News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dez. 2020.

  1. bei mir nicht
     
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  2. Wenn die Aussage des Nieders. Gesundheitsministeriums bezüglich F1 tatsächlich Bestand hat, dann würde es meine Mädels immerhin sehr freuen, wenn schöne Funke-F1 Artikel den Silvesterabend wenigstens etwas erleuchten!
     
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  3. und bei mir erst ... WhatsApp Image 2020-12-15 at 18.53.53.jpeg WhatsApp Image 2020-12-15 at 18.39.59.jpeg
     
  4. Ohne den Deubel an die Wand malen zu wollen, aber mit Klagen wird wohl ohnehin kaum was zu machen sein. Das wird morgen im Laufe des Tages beschlossen.

    Selbst wenn dann direkt die Klagen eingereicht werden, passiert vor Montag schonmal nix mehr. Ich weiß, es gibt Eilverfahren. Wie eilig die dann aber stattfinden, ist wohl schwer einzuschätzen.

    Effektiv hat man wohl wirklich nur von Montag bis Mittwoch Zeit. Das zwischen den Feiertagen noch was passiert ist leider nahezu undenkbar.
     
  5. die frage ist ob es am ende heisst NUR F2 verboten oder NUR F1 erlaubt - wäre intressant wegen t1,p1
     
  6. Dann zeige mir mal bitte welche Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, hier angewendet werden können. Also insbesondere der Abbrand von PtG auf meinem Grundstück. Ich rede nicht von evetuellen "Veranstaltungen" auf öffentlichen Plätzen.
     
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  7. eilverfahren haben feste fristen also ja die sind VOR silvester durch
     
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  8. Nicht falsch verstehen, ich kann dir das nicht aufzeigen, ich habe auch diese Gesetze nicht gemacht. Die Gründe dafür, kann dir nur die (lächerliche) Landesregierung die diese Verordnung erlassen hat zeigen. Ich wollte nur den Paragraphen zitieren und was er für weitreichende Konsequenzen hat.
     
  9. Schreib doch mal bitte an die Landesregierung mit Hinweis auf die Aussage des Gesundheitrsministerium.
    Besser F1 als gar nichts (Knatterbälle, Luftheuler, Fontänen ) und dann das kaufverbot auch erwähnen
     
  10. Ne alles gut. Die Begründung muss das Land Niedersachsen liefern, nicht du. Wäre für mich auch die einzige Möglichkeit nach dem Gesetz (das andere scheidet ja jetzt (hoffentlich) aus). Aber dann sollen sie mir das begründen, mit dem privatem Grundstück. Ich sende da weiter Mails hin, mir egal.
     
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  11. Wahrheit oder Fake News?
     

    Anhänge:

  12. Die Verordnung ist noch nichtmal in Kraft. Ich würde ihn ignorieren
     
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  13. Das sieht nicht wie eine öffizielle Bekanntmachung aus ;)
     
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  14. Das hatten wir heute schon.
    Keine Quellen Angabe und wohl eher eigene Interpretation der für morgen anstehenden Änderung im Bundesrat. ( SprengV )
     
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  15. Soeben passiert...
     
  16. Naja er hat prinzipiell recht wenn er sagt, die Länder sind nicht dazu befugt.
    Jedoch haben die Länder Befugnisse aufgrund des Ifgs. Was heißt auf Grundlage dessen können Verbote und ähnliches erlassen werde. Die Verhältnismäßigkeit kann dann vor Gericht, im falle einer klage entscheiden werden.
    Also interpretiert er da einfach nur etwas rein, was theoretisch richtig ist, nämlich das im Bundesgesetz keine Rede von einem Verbot ist, jedoch ist dadurch nicht automatisch alles aufgehoben was auf Landesebene entscheiden wurde.
     
  17. vergesst nicht §51 SprengG ob das infektionsgesetz das aushebeln kann bezweifle ich erst recht weil der paragraph EXPLIZIT alles nichtig macht was ihm wiederspricht
     
  18. #668 Zelfi, 17. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dez. 2020
    Naja am 13sten in der sitzung. Habs nochmal gerade nach geschaut heißt es "Das es den jeweiligen Kommunen der Bu
    §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

    Aber ein Feuerwerksverbot dient nicht im ansatz der Bekämpfung einer übertragbaren krankheit, sondern der nicht quantifizierbaren notfällen in der Silvesternacht die das Gesundheitssystem mehr belastetn soll. Ein Feuerwerksvberbot hat weder was mit GG Freizügigkeit noch mit der versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie dem Brief- und Postgeheimnisses.

    Feuerwerk hat nichts mit dem GG zutun das ist sache des SprengG's Sie können und eine ausgangsspeere verpassen und den verkaufverbieten aber nicht das abbrennen und so wie es aussieht wird das verbot vor gericht auch so nicht standhalten!

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  19. Ich habe mich jetzt auch mal an die Pressestelle unseres Ministeriums in Niedersachsen gewandt. Mal schauen was da als Antwort kommt. Mir ging es darum, dass man sich einfach mal meldet und dadurch signalisiert, wie begehrt der Wunsch nach Feuerwerk ist.


    hier der Text:

    > Sehr geehrte Damen und Herren,
    > >
    > > laut der neuen Verordnung für Niedersachsen sind ja sämtliche Pyrotechnische Gegenstände sowie das mitführen und die Verwendung dieser untersagt. Dies wurde ja durch das Land Niedersachsen so entschieden. Nun gibt es aber ja eigentlich die Rangordnung, in der Bundesrecht über Länderrecht steht. Dementsprechend müsste doch das SprengG greifen, wodurch, sollte die Änderung morgen im Bundesrat beschlossen werden, lediglich die Abgabe an Privatpersonen vor Silvester verboten wäre. Ein pauschales Abbrennverbot begründet sich nicht.
    > > Treffen mit mehr als einer Haushaltsfremden Person sind ja ohnehin in der Öffentlichkeit schon untersagt. Die Geselligkeit nun als Argument gegen Feuerwerk anzuführen wäre ja somit ein Verbot von etwas, das ohnehin schon geregelt und verboten ist.
    > >
    > > Meine Frage daher an Sie: Wird die Verordnung des Landes Niedersachsen noch vor Silvester im Bereich der Regelungen zur Pyrotechnik angepasst? Die Kollegen aus NRW haben den entsprechenden Passus ja auch gestrichen und verweisen auf die Regelung durch Bundesebene.
    > >
    > > Ich denke im Falle einer Klage hat die Regelung Ihres Ministeriums keinen Bestand, da das Verbot zum zünden von Feuerwerk im eigenen Garten sich nicht mit dem Infektionsschutz begründen lässt.
    > >
    > > Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    > >
    > > Freundliche Grüße
     
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  20. Naja die Begründung ist ja, dass Feuerwerk einen Umkreis Effekt zum kuscheln hat, das würde auch passieren, wenn du im Garten was abbrennst.

    Ich sehe nicht das dein eigener Garten deren Argument "ausschaltet", die Frage muss ja eher sein, wie absurd darf eine Begründung zum überschreiben geltender Gesetze durch das Infektionsschutzgesetz sein?

    Was da gerade in Niedersachsen passiert zeigt eher, dass dieses Infektionsschutzgesetz sowas wie ein Freifahrtschein für alle möglichen Verordnungen ist, die normalerweise gegen geltendes Recht verstoßen würden. Darüber sollte man mal nachdenken. Und man sollte auch drüber nachdenken WER so dreist ist das für persönliche Ziele zu nutzen!

    Und am Rande, Sternensinger (diese drei Könige) sind natürlich KEINE Gefahr wenn Sie von Tür zu Tür gehen.
     
    haupl, Christmas11 und KracherFan gefällt das.
  21. Die Sternsinger gehen nächstes Jahr nciht von Haus zu Haus. Das wurde am Mittwoch abgesagt.
     
  22. Wie absurd das ganze in Niedersachsen ist, zeigt alleine, das es im hiesigen Kaufland 2 Aufsteller von Weco mit F1 Artikeln gibt.
    Es wird ein generelles Abgabe und Abbrennverbot erlassen und trotzdem wird es fröhlich weiterverkauft.:narr:
    Liegt sicherlich daran, weil in den Sortimenten Wunderkerzen sind, die ja nicht zur Pyrotechnik gehören und lt. FAQ gezündet werden dürfen.:wall:
     
  23. Aber auch nur weil das noch keiner gemeldet hat.... :eek:

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    Sukram gefällt das.
  24. Hallo "Nachbar",
    leider irrst Du die Wunderkerzen gehören laut FAQ im weitesten Sinne zur Pyrotechnik und ermöglichen uns einen Hauch von Silvester.
    Da wird dir garantiert keiner ein Glas Glüwhein über den Gartenzaun reichen :D

    Sorry, aber ein bisschen Spaß muss in dieser bescheidenen Zeit einfach drin sein.
     
    Trolltrace, Kevin1887, Jeinser und 2 anderen gefällt das.
  25. Oh Sorry das habe ich nicht mitbekommen ...
     
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