Also würde das auch das AbbrennVerbot von Niedersachsen für nichtig erklären? Solang man zünden darf und nur nichts verkauft wird ist für mich alles ok ^^ Ist für die Industrie natürlich der supergau das sowas 14 Tage vorher beschlossen wird
„Ein bloßes Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände wäre nicht ausreichend, da die Erfahrung immer wieder gezeigt hat, dass viele Verbraucher auch bisher unter Verstoß gegen das Verwendungsverbot an anderen Tagen als dem 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerkskörper abgebrannt haben.“ Die Formulierung ist doch irgendwie komisch, wenn es nicht auch ein Abbrennverbot gibt? Der Abbrand von Resten ist damit ja nicht eingeschränkt oder habe ich was übersehen? Mal abgesehen von den fragwürdigen Verboten in Niedersachsen und Hamburg.
Es ist nicht durch das Bundesrecht gedeckt. Wäre es auch nicht, wenn der Entwurf beschlossen würde. Hat mich beim Lesen auch gewundert. Mit der Argumentation könnte man Kat. F2 doch auch ganzjährig erlauben.
Das rot markierte macht mir Sorgen, wenn ich das richtig verstehe, öffnet das die Tür für weitere Verbote in kommenden Jahren, wenn sie begründet werden. Muß ja nicht heißen es kommt so, aber allein die Möglichkeit macht mir schon etwas Angst!
Das IfSG steht mit seinen Gummiparagraphen allerdings selbst auf recht wackeligen Beinen (Stichwort: Bestimmtheit).
Ein Änderung in so kurzer Zeit gibt Unsicherheit. Wer investiert in solch ein Business? Nur wer auch viel rausbekommt, dafür sehe ich diese Branche zu wenig gewinnträchtig. der Staat muss im Bezug auf die Wirtschaft Sicherheiten geben. Ansonsten wird kaum jemand ein Risiko eingehen. Im übrigen sollten alle Maßnahmen nur vorübergehend sein und auch kein lockdown mehr geben. Wer glaubt nächste Jahr wird es besser, der wird sich vermutlich noch wundern. im übrigen sind nur 5% fwk Unfällen in den KHs. Diese Maßnahme bringt also schon per se nichts.
@Amonshie Ich verstehe das so, es wurde anstatt eines Verkaufs-/Überlassungsverbots, über ein Abbrennverbot nachgedacht. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass wenn die Verbraucher im Besitz von Feuerwerk sind, sprich man hätte es kaufen, aber nicht verwenden dürfen, dann hätten viele trotz des Verwendungsverbotes ihr Feuerwerk gezündet. Deshalb hat man kein Abbrandverbot erlassen. Sondern man ist der Meinung, dass ein Verkaufs-/Überlassungsverbot dazu führt, dass viele Verbraucher kein Feuerwerk haben, welches sie abbrennen könnten. Ergo, weniger Feuerwerk. Gut dass es so kommt, es ginge auch noch rigider.
Gerade die Äußerungen zu den Alternativen lassen mich befürchten, dass der Sack auf irgendeine Weise komplett zugemacht wird. Die Absicht ist ja offensichtlich.
Jetzt mal bitte bei den Fischen so wie es aussieht wird bestelltes geliefert und auch darf auch gezündet werden überall oder nicht ? Für ne Antwort wäre ich sehr dankbar da ich auf Arbeit bin und ich nicht die Zeit habe. Danke
Nächstes Jahr werden wir manche Politiker dran erinnern müssen, das das Verkaufsverbot ANGEBLICH nur im diesem Jahr gültig ist!!
Dein Wort in Gottes Mund. Ich zum Beispiel bin auf die diesjährigen Lieferungen nicht wirklich angewiesen.
Da einige hier nicht wissen was Überlassen bedeutet: https://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/4_1.pdf
Persönlich würde ich sagen, dass wir mit dieser "kleinen Änderung" nochmal mit einem blauen Auge davongekommen sind. Das Verkaufs- bzw. Überlassungsverbot gilt nun bundesweit. Da von einer Änderung zum Abbrennen abgesehen wurde (wie es letztes Jahr schon vorgesehen war: Klick!), wäre Letzterer nun erlaubt und kann ggf. durch einzelne Kommunen eingeschränkt werden (diese Thema hatten wir bereits x mal). Allerdings lässt sich auf Länderebene laut der geänderten SprengV nicht ein (Abbrenn-)Verbot durchsetzen, da dieser Passus eben nicht im Bundesgesetz geändert wurde. Wie viel Spielraum die BL jetzt auf Grund der jeweiligen Corona-Schutzverordnungen haben, bleibt denke ich vorerst wieder abzuwarten.
Das glaube ich leider eher nicht... Könnte mir durchaus vorstellen, dass das Untersagen des Abbrennens auf öffentlichem Grund in der Kompetenz der Länder liegt...
Wenn ich das jetzt aber richtig sehe kann ich mit gewerbeschein oder einem Erlaubnis Schein dennoch meine Bestellung bekommen oder?
Das Überlassen von F2 ist einmalig im Jahr 2020 vom 29.12 bis 31.12 verboten ist. Nur Erlaubnischeininhaber dürfen da heißt das die Shops nicht liefern dürfen bzw man seine Sache nicht abholen darf. Diese Infos habe ich von meinen Pyrotechniker bekommen .
Ja also jetzt kommen doch keine Bestellung an als normalo bestellt im November ? Dann frag ich mich wieso pyroland mir noch keine Mail geschrieben hat ...