Bestimmung Klage in Hamburg - Möchte sich wer beteiligen?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 16. Dez. 2020.

  1. Ich würde mit den üblichen BAM Videos/Infos argumentieren. Unser Feuerwerk würde keine Verletzungen verursachen. Wurde ja schließlich immer behauptet.
     
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  2. #27 Teddygaengsta, 16. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dez. 2020
    Kurzes Update: gibt noch nicht viel neues. Wir haben telefoniert und einiges besprochen.

    Er sitzt im Meeting mit Anwaltskollegen zusammen um alles abzuklären / Erfolgsaussichten etc.
    Heute Abend telefonieren wir erneut dann kann ich zum spätend Abend evtl. bereits mehr sagen.

    Das ist aber nicht erst seit der Verbote zu Corona im Raum. Demnach kann es noch Jahre dauern oder eben nur Tage..

    Dafür ist keine Zeit. Jede Stunde richtung Silvester ist kostbar.


    Wird gemacht, wir telefonieren heute Abend ein zweites mal.


    // EDIT // 20:40 UHR !!!
    Habe neben den Anwälten auch Kontakt mit meiner RSV aufgenommen die prüfen den Fall morgen final ob eine übernahme sogar möglich wäre.

    Desweiteren erwarte ich zu morgen nähere Infos von den Anwälten. Bitte noch etwas Geduld.
     
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  3. Würde mich auf jeden Fall auch gerne beteiligen.
     
  4. So der Fall wird konkret.
    Ich erhalte heute hoffentlich die Rückmeldung ob ein Teil meine RSV übernehmen würde. Dies natrürlich nur nach dem Vergütungsgesetz, alles darüber wäre selbst zu tragen.


    Ich erhalte gleich einen Kostenvoranschlag mit allen Infos damit das ganze auch transparenter wird.
    Grundsätzlich geht hier die Kanzlei von Kosten -> 4000€ aus! Wir gehen also erstmal davon aus dass man die Kosten selbst tragen muss. (RSV abwartend..)

    Ich bin auf jedenfall mit dem Großteil von 1500-2000€ dabei.
    Die große Frage wäre sofern andere sich beteiligen möchten ob weitere Summen zusammen kommen?


    Der Anwalt ist der großen Überzeugung dass ein generelles Abbrennverbot auf privatem Grund nicht verboten werden kann, faktisch müsste die Stadt dazu einiges Belegen und dann kann sie schlicht weg nicht.
    Ganz wichtig! Das gilt erstmal nur für Hamburg!
    Noch wichtiger! Er weiß bereits um die Vorlage der neuen §SprengV mit dem ABGABEVERBOT in 2020. Demnach wird uns das zünden weiterhin auch hier nicht auf Bundesebene untersagt und es stehen alle Zeichen auf Grün zu einem Erfolg!
     
  5. Bin mit 100€ dabei. Mehr ist leider nicht mal eben so drin.
     
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  6. Wie gesagt, zahle 100€ und mein Kollege wäre auch dabei. Vielleicht ebenfalls mit 100€. Werden die Kosten für den Anwalt im Falle eines Sieges der Stadt aufgelegt?
     
  7. Mit 50€ dabei wie gesagt!
     
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  8. Ich würde Morgen noch abwarten! Jedoch kann ich sagen das für Niedersachsen im Thema die Mittel nicht ausreichen: stand jetzt.
    Demnach würde ich meinen Anteil nach Hamburg für euch verlagern wenn es so bleibt. Dazu kann ich aber erst Morgen was sagen.
     
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  9. In Niedersachsen gibt's doch bereits eine Klage? Waren die Kosten dort zu hoch oder warum reichen diese nicht aus? Wolltet ihr eine zweite Klage einreichen?
     
  10. Moin, vielen Dank für das Engagement und die Informationen!

    Ich werde mich mit 200 € beteiligen.

    Gruß, Benny
     
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  11. Mit 50€ wäre ich auch dabei!
     
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  12. Sollte es ernst werden und eine Klage tatsächlich Sinn machen wäre ich auch mit ein paar Talern dabei, muss mal schauen was der Geldbeutel so hergibt. Wie stehen denn die Chancen?
     
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  13. Ich habe auch nochmals bei Facebook für unser Vorhaben um Unterstützung geworben, wer weiß vielleicht bekommen wir tatsächlich genügend finanzielle zusammen...

    Auf jeden Fall beteilige ich mich auch mit 50€

    @Teddygaengsta danke dir erstmal dein Engagement
     
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  14. Ist es überhaupt rechtens das Abbrennen zu verbieten in Hamburg? Habe dies hier gerade in einem anderen Forum gelesen.
    GG Art. 31 - Bundesrecht bricht Länderrecht
    Und das Bundesrecht verbietet das abbrennen ja nicht. Leider kenne ich mich nicht so gut mit Rechten aus aber wäre doch auch ein Ansatz für eine Klage?
     
  15. Danke ++ für eure Unterstützung ++ !
    Bis hier und jetzt um 19:25 noch keine neuen / weiteren Infos.

    Was jedoch bekannt ist aus bspw. NRW - Dort ist die Passage der Verordnung (5) Feuerwerk komplett gestrichen und auf der Webseite wurde ein Hinweis gegeben "Da das Feuerwerksverkaufsverbot durch Bundesrecht umgesetzt werden soll und eine Regelung schon in Abstimmung ist, verzichtet die Coronaschutzverordnung zur Vermeidung doppelter Regelungen auf eine eigene Regelung."

    Klar ist NRW nicht HAMBURG aber immerhin.
    Der Rechtsanwalt hat vor einer Stunde eine Anfage an den Senat Hamburg gestellt ob dies auch hier beabsichtigt ist. Immerhin stellt sich Hamburg ja bereits jetzt in den meisten Teilen über das Bundesrecht was wenig Hoffnung lässt das die den gleichen Weg einschlagen werden.

    Wir warten hier kurz bis morgen, und vorallem noch auf die Rückmeldung der RSV.

    Bis dahin bleibt stabil!
     
  16. Moin, also 50 € kann ich mir auch noch aus dem Kreuz leiern :)
     
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  17. 100€ meinerseits sofern eine Aussicht auf Erfolg besteht
     
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  18. Steffen11 gefällt das.
  19. Das ist sehr interessant ich bin da auf einen Satz gestoßen den habe ich mal rot markiert. Eigentlich dürfte Hamburg dann ja das abbrennen gar nicht verbieten.
     

    Anhänge:

    Steffen11 gefällt das.
  20. Die Zulässigkeit von Einschränkungen über das Infektionsschutzgesetz wurde damals nicht geprüft. Wer kommt schon auf solche abstrusen Ideen. Es wurden die damals "üblichen" Begründungen für Einschränkungen bewertet, wie Polizeigesetze, Immissionsschutz- oder Naturschutzgesetze.
     
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  21. Der markierte Text bezieht sich auf eine Einschränkung, die über ein Landeimmissionsschutzgesetz gestützt ist. Die aktuelle Einschränkung ist aber auf das Bundesinfektionsschutzgesetz sowie die hier zulässige landesgesetzliche Regelung durch die Hamburger Coronaverordnung gestützt.
     
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  22. Völlig egal...

    Der markierte Text macht nochmals klar, dass Bundesrecht vor Länderrecht geht.

    Sprich, die Länder dürfen hier nicht regeln!
     
  23. Jein.

    Grundgesetz:
    Art 73
    (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
    ....
    12.
    das Waffen- und das Sprengstoffrecht;
    Art 74
    (1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
    ..
    19.
    Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte;​

    Sprengstoffrecht: ausschließlich Bundesrecht
    Infektionsschutzrecht: sowohl Bund als auch Land zuständig. Bei Widerspruch gilt Bundesrecht.

    Die aktuelle Beschränkung wurde nicht durch eine "Landessprengstoffverordung" oder so ähnlich durchgeführt, diese wäre auch nichtig da das Land hier nicht zuständig ist. Eine Beschränkung über das Infektionsschutzrecht, dass damit aber in das Sprengstoffrecht eingreift, erscheint mir sehr fragwürdig. Aber dieser "Makel" soll ja morgen im Bundesrat zumindest für das Überlassen direkt im Sprengstoffrecht, genauer 1. SprengV, geheilt werden. Bleibt noch das Abbrandverbot. Das halte ich auch weiterhin für nicht begründbar über eine Landesregelung, oder noch darunter auf Bezirk oder Kommunenebene.
     
  24. Wie sieht es mit einer Beteiligung des @BVPK aus?
    Das wäre womöglich eine gute Chance den Bekanntheitsgrad zu erhöhen.
     
  25. Eben nicht völlig egal. Wenn sich die Einschränkungen durch das IfSG begründen lassen, sind sie gerechtfertigt.
    Das muss man aber eben gerichtlich prüfen lassen.
     
    DirtyHenri gefällt das.
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