oberer abschnitt.... "Zu Silvester soll nun das bisher geplante Böllerverbot für einzelne belebte Straßen und Plätze auf den gesamten öffentlichen Raum des Stadtgebiets ausgeweitet werden."
Und was wirklich ein deutscher Kanonenschlag ist... WECO - 'Kanonenschlag' (LOL) erstellt von TOMQX, 17. Dez. 2020 um 18:05 Uhr
Ja. Und? Weder genau definiert, noch für privaten Raum gültig. Verhältnismäßigkeit nicht ersichtlich. Bundesrecht schlägt Landesrecht usw, etc, pp...
Ich denke abbrennen kann nicht komplett verboten werden nur gebietsweise. ??! Hab ich was falsch verstanden ? Die SprengV welche heute abgenickt werden soll verbietet nur den Erwerb von F2. Aber nicht den Abbrand.
habe kein grundstück....ist der öffentlicher Raum der gehweg vor dem mehrfamillien haus ?...quasie eine plattenbausiedlung
Der Abbrand kann verboten werden, wenn dieses Verbot durch das IfSG begründet werden kann. Das hat nichts damit zu tun, ob es in der SprengV geändert wurde. Die Rechtmäßigkeit solcher Verbote müssen im Zweifelsfall Gerichte klären.
Es ging darum, dass gesagt wurde es gäbe nun ein komplettes Verbot. Und der o.g. Text dazu gepostet wurde. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Artikel selbst auch „nur“ von einem Verbot im öffentlichen Raum spricht. Damit bleibt es im Hof, Garten etc. auch nach diesem Artikel erlaubt. Im Übrigen ist ganz klare definiert, was der öffentliche und was der private Raum ist!
Und genau da liegt das Problem... Kann, kann, kann. Ist so ähnlich wie diese seltsame generelle Maskenpflicht und andere Ungereimtheiten, die einige Städte so raushauen. Hat nur keinen Bestand. Man muss es leider nur erstreiten und dazu sind noch immer die wenigsten bereit. Was ich persönlich sehr schade finde.
Der Gehweg an der Straße ist sicher öffentlicher Raum. Die Wege und Flächen innerhalb einer Siedlung (also quasi zwischen den Häusern) möglicherweise nicht. Ich bin mir da aber nicht sicher, hängt bestimmt davon ab, ob es der Stadt oder Privatleuten gehört.
Zumal da ja auch nirgends steht das es dein privater Raum sein muss .. da sollte man sich doch auch auf einen Discounter Parkplatz hinstellen dürfen ist ja kein öffentlicher raum
Nochmal: Der Abbrand kann auf Länderebene nicht auf Grundlage des/der SprengG/SprengV geändert werden, sondern nur - mehr oder weniger gut - begründet durch das IfSG. Hier eine entsprechende Passage aus dem Entwurf zur Änderung der SprengV aus dem letzten Jahr: {} Nachzulesen ist das ganze hier: Bestimmung - 3. SprengÄndV, vollständiges Verbot von Silvesterfeuerwerk möglich Lasst uns froh sein, dass dies (bisher) nicht durchgewunken wurde.
Die momentane Entwicklung der Infektionszahlen spielt uns nicht gerade in die Karten. Diese Zahlen werden sicher maßgeblichen Einfluss auf deren endgültige Entscheidung haben.
Da habe ich auch was vom letzten Jahr, was die Aussage von Pyro-Fan belegt: "Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, kann die Stadt ein allgemeines Verbot nach Paragraf 24 Abs. 2 1. der Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen aussprechen: etwa wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadtgebiet gefährdet oder wenn Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären. Dies wäre zum Beispiel in besonders dicht besiedelten Gemeindegebieten der Fall oder wenn sich, wie in einigen Großstädten, viele tausend Menschen an Silvester auf engem Raum drängen." Feuerwerk: Generelles Verbot nicht möglich | Waldkraiburg 2019 Für den Teil: ...oder wenn Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären, nehmen sie jetzt das IfSG her. Frage ist eben nur noch - Hat das Bestand, Reicht das aus und/oder ist das Verhältnismäßig? Vermutlich der einzige Angriffspunkt.
Ja die Entwicklung ist leider übel - Das wird denitiv durchgewunken. Wie Niki Lauda immer sagte: "Gar kei Frage."
Na ja. Es wurden schon die ein oder andere Maßnahme in den Ländern gekippt. Es gibt auch Klagen zu hauf. Über 290 Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus (Arbeitsrecht, Coronavirus, GG, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht)
Leute - das wird im Eiltempo durchgewunken. Die brauchen das doch zwingend für das bereits veröffentlichte, umgesetzte Verkaufsverbot. Seid bitte nicht "geschockt" wenn das im NullkommaNichts erledigt ist. Die aktuellen Zahlen zur Infektion geben denen auch keinen Anlass darüber "nachzudenken".
Guten Morgen, kann mir jemand sagen wie das jetzt genau aussieht, wenn man den 27er besitzt? Gilt das Verkaufsverbot nur vom 28.-31.12?
Keine Ahnung. Aber wenn die ein Totalverbot durchdrücken, kannst du dir deinen 27er grün anmalen und an die Wand hängen.
Mit 27er kannst du Problemlos das ganze Jahr über kaufen, das Verkaufsverbot hat hier keine Auswirkungen.