News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Der Nickname stammt von einem Saftkarton, der zufällig auf dem Tisch stand als ich einen Nick eingeben musste,)
    Aber ganz ehelich: ein Alkoholverbot finde ich plausibler :)
     
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  2. Dort ist von Übertragung, nicht von Überlassen die Rede. Übertragung (des vom Käufer bereits durch Zahlng erworbeben Eigentums ist doch etwas anderes als ein Überlassen?
     
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  3. Wo soll das her kommen? Davon lese ich in den offiziellen Texten nichts!?
     
  4. Ja so geht es mir auch hab eine Bestellung von der Vitrine und pyroland und jede Menge signalmunition aber diese Jahr ist der Wurm drin ich arbeite in einer kleinen Medizintechnik in Obermelsungen
     
  5. Damit ist doch die gesamte Begründung schlichtweg nicht richtig. Man müsste doch einfach dieses Dokument vorlegen und man kommt damit nicht durch oder täusche ich mich...?
     
  6. Kann man bei Großmärkten (SB Union) mit Gewerbeschein noch Feuerwerk kaufen?
     
  7. Ich fürchte, Feuerwerksgegner würden dies ins Gegenteil umdrehen: Obwohl es ein Verkaufsverbot gab, haben sich trotzdem viele verletzt. Also muss man Feuerwerk komplett verbieten.

    Lachen würde ich übrigens nicht, wenn sich jemand schwer verletzt. Ok, ich kann mir denken, dass dies nicht so gemeint und nur uglücklich formuliert war. :)
     
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  8. Gleich auf Seite 1 der dritten Verordnung zur Änderung.
     
  9. Achso, verstehe nun wie das gemeint ist. Habe mich verlesen. Das bestätigt ja auch wieder nur, dass es nur im Jahr 2020 gelten soll.
    Hatte schon gedacht, irgendwo wird versteckt, dass es auch in anderen Jahren gelten soll ;)
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  10. Ich bin mir da ziemlicher, dass bereits erfüllte Kaufverträge aus der Vergangenheit nicht berührt werden und die online Bestellungen problemlos zur Auslieferung gelangen.
     

  11. Da bin ich bei dir. Ich hoffe, dass es zu gar keinen Zwischenfällen kommt, obwohl der Himmel glüht. Dann hätten wir das Wichtigste Argument für die nächsten Jahre gekillt.
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  12. Eine Frage wenn ich jemand find der eine Erlaubnis nach Paragraph 27 hat, könnte der meine Bestellung bei einem Örtlichen Händler entgegennehmen, nach der neuen Verordnung, weil überlassen dürfte er mir dies ja wiederum auch nicht oder liege ich Falsch.
     
  13. Ja theoretisch schon. Aber Gewerbetreibende dürfen ja vorher kaufen um selber die Möglichkeit zu haben das Zeugs zu verkaufen. Aber da dies ja jetzt nicht mehr geht, würde ich als Händler lieber nicht an Gewerbetreibende verkaufen.
     
  14. Nein, da das Überlassen verboten ist.
    Und wenn GO oder Emons oder wer auch immer dir das Paket übergibt, dann überlassen sie es in dem Moment, da die Verfügungsgewalt auf dich übertragen wird.
     
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  15. Habe vorgestern bei Schneider PM1 bestellt, und die ist jetzt auf dem Weg zu mir nach Hause, bzw. wurde der Versandabteilung übergeben......
    Versuch es dochmal da...........meine letzte info lautet, das wer seine Pyromunition bis Silvester haben möchte, der muss bis spätestens 27.12 bestellt haben......
     
    B!zzY gefällt das.
  16. des lachen bezog sich auf das Statement hab mir schon gedacht das man das falsch verstehen könnte. Tut mir leid mein Fehler
     
    Tibola und Minos gefällt das.
  17. Wenn es soweit kommen sollte werden sich die Shops schon von sich aus bei dir melden.
     
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  18. #2994 Bruno86, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Die verdrehen das ganze dann eh..........

    Dann wird behauptet das das durch Reste passiert ist, die die Leute noch im Keller hatten................Mediokratie............;)
     
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  19. Wenn der Shop das dokumentiert und das irgendwann mal kontrolliert wird, kann das für den Eigentümer des Gewerbes ziemlich unangenehm werden. Da verzichte ich lieber.
     
    Flitzpiepe gefällt das.
  20. Genau, das Geld wäre doch eh verbrannt. Jetzt bleibt halt noch " der gute Zweck", der Erhalt der Branche u. Arbeitsplätze.

    Aber nicht nur das, hier hängen viele menschliche Schicksale, Existenzen am seidenen Fäden.

    Der Ein oder Andere wird sich in seiner scheinbaren Auswegslosigkeit den Strick nehmen.

    Jeder von uns, "ICH" und "DU" haben bildlich gesprochen die Seilenden in der Hand.
     
  21. Ich bin dabei, ich gebe auch was zur klage dazu. Wir müssen zusammen halten.
     
  22. Mal von mir in den Raum gestellt: würde es denn nicht Sinn machen, diese hier ÖFFENTLICH geführte Diskussion einige Stunden (bis zur morgigen Bundesratssitzung) ruhen zu lassen?
    Die bisherigen Verordnungen der Länder waren doch zu einem guten Teil von hoher fachlicher Inkompetenz geprägt. Abgelaufenes Feuerwerk, das nicht verwendet werden darf, Vorpreschen von Bundesländern beim Zündverbot (nicht Verkaufsverbot), Verbot von F1...

    Zwischen - da bin ich ehrlich - haarsträubenden Kommentaren (Bus von Berlin nach Polen, Schreckschusswaffen als Ersatz für Silvester Feuerwerk...) sind auch immer wieder brauchbare Hinweise dabei.
    Warum geben wir hier also jetzt schon Argumente / Hinweise preis, die eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung nur erschweren? Und insbesondere dem "Gegner" es auch noch erlaubt, bis zur letzten Sekunde an deren halbgaren Beschlussvorlage zu arbeiten / sie zu verschärfen?

    Ich würde mir fast schon wünschen, wenn das Forum einfach mal eine Pause von einem Tag machen würde. So aufgeheizt wie das hier zugeht. Emotion ist oft kein guter Ratgeber für kluge Entscheidungen...

    Denkt da mal drüber nach...
     

  23. Und das ist was die meisten nicht sehen wollen. Die Händler werden sich machen. Diese müssen den ganzen Kram vorfinanzieren. Wer macht das noch in solcher Situation?
     
  24. Bist Du nicht bereits Eigentümer, bevor er liefert, vorausgesetzt Du hast die Ware vollständig bezahlt?
     
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