News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Sorry, dass ich das jetzt ein drittes Mal im dritten Thread poste, aber anscheinend können noch nicht alle den ganzen Entwurf lesen:

    ENTWURF Search the database - European Commission (Draft Text anklicken)
    +
    § 22 1. SprengV - Einzelnorm
    =

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.​
     
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  2. Main Content
    Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird einmalig im Jahr 2020 auch für den Zeitraum vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember untersagt. In diesem Zeitraum ist es nach geltender Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ansonsten zulässig.

    so soll die Verordnung „ergänzt „ werden.
    Und wenn man nicht „überlassen „ darf, kann nicht geliefert werden.

    Aber wie du schon geschrieben hast, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass die Begründung so haltbar ist.

    Legales Feuerwerk mit CE-Zulassung ist bei richtiger Anwendung nicht so gefährlich, als dass dadurch die Intensivbetten voller werden.

    Jetzt muss die BAM Farbe bekennen. Und Zahlen auf den Tisch.
    Hoffentlich haben die Anwälte noch Screenshots der Vivantes Studie.
    2 schwere Verletzungen mit abgerissenen Gliedmaßen. Frage an die BAM: kann dies mit legalen Feuerwerkskörpern, die wir jetzt verbieten, überhaupt passieren?
    Stille.....

    Keine weiteren Fragen. Ich beantrage daher dem Antrag stattzugeben.

    So mein Wunschdenken
     

    Anhänge:

  3. #2928 Harry01, 17. Dezember 2020
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Das Schlimmste was passieren könnte (//Ironie!!!):
    Die kommen mit keiner Änderung durch und knallen uns dann aus Rache
    einfach ab 18 Uhr ne Ausgangssperre vor den Latz.
    Vorzustellen wäre es bei diesem ******** da oben!
     
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  4. ... sagt ausgerechnet der, der sich Trinkobst nennt ;)
     
  5. Moment.

    Wir müssen unterscheiden zwischen der Vorlage im Bundesrat:

    B. Lösung Für das Jahr 2020 wird ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Dies ist eine notwendige weitere Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten CoronavirusKrankheit-2019 (COVID-19).

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0701-0800/765-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1



    und der EU-Vorlage:

    8. Main Content
    Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird einmalig im Jahr 2020 auch für den Zeitraum vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember untersagt. In diesem Zeitraum ist es nach geltender Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ansonsten zulässig.

    Search the database - European Commission



    Meines Erachten wird die Vorlage für den Bundesrat zur Abstimmung stehen.
     
    GoldDragon und tabsi gefällt das.
  6. Nein hier herrscht Eilbedürftigkeit.
    Daher auch ein Eilverfahren.
    Die Entscheidung muss rechtzeitig erfolgen.
     
  7. Vorstellen könnte ich mir das auch.
     
  8. Es kann doch nicht sein, dass man mit so etwas durchkommt ?
    Es gibt keine Entschädigung, es gibt schwere Verletzungen jährlich ? (Keine Beweise, keine Zahlen genannt) Und noch immer wird das mit der Entlastung der Krankenhäuser begründet, da gibt's aber jetzt schon mehrere Aussagen, dass das die Krankenhäuser gar nicht so sehr belastet und, dass es schwerere Verletzungen nur durch illegalem Feuerwerk gibt.

    Ich kann es nicht glauben, dass so etwas durchkommt...
     
  9. Also so langsam wird es Banane hier. Warum muss eigentlich immer allem vorgegriffen werden? Man kann ja etwas erahnen aber Beschlüsse sind erst beschlossen wenn sie beschlossen sind und gerichtliche Entscheidungen sind erst entschieden wenn sie entschieden sind...
     
    John Mc Clane und Extremfireworks96 gefällt das.
  10. Anhänge:

  11. Drucksache ist jetzt ja auch online: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0701-0800/765-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    Unterscheidet sich im Verordnungstext aber nicht von der EU-Vorlage. Und der Verordnungstext ist das, was eigentlich relevant ist, der Rest ist nur "Erklärung"
     
    freedomforsilvester und PapaDigi_08 gefällt das.
  12. Steht überall nur was von "Überlassen".
    Die Argumente sind natürlich an den Haaren herbeigezogen. Umso mehr verwundert es, dass Weco bereits die Flinte ins Korn geworfen hat und somit indirekt auch eine Verletzungsgefahr durch ihr F2 Feuerwerk bestätigt.
     
  13. So heißt es in der Vorlage auf Seite 2 aber auch:

    Das generelle, temporäre Überlassungsverbot ist ein geeignetes Mittel, eine Reduzierung der Unfälle und damit eine Schonung der Krankenhauskapazitäten zu erreichen, da die Nutzung von pyrotechnischen Gegenständen durch Verbraucher zum Jahreswechsel, sofern diese im Jahr 2020 kein Feuerwerk erwerben können, rein quantitativ auf ein Minimum gesenkt wird. Es erleichtert zugleich die Möglichkeit der Polizei und der sonstigen zuständigen Behörden, den Verkauf und die Nutzung illegalen Feuerwerks zu überprüfen.

    Das deckt sich somit auch mit der EU-Vorlage.
     
  14. Lies dir mal die Änderung durch. Durch die Wörter, die sie dazuschreiben möchten, wird das Überlassen werboten
     
  15. Bleibt noch Pyrotechnische Munition.........:sneaky:
     
  16. Aus der Drucksache habe ich doch den Punkt für den Bundesrat genommen. Den Link aktualisiere ich auch bereits seit 1 Stunde.

    Unterscheidung sehr wohl:

    Bundesrat - Verkauf - Da wäre Versand und Abholung noch möglich.
    EU - Überlassung - Nichts geht mehr.

    Das ist im Moment ein gewaltiger Unterschied.
     
  17. Ich würd ja lachen wenn sich jetzt alle mit Polen Feuerwerk eindecken das es mehr schwere Unfälle wie sonst gibt auf das Statement wäre ich gespannt
     
  18. kommt inhaltlich auf selbe raus.
    Steht doch klar drin, wie das Gesetz formuliert werden soll:

    Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
    In § 22 Absatz 1 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 233 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Verbraucher“ die Wörter „im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren“ eingefügt


    Und 22 SprengV spricht vom „überlassen“

    D.h die Ausnahmen für 7er, 27er etc. Bleiben auch dieses Jahr bestehen. Ihnen darf überlassen werden.
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  19. Naja, wie ich schrieb. Seite 5 hat die Änderung "im Jahr 2020 und nicht in anderen Jahren" drin und die wird auf das Überlassen aus der 1. SprengV bezogen
     
    motorbreath und Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  20. Quatsch doch bitte nicht so ein Blödsinn!

    Es wird Anwälte geben die genau das alles angreifen und aufgrund der Thematik wird es eilverfahren geben.

    Also bevor du jetzt weiter heulst. Klage einreichen und Tee trinken.

    Lasst uns doch gemeinsam ne schön Klage finanzieren?!
     
  21. War schon immer ein Skeptiker, das liegt einfach in meiner Person.......

    Aber seit diesem Jahr traue ich denen wirklich alles....................ja wirklich alles zu......:confused::mad::eek::dontthinkso::unsure::mad:
     
  22. Dass die links-grün regierte Bundeshauptstadt mit ihren bürgerkriegsähnlichen Silvesterzuständen kein toales Verbot in den Problembezirken erlässt wundert mich doch sehr.
    Dass darüber hinaus keine Berichte über tonnenweise beschlagnahmte Polenböller zu lesen oder zu hören sind, noch mehr. Stattdessen liest man vom Shuttlebusverkehr. Ist der Import neuerdings legal? Geduldet?
     
    Log2k14, Mbwunensis74, WyM und 3 anderen gefällt das.
  23. Das Hauptproblem ist, die Zeit ist zu knapp, um eine vernünftige Lösung zu finden!
    Alles holter die polter.
     
    B!zzY, okean123 und lorenzkly gefällt das.
  24. Mal die Änderung in die Verordnung übertragen:

     
    PapaDigi_08 und motorbreath gefällt das.
  25. Du kannst doch in Polen F2 kaufen oder du hast halt einen F3 Schein. Was genau soll daran nicht legal sein?
     
    B!zzY gefällt das.
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