aufgrund dieser Veränderung gegenüber?

    Ernsthaft, ich möchte die Denke dahinter verstehen.
     
    TOMQX und surf gefällt das.
  20. §51 des SprengG sagt, dass das SprengG alle landesrechtlichen Verordnungen und Gesetze, die irgendetwas regeln, was schon im SprengG geregelt ist, außer Kraft setzt. In unseren Gefilden heißt das auch "Der Ober sticht den Unter".
     
  21. Mit dem Überlassung Verbot haben sich denn auch die Bestellungen erledigt :mad:

    Wenigsten würde es nun für 2020 gelten...
     
  22. It‘s over.
     
    JUPPE gefällt das.
  23. Warte doch erstmal ab, was Juristen sagen. Fällt das Versenden bereits gekaufter Ware wirklich unter Überlassen?
     
    matzeW gefällt das.
  24. das funktioniert nur solange sich regelungen nicht wiedersprechen - das ist hier der fall
     
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