News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. ... wenn es so kommt sieht es doch garnicht so schlecht aus... Die Verordnung selbst am Anfang spricht von Verkauf, die Begründung da drin von Überlassung.... vielleicht hilft uns die miese Formulierung ja weiter.....

    (P.S. falls jemand mit Schein meine schon lange bezahlten Weco Überraschungsboxen vorab in Grevenbroich NRW abholen helfen könnte ...meldet Euch)
     
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  2. Wie bereits erwähnt, wenn sich was gescheites draus entwickelt, werde ich mich finanziell dran beteiligen...

    Ist nur die Frage ob alle nach Silvester immer noch voll Motiviert sind, was das Thema Klage betrifft...............

    Nicht das dann die "Luft" raus ist;)
     
  3. Du solltest schon alles lesen, nicht nach dem ersten Absatz aufhören:

    "Es wird ein nur für das Jahr 2020 geltendes, generelles Überlassungsverbot für Silvester- feuerwerk an Verbraucher eingeführt."
     
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  4. Es ist immer noch der Verordnungstext ausschlaggebend. Dass sich in Erklärung und Begründung von dem ganzen alles vermischt und unscharf wird, ist ggf. ein juristisch angreifbarer Punkt
     
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  5. Ja stimmt leider. Dann ist mir jetzt im übertragenen Sinne auch die Muntion ausgegangen :confused:.
     
  6. Die Politik dreht sich das so hin, das Ihre Entscheidung die richtige war und die Krankenhäuser weniger zu tun hatten. Obwohl es nicht stimmt.
     
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  7. Mal die Änderung in die Verordnung übertragen:

     
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  8. Wäre es da nicht theoretisch echt möglich, das ein 27er zb. für eine Abholstation alle Pakete annimmt und sie dann an die jeweiligen besteller einfach verschenkt :D
    Oder zahlt das auch als überlassen?

    Ic weiß, ist ein bisschen verru kt die Idee, aber man muss halt kreativ sein....
     
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  9. Jemand mit Gewerbeschein würde dir das Feuerwerk dann aber leider auch nicht geben dürfen. Wäre ja wieder Überlassen... Die Frage ist, ob das ganze zwischen Privatpersonen anders aussieht. Als Inhaber einer Erlaubnis nach §27 darf ich, so wie es aktuell aussieht ab Samstag wieder ganz normal kaufen. Wenn ich dann anderen Privatpersonen etwas davon "schenke", ist das auch Überlassen? (Ich befürchte ja...)

    Meine Angst ist noch aktuell noch, dass das Abbrennverbot für Niedersachsen nicht gekippt wird. Dann bringt mir nämlich auch mein Schein rein garnichts... :(
     
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  10. Das wäre ein Überlassen vom 27er an die anderen, soweit ich das beurteilen kann
     
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  11. Etwas interessantes von Silvester letztes Jahr, von Röder geteilt worden
     

    Anhänge:

  12. In der Begründung steht selbst, dass viele und schwere Verletzungen durch illegales Feuerwerk entstehen, welches nun durch diese Verordnung gefördert wird. Die widersprechen sich selbst komplett, es ist einfach nur traurig.
     
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  13. Mit einem feuerwerksfreien Silvester 2020 könnte ich ja noch leben in der aktuellen Situation. Damit habe ich mich bereits abgefunden. Wenn denn wenigstens sicher wäre, dass die Branche nächstes Jahr noch für ein feuerwerkshaltiges Silvester existieren wird. Ich werde in jedem Fall meine Bestellung nicht stornieren, damit der Händler wenigstens den Hauch einer Chance hat, es ohne Insolvenz bis Silvester 2021 zu schaffen.
     
  14. In essen gibt es auch keine Verbotszonen, als begründung: wenn man mehrere plätze sperrt würden die leute auf andere Plätzen gehen... Polizei und Ordnungsamt hat eh schon genug an der backe da brauchen die nicht auch noch solche probleme...
    Essen war schon immer gut drauf, da konnte schon immr 48 beballert werden:D:D:D
    Ich bin ja auch in essen an silvester :)
    Aber mal gucken... nicht das das ganze morgen durch die änderung gekippt wird und es ein komplett verbot von abbrennen gibt.
    würde mich ja mal so gar nicht wundern, das wäre wirklich das aller letze. wobei das sind die ja eh schon.
     
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  15. Mit Gewerbeschein geht doch auch danach. Die Verordnung schränkt nur das Überlassen an "Normalos" weiter ein
     
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  16. Also ich wäre Guten Mutes.
    Wenn ich die Begründung lese:
    Trotz strenger Regelungen bei der Zulassung und Nutzung von Feuerwerksköpern in Deutschland, kommt es gerade auch wegen Verstößen gegen diese Regelungen, z.B. des unsachgemäßen Abbrennens oder der Verwendung illegalen Feuerwerks, zu Unfällen mit teils schweren Verletzungsfolgen.

    Fehlt es hier total an der Zweck/Mittel Relation.

    Zweck:
    Die Regierung möchte schwere Verletzungen durch illegale Feuerwerkskörper verhindern.

    Mittel:
    Verbot von legalem Feuerwerk.

    Das passt nicht.

    Damit verbleiben noch die Verletzungen durch falsches Anwenden legaler Feuerwerkskörper.

    Die Fälle dürften nicht so schwer sein, dass sie Einfluss auf die Zahl der Krankenhausbetten haben.

    Wenn das so gehalten wird, verliere ich als Jurist den Glauben an den Rechtsstaat.
     
  17. DOch so viele Verletzte an Silvester, ganze 25 Stück in ganz Bayern... so ne fadenscheinige Argumentation, hoffe, das wird vor Gericht auseinandergenommen
     
  18. Und das wichtigste Propagandamittel der Politik, nämlich unsere "freie" Presse sorgt dann wieder dafür das es auch(fast) alle glauben
     
  19. Nein, da die Änderung im Paragrafen 22 der 1. SprengV geschehen soll und genau dort von Überlasse gesprochen wird:
    1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig.
    Da kommt dann nur noch „in 2020 nicht“ mit rein.
     
    matzeW und PapaDigi_08 gefällt das.
  20. Die Änderung der Verordnung besagt ja aber auch, dass bis 28.12. das Überlassen an Gewerbetreibende erlaubt bleibt. Oder sehe ich das falsch?
     
    Blast Maniac und Extremfireworks96 gefällt das.
  21. Läde sind doch geschlossen und bei mir ist sonst nur die Metro in der Nähe und die verkauft nix ... - leverkusen
     
  22. Richtig nice
     
  23. Ist erlaubt laut den Shops sogar bestellbar nur nicht abholbar sie liefern es persönlich also hier auf jedenfall pyrotechnische munition darf man nicht mehr kaufen aber Patronen,
     
    Bruno86 gefällt das.
  24. Mbwunensis74, B!zzY und Kungfupanda87 gefällt das.
  25. Bin auch nur ein "Normalo" mit Bestellung bei der Vitrine, zwar noch Reste, aber nichts was mir den Abend versüßen würde. Also wünsche ich mir weiterhin das Bestellungen ausgeliefert werden können. Ohne Gewerbe/27 sieht es ansonsten schlecht aus für mich :)
     
    Pixel123, PapaDigi_08 und lorenzkly gefällt das.
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