News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dez. 2020.

  1. Genau jetzt nochmal an alle: Bitte storniert eure Bestellungen nicht! Die Onlineshops sollen ja auch noch nächstes Jahr erhalten bleiben.
    Dann haben wir eben (voraussichtlich) nächstes Jahr Silvester doppelt so viel Spaß! Ist zwar blöd gelaufen dieses Jahr, bin mir aber sicher, dass andere viel härtere Verluste wegstecken mussten als wir ;)
     
  2. #3002 Satelliten, 17. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dez. 2020
    :unsure::unsure:
    Eigentlich hat der Shop mir die Ware nach Eingang der Zahlung ja schon überlassen!
    Der Spediteur liefert sie ja nur an mich!

    Achtung kein Wissen nur das Produkt meiner Verzweiflung :unsure::unsure::quote:
     
  3. Als wesentlicher Punkt wäre hier noch ergänzend anzuführen, daß durch das Verkaufsverbot von in Deutschland zugelassener und sicherer Pyrotechnik der Klasse F2 eine massive Steigerung der Beschaffung von illegaler gefährlicher Pyrotechnik aus dem europäischen Ausland zu erwarten ist. Das ist konträr zum eigentlichen Ziel der Verordnung, denn durch die Beschaffung illegaler Pyrotechnik ist eine Erhöhung der Verletztenzahlen und damit einhergehend eine zusätzlich Belastung der Krankenhäuser/Notaufnahmen zu erwarten.
     
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  4. #3004 Pyrofan1985, 17. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dez. 2020
    Ich glaube, das wenn derjenige mit Schein nichts mit Pyroptechnik am Hut hat, könnte es eng werden.

    Weiß nicht, soll ich versuchen einem Mugel zu erklären, jetzt in der Situation, das ich "Feuerwerk" auf seinen Schein holen will?. Hmm
     
  5. Unterstütze den Vorschlag.
     
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  6. Das beste ist ja wenn du einen Schein hast und gibst irgendwem Sylvester eine große Wunderkerze in die Hand, ist das illegal, gibt zum Glück keine Strafe für einen Verstoß gegen das Verbot des Überlassens, ist nichtmal ne Ordnungswidrigkeit.
     
  7. wir sollten jetzt die ruhe bewahren, und mal abwarten was die shops dazu sagen. eventuell gibt es ja doch noch einen lichtblick in diesem doch so tiefen dunklen tunnel.
     
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  8. Da hier gerade soviel von Gewerbetreibenden und Abholung geschrieben wird,
    stellt sich mir gerade eine Frage:

    Die Leute kaufen legales Feuerwerk in Polen und bringen es nach Deutschland.
    Sind also Mitte Dezember damit im Besitz. Schön für sie ;-)

    In Deutschland darf man als Gewerbetreibender Feuerwerk kaufen, es aber einer
    Privatperson nicht vor den "3 Tagen" überlassen! Außer er hat ne Ausnahmegenehmigung.
    War das richtig?
     
  9. Ja, das deckt sich mit dieser Aussage:

    1. Der sogenannte "Gewerbeschein" berechtigt zu gar nichts ! Er ist nur eine Empfangsbestätigung dafür, dass du ein Gewerbe angemeldet hast.

    2. +3. Ein Händler würde sich strafbar machen (1. SprengV), wenn er jemandem, der nicht selber Pyro-Händler oder Inhaber einer Feuerwerkererlaubnis ist, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 2, 3 und 4, T2 und P2 verkauft (Ausnahme f. Kat 2: 2 Tage vor Silvester)

    Fragen zu einem Gewerbeschein?
     
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  10. Für Überlassung gibt es keine Legaldefinition im BGB. Übereignung und Übergabe sind die zivilrechtliche bekannten Wörter hierfür. Wenn man das auslegen müsste, würde ich sogar sagen das dass Wort überlassen noch viel weiter geht als nur übereignen. Leider habe ich keinen BGB Kommentar hierzulegen um das nochmal genauer aufzudröseln..
     
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  11. Ich storniere jetzt...ich glaube nicht, dass sich da noch was tut......Vielleicht geht's ja nächstes Jahr wieder.
     
  12. Warum denn? Wenn Du nächstes Jahr ohnehin wieder bestellst, unterstütze doch den Shop indem Du gar nicht erst stornierst.
     
  13. Habe gestern mit einem Händler gesprochen dessen Namen ich aber verständlicherweise nicht nennen soll. Die Abgabe oder das Überlassen stellt derzeit eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar! Solang das so bleibt, ist dies genau die Überlegung, die Ordnungswidrigkeit in Kauf zu nehmen, bevor die Insolvenz droht.
     
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  14. Ich kann die Händler zwar verstehen, aber das wäre auch wieder fatal für die Branche. Überleg mal wie das von den Medien breitgetreten wird.
    Die sehen in den meisten Fällen wohl nicht den ratlosen Händler für den das der letzte Ausweg ist.
    Die sehen da jemanden der aus Profitgier Gesetze bricht. Das schadet sowohl dem Image der Händler als auch dem der Pyros.
     
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  15. Das gibt ja ein wenig Hoffnung wobei ich jedoch bezweifle, dass das Bußgeld so gering ist, dass sich das für einen Händler lohnen würde.
     
  16. Was droht einem Unternehmen bei so einer Ordnungswidrigkeit und vor allem in dieser Menge?
     
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  17. Ja moin :rolleyes:
     
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  18. Für mein Rechtsempfinden ist doch die Behauptung das von der BAM zugelassenes Feuerwerk zu schweren Verletzung führt und daher dieses Jahr verboten werden soll eine willkürliche Behauptung. Wo sind die Gutachten/Zahlen das legal gekauftes und verwendetes Feuerwerk zu schweren Verletzungen führen?! Patienten scharenweise dadurch die dringend benötigten Intensivbetten in Beschlag nehmen!
    Es würde doch Bedeuten das die BAM versagt hat und diese Institution eigentlich überhaupt nicht benötigt wird.
    Die Damen und Herren in der Regierung sind anscheinend die Experten.
     
  19. Du hast ganz recht, überlassen kann auch eine Leihe bedeuten.
     
  20. bei der „Überlassung“ geht es nicht um Eigentum, oder Kauf oder ähnlichem.

    Sonden einfach um das Übertragenen der Verfügungsgewalt.
     
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  21. #3021 Pixel123, 17. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dez. 2020
    Ich warte zwar bis zum Schluss, jedoch werde ich im Ernstfall stornieren müssen. Nächstes Jahr ist über Silvester/Neujahr ein Kurzurlaub in Dänemark geplant. Ich kann mit unserem Volvo XC60 zwar einiges transportieren, aber keine 2000 Euro Bestellung. Hoffentlich wird das noch!
     
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  22. Du hast recht!!!! Ich gebe nicht auf. Lasst uns kämpfen bis zum Ende. Ohne ******...mir kommen die Tränen :-(
     
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  23. Das mag wohl sein, aber möglicherweise haben sie keine andere Wahl.

    Unabhängig davon verstehe ich nicht, wieso hier im Forum dauernd Dinge aufgedeckt werden. Sollte hier tatsächlich die "Gegenseite" mitlesen geben wir denen rund um die Uhr Futter was sie denn noch abändern müssten, damit das Ganze wasserdicht wird und ja keiner zündet.
    Vielleicht bin ich aber auch nur zu paranoid^^ Man muss ja auch sagen, mit der Aussage, dass das Zünden von Resten generell erlaubt ist, wird ja nicht angestrebt uns komplett einen Riegel vorzuschieben. Andererseits hieß es auch noch vor kurzem, dass es gar keine Verbote geben wird...
     
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