News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. oberer abschnitt.... "Zu Silvester soll nun das bisher geplante Böllerverbot für einzelne belebte Straßen und Plätze auf den gesamten öffentlichen Raum des Stadtgebiets ausgeweitet werden."
     
  2. Ja also. "Öffentlicher Raum".
     
  3. „auf den gesamten ÖFFENTLICHEN Raum“
     
  4. Und was wirklich ein deutscher Kanonenschlag ist... :p

     
    B!zzY, WyM und DieEngel gefällt das.
  5. Ja. Und? Weder genau definiert, noch für privaten Raum gültig. Verhältnismäßigkeit nicht ersichtlich. Bundesrecht schlägt Landesrecht usw, etc, pp...
     
  6. Kooikerfreund gefällt das.
  7. habe kein grundstück....ist der öffentlicher Raum der gehweg vor dem mehrfamillien haus ?...quasie eine plattenbausiedlung
     
    B!zzY gefällt das.
  8. Der Abbrand kann verboten werden, wenn dieses Verbot durch das IfSG begründet werden kann.
    Das hat nichts damit zu tun, ob es in der SprengV geändert wurde.
    Die Rechtmäßigkeit solcher Verbote müssen im Zweifelsfall Gerichte klären.
     
  9. Die Abbrenverbote basieren auch nicht auf dem SprengG sondern auf dem IfSG
     
    PapaDigi_08 und motorbreath gefällt das.
  10. Es ging darum, dass gesagt wurde es gäbe nun ein komplettes Verbot. Und der o.g. Text dazu gepostet wurde.

    Ich habe darauf hingewiesen, dass der Artikel selbst auch „nur“ von einem Verbot im öffentlichen Raum spricht. Damit bleibt es im Hof, Garten etc. auch nach diesem Artikel erlaubt.

    Im Übrigen ist ganz klare definiert, was der öffentliche und was der private Raum ist!
     
    GoldDragon und motorbreath gefällt das.
  11. Und genau da liegt das Problem... Kann, kann, kann.
    Ist so ähnlich wie diese seltsame generelle Maskenpflicht und andere Ungereimtheiten, die einige Städte so raushauen.
    Hat nur keinen Bestand. Man muss es leider nur erstreiten und dazu sind noch immer die wenigsten bereit. Was ich persönlich sehr schade finde.
     
    Tibola gefällt das.
  12. Der Gehweg an der Straße ist sicher öffentlicher Raum. Die Wege und Flächen innerhalb einer Siedlung (also quasi zwischen den Häusern) möglicherweise nicht. Ich bin mir da aber nicht sicher, hängt bestimmt davon ab, ob es der Stadt oder Privatleuten gehört.
     
  13. Zumal da ja auch nirgends steht das es dein privater Raum sein muss .. da sollte man sich doch auch auf einen Discounter Parkplatz hinstellen dürfen ist ja kein öffentlicher raum
     
  14. Nochmal:
    Der Abbrand kann auf Länderebene nicht auf Grundlage des/der SprengG/SprengV geändert werden, sondern nur - mehr oder weniger gut - begründet durch das IfSG.

    Hier eine entsprechende Passage aus dem Entwurf zur Änderung der SprengV aus dem letzten Jahr:

    sprengv.JPG

    Nachzulesen ist das ganze hier: Bestimmung - 3. SprengÄndV, vollständiges Verbot von Silvesterfeuerwerk möglich

    Lasst uns froh sein, dass dies (bisher) nicht durchgewunken wurde.
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  15. Die momentane Entwicklung der Infektionszahlen spielt uns nicht gerade in die Karten. Diese Zahlen werden sicher maßgeblichen Einfluss auf deren endgültige Entscheidung haben.
     
    xFlumpi und PyroNetWorker gefällt das.
  16. #3441 PapaDigi_08, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Da habe ich auch was vom letzten Jahr, was die Aussage von Pyro-Fan belegt:

    "Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, kann die Stadt ein allgemeines Verbot nach Paragraf 24 Abs. 2 1. der Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen aussprechen: etwa wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadtgebiet gefährdet oder wenn Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären. Dies wäre zum Beispiel in besonders dicht besiedelten Gemeindegebieten der Fall oder wenn sich, wie in einigen Großstädten, viele tausend Menschen an Silvester auf engem Raum drängen."

    Feuerwerk: Generelles Verbot nicht möglich | Waldkraiburg 2019

    Für den Teil:
    ...oder wenn Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären,
    nehmen sie jetzt das IfSG her.

    Frage ist eben nur noch - Hat das Bestand, Reicht das aus und/oder ist das Verhältnismäßig? Vermutlich der einzige Angriffspunkt.
     
    Pyro-Fan und motorbreath gefällt das.
  17. Ja die Entwicklung ist leider übel - Das wird denitiv durchgewunken.
    Wie Niki Lauda immer sagte:

    "Gar kei Frage."
     
  18. Na ja. Es wurden schon die ein oder andere Maßnahme in den Ländern gekippt. Es gibt auch Klagen zu hauf.

    Über 290 Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus (Arbeitsrecht, Coronavirus, GG, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht)
     
  19. Leute - das wird im Eiltempo durchgewunken. Die brauchen das doch zwingend für das bereits veröffentlichte, umgesetzte Verkaufsverbot. Seid bitte nicht "geschockt" wenn das im NullkommaNichts erledigt ist. Die aktuellen Zahlen zur Infektion geben denen auch keinen Anlass darüber "nachzudenken".
     
  20. Guten Morgen,
    kann mir jemand sagen wie das jetzt genau aussieht, wenn man den 27er besitzt? Gilt das Verkaufsverbot nur vom 28.-31.12?
     
  21. Keine Ahnung. Aber wenn die ein Totalverbot durchdrücken, kannst du dir deinen 27er grün anmalen und an die Wand hängen.
     
    B!zzY und 3112 gefällt das.
  22. Mit 27er kannst du Problemlos das ganze Jahr über kaufen, das Verkaufsverbot hat hier keine Auswirkungen;).
     
    Mathau, Christoph, Condomino und 2 anderen gefällt das.
  23. Deswegen meine Frage...
     
  24. Zur Info, weil ich aus der Nähe bin. Die Grenze nach Polen wird jetzt nahezu ganztägig kontrolliert.
     
  25. Darf man in Berlin offiziell F1, T1 und P1 kaufen? Habe jetzt auch den Überblick verloren :(
     
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