News Plenarsitzung / SprengV 18.12.2020

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Xoxxel, 17. Dezember 2020.

  1. Weil viele schreiben es ist jetzt verboten ... es wird doch erst morgen beschlossen oder ?
     
  2. Ja, könnte morgen beschlossen werden, steht auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ob das nun nur eine Abstimmung oder eine Diskussion ist, kann ich nicht sagen. Fakt ist aber: Wenn über den jetzigen Entwurf abgestimmt wird und das Ergebnis "Ja" ist, sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und das Überlassen von PtG ist ganz 2020 an "Normalos" nicht erlaubt. Anschließend kann dagegen geklagt werden
     
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  3. Die sind vielleicht alle unterwegs und suchen nach Weihnachtsgeschenken ?


    Man- die haben tausende Kunden, unklare rechtliche Situationen, Existenzangst, Termine mit Juristen, Speditionen, Dauerklingeln der Telefone. Bleib mal locker
     
    LorenorZorro und PapaDigi_08 gefällt das.
  4. Okay danke schön für die Antwort , dann warten wir mal ab
     
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  5. Aber es wird mir ja nicht überlassen, es lagert halt nur woanders sicher, es ist ja schon meins.
     
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  6.  
  7. #57 e_clipse, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Alleine die Begründung des Antrages ist sowas von lachhaft und schwach.
    Das sollte von jedem Pro auf der Stelle zerpflückt werden können.
    Die Zahlen der Leute, die ein Krankenhaus besuchen müssen liegen ja wohl am Alkoholmissbrauch und deppertem Handeln begründet (wogegen man gegen letzteres ja gesetzlich nichts ausrichten kann). Dann wäre ein Alkoholverkaufs-verbot wohl die ehrlichste Maßnahme.
    Illegale PtG mit dem legalem Gebrauch von zugelassenem FW an Silvester zu vermischen und darauf eine Verbotspolitik aufzubauen, ist platte Polemik. Typisch für den Antragsteller.
    Es widert mich an. Und bei den Leuten, die leider letztendlich die Entscheidung zu treffen haben, ist eh Hopfen und Malz verloren.
    Als nächstes kommt dann ein Motorradfahrverbot. Individualverkehr nur noch aus triftigem Grund ect ect.
    Das war es dann wohl.
     
  8. Wieso durftest du es 2019 erst am Ende des Jahres und nicht vorher abholen/liefern lassen/kaufen? Weil das ÜBERLASSEN nach 1. SprengV nur an den letzten Tagen erlaubt war.

    Überlassen im Sinne des SprengG findet auch bei deiner Situation Anwendung (außer es wurde dir schon vorher legal überlassen und du lagerst es selbst woanders)
     
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  9. Hast du Belege oder nachweisbare Bestrebungen in derlei Richtung? Ich denke nicht.
    Wenn in einigen Ländern und Städten die Ärzte schon entscheiden müssen wen sie bevorzugen, da es nicht genügend Intensivbetten gibt, ist jede Alkoholvergiftung und auch jede schwere Verletzung durch Pyrotechnik nicht tragbar.
    Alkohol einzuschränken ist völlig unrealistisch, Pyrotechnik, da sie nur an drei Tagen in Jahr verkauft schon eher.
     
  10. Übrigens könnte das Abholen für Scheinis durch möglicherweise geltenden Ausgangsbeschränkungen untersagt sein. Pyrotechnik abholen ist kein Grund raus zu gehen. :lol:
     
  11. Also in Berlin gibt es am 31.12.2020 ein Ausschanks-, Abgabe sowie Verkaufsverbot von Alkohol, aber erst ab 14 Uhr. :rolleyes:

    An allen anderen Tagen gilt das von 23:00 - 6:00 Uhr.

    Hindert natürlich niemanden daran, einfach vorher sich einzudecken.
     
  12. Bayern : http://www1.bayern.landtag.de/www/E...U8He2g94n0rg5x_oWZaASBDhKShIAIYMLcqh634gO-t6A
     
  13. Moin, ich kenne mich mit der SprengV nicht so gut aus. Wären Gewerbetreibende auch ausgenommen vom Überlassungsverbot? Liebe Grüße
     
  14. Bisher wurde da nix bestätigt, scheinen Missverständnisse gewesen zu sein
     
  15. Warum verbieten die nicht einfach den Verkauf von Polenböllern?
     
  16. warum was verbieten was eh schon verboten ist? :eek:
     
  17. Der Verkauf von Polenböllern bzw das einführen von diesen nach Deutschland ist doch schon ewig verboten
     
  18. Möchtest du mir jetzt meine Funke-Böller wegnehmen ? Definiere "Polenböller" bitte genauer. Knaller mit BKS sind in F2 eh untersagt.
     
    Lexxx und Christoph gefällt das.
  19. Um es mit den Worten von Marlene Mortler wiederzugeben. Polenböller sind verboten weil sie illegal sind!
     
  20. Mit Polenböller waren denke ich mal hier wie von vielen anderen die in Deutschland nicht zugelassenen Böller mit BKS etc
     
  21. Ja, das ist offiziell dementiert worden.
    War eine Ente.
    Es steht sogar in der Blödzeitung. Wer nach googelt, findet es.
     
    TOMQX gefällt das.
  22. Ja schon klar :), deswegen ja mein Einwand. Was möchte man verbieten, was eh schon verboten ist ?
     
  23. Sehr gut zusammengefasst. Könnte man anpinnen.
     
    Pyro-Fan gefällt das.
  24. Polenböller... Polenböller wenn ich das schon wieder hier lese :confused: ich denke wir sind hier im Feuerwerk-Forum und nicht in der Kommtarspalte der allgemeinen Presse.
    Mehr als Abwarten was morgen verabschiedet wird kann man nicht und dann könnt ihr hier weiter schreiben. Für alles andere empfehle ich News - Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

    Man verliert echt den Überblick.
     
  25. So sieht es, Stand heute (jetzt) aus. Damit wäre Niedersachsen, HH zum zurück rudern veranlasst
     
    BMWM3 gefällt das.
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