2020 Postenhandel-Nord Delmenhorst Vorbestellung 2020

Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von Inliner39, 29. Februar 2020.

  1. @Inliner39 würde denn die Möglichkeit bestehen bei euch Ware einzulagern. Abgesehen davon welches Szenario auch immer Eintritt?
    Mfg
     
  2. Wurde schon mal angedeutet, ja.
     
  3. Gut danke für die Info.
     
  4. Tolle Geste, danke. Am meisten hilft Druck auf die staatlichen Stellen durch Mails, Posts etc.,
    wäre klasse, wenn Ihr das unterstützt
     
    Dortfire, masterthao, matzeW und 13 anderen gefällt das.
  5. @Inliner39 Gib es schön neue Infos lg pyrojunge
     
  6. Seit 15.00 Uhr? Nein.
    Wie geschrieben, informieren wir sofort, wenn es etwas Neues gibt
     
    Shizm, Umpa99, _bsvag_ und 6 anderen gefällt das.

  7. Ich hoffe das diese Regelung noch gekippt wird. Hier sitzen alle Einzelhändler im Boot... Modehäuser, Buchläden... allen wird hier der Boden unter den Füßen vollständig abgegraben. Da staatliche Hilfen nicht oder nur viel zu spät kommen (wir haben noch keinen Cent Novemberhilfe gesehen) braucht man diesen Tropfen auf den heissen Stein um die dringendsten Löcher zu stopfen.

    Nachdem ich davon heute abend in den Nachrichten erfahren habe ging jedenfalls von mir sofort ein Schreiben an unseren Landrat. Hier muss man Schritte einleiten um diese Entscheidung zu kippen.
     
    surf, matzeW, Fireworxxx und 7 anderen gefällt das.
  8. Wenn das so weiter geht schlittern wir langsam aber stetig auf Zustände wie 1929 zu.
     
    Fireworxxx gefällt das.
  9. Laut dem Thread über die Änderung in der Verordnung steht dieses:
    "Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden"

    Aber laut FAQ ist die Ware bis zum Bezahlen Eigentum vom Postenhandel und nachdem Bezahlt worden ist, ja eigentlich mein Eigentum und Lagert halt nur woanders.

    Somit ist es doch eigentlich kein überlassen, sondern Eigentum nehmen was einem Selbst schon gehört.
     
    wachsilvester gefällt das.
  10. #2237 Hawergetzi, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Falsch du verwechselst Eigentum mit Besitz. Du bist zu dem Zeitpunkt vielleicht der Eigentümer aber nicht der Besitzer. Der Besitzer muss dir dein erworbenes Eigentum in deinen Besitz übergeben, sprich überlassen.
     
    Murphy-bhv gefällt das.
  11. Meines Wissens nach ist völlig korrekt. Abholung von Eigentum ist schon kein überlassen. Hier gelten schon nicht nur Verbraucher Gesetze, sondern
    Schutz des Eigentums nach § 823 Abs. 1 BGB

    Eigentum ist kein Rechtsgut, sondern ein Recht nach § 823 Abs. 1 BGB.[1] Ein Recht liegt vor, wenn man den Rechtsträger (Rechtssubjekt) von einem Gegenstand (Rechtsobjekt) trennen kann.[2] Dementsprechend stellen Leben, Körper und Gesundheit und Freiheit Rechtsgüter dar, da diese Rechtsobjekte nicht vom Rechtssubjekt trennbar sind.[3]

    Also Abholung von Eigentum ist 100% zulässig nach deutschen Recht.
     
  12. Grad nochmal nachgeguckt.

    §433 BGB
    Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
    (1) 1 Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2 Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

    Heißt im Klartext:

    Die Übereignung/Überlassung der Kaufsache erfolgt weder mit Abschluss des Kaufvertrages noch mit Überweisung des Kaufpreises. Erst recht nicht mit Ablauf eines bestimmten Zeitraums. Zur Übereignung/Überlassung der Kaufsache ist im Normalfall erforderlich, dass die Sache dem Käufer übergeben/überlassen wird. Dieser Zeitpunkt liegt frühestens dann vor, wenn der Verkäufer die Kaufsache an den Endkunden die Post, etc. weitergibt.
     
    Pietz gefällt das.
  13. Wir brauchen hier gar nicht interpretieren und spekulieren, das kann nur @Inliner39 für sich bewerten bzw. von seinen Anwälten bewerten lassen, denn im Zweifel ist er derjenige, der dafür gerade stehen muß, wenn er uns das Knallzeug gegen geltendes Recht überlassen hat. Und selbst wenn sich Grauzonen oder Schlupflöcher ergeben sollten, können wir deren Ausnutzung nicht erwarten, die Risikobewertung, Abschätzung aller möglichen Folgen (inkl. strategischer Überlegungen für sein gesamtes Geschäft, Öffentlichkeitswirkung, usw.) und Entscheidung liegt allein bei ihm. Am Ende verzichte ich lieber auf meine Bestellung dieses Jahr, lass das entspannt von @Inliner39 einlagern und genieße es dann im nächsten Jahr (auch wenn das Zeug dann über dem Verfallsdatum und ganz doll gefährlich ist :)), als wenn das jetzt als Risikonummer durchgeschoben wird und PHN dann Probleme bekommt.
     
  14. Männer, spart Euch das. "Überlassen" ist klar definiert. Noch weiter vereinfacht bedeutet es nichts weiter als übergeben/herausrücken. Das läuft völlig unabhängig von irgendwelchen Eigentumsfragen.

    Ich kann ja verstehen, dass man sich an jeden Strohhalm klammert, aber es führt zu nix. Solange die SprenV so kommt und nicht gekippt wird, bleibt Euer (und mein) Feuerwerk, wo es ist.
     
    Böllerfreak, matzeW, KracherFan und 3 anderen gefällt das.
  15. Ja hehe war nur ein gedanke
     
  16. kann ich noch auf mein Kundenkonto zugreifen?
    könnte man rein theroretisch die Abholung in Versand umzwitchen ? Befähigungschein vorhanden ...
     
  17. Postenhandel bietet doch gar keinen Versand an.
     
  18. Würd ich ja auch gern machen, nur werde ich nächstes Jahr zu Silvester gar nicht in Deutschland sein. *hmpf*
     
  19. mein Fehler ... ich bin durch , bin nur noch am lesen , komme nicht hinterher......:rolleyes:
     
  20. Warum denn nicht. Überlassen bedeutet Eigentumerwechsel. Und wenn laut Vertrag, Eigentümer mit dem bezahlen gewechselt wurde, verzögerte Überlassen ist somit schon stattgefunden. Mitnahme von Eigentum ist nicht verboten. Das muss doch klar im Gesetz stehen, bzw. müsste nicht nur Sprengstoffgesetzt geändert werden, sondern auch Verbraucherschutz Gesetz und Eigentumschutz muss abgeschafft werden. Die Pyrohändler können nix mit Eigentum ohne Einwilligung von Eigentümer machen. Und wie jeder Eigentümer entscheidet weist keiner. Einziges was Pyrohändler in diesem Fall machen kann, das ist Kaufvertrag zu stornieren und Geld zurückerstatten.
     
  21. Ist schon klar ob ihr an 27er ausliefert?
    Wenn ja, auf welchem Wege kann ich euch am besten den Nachweis erbringen ohne das er in der Flut an Mails und Anfragen untergeht?
    LG
     
    Jacki99 und Extremfireworks96 gefällt das.
  22. Schreibe Christoph am besten hier eine PN.
     
  23. Hi,

    Scheininhaber und Abholer mit Gewerbeschein bzw. einer Vollmacht zur Abholung für einen Gewerbescheininhaber
    können und dürfen abholen
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden