News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Und? Verbringen wurde doch nicht verboten.
     
  2. Das ist die korrekte Antwort. Denn nach der Beschlussfassung wird die SprengV so aussehen:


    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.


    Die Änderung ist rot markiert - Es sind genau 7 Worte und 1 Zahl.
    Der Rest bleibt unberührt.
     
  3. Die Stadt Köln startet übrigens eine Aktion, bei der alle Kölner um Mitternacht ihr Licht immer wieder an und wieder aus schalten sollen. Ein absolutes Armutszeugnis und schlichtweg peinlich.
     
  4. Diese Kategorien kannst du in der gesamten Bundesrepublik Deutschland (BRD) weiter legal kaufen.

    Die Änderung SprengV bezieht sich nur auf F2 !!!
     
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  5. DAS kann doch niemand ernst meinen!
    Ich frage mich, wer auf derartige Ideen kommt und diese dann auch noch der Öffentlichkeit präsentiert...ich würde vor Scham im Boden versinken!
    Ohne Worte...
     
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  6. sowas habe ich vor mit 10 x F1 Nico Strobo Bengalo
     
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  7. Kann ich nicht nachvollziehen. Diese Ideen. Unfassbar. o_O
    Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
     
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  8. PapaDigi_08 und lotusXback gefällt das.
  9. Wird eh nur abgenickt, die Punkte sind doch lange vorher auf Referenten Ebene abgestimmt, sonst kannst Du nicht 44 Sachen an einem Vormittag durchkriegen.
     
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  10. das frage ich mich auch - in meinem Kaufland gibt es immer noch F1 bzw. beim Hundenetto auch - mit T1 ist das so eine Sache, da müsste man eigentlich als Käufer nachweisen/versichern das man das nur für Bühnentechnik einsetzt, online ist das wohl so gelöst das man mit der Bestellung automatisch zustimmt ohne viel Papierkram z.b. bei Röder mit einem Haken

    P1 dürfte ja nur BAM Kram verkauft werden, die Vitrine weigert sich ja Cobra P1 / Union P1 zu verkaufen - allerdings dürfte das ja bei Honey Badger / Funke A kein Problem sein
     
    Lexxx gefällt das.
  11. Aber der Lockdown wird ja bis Silvester schon für leichte Besserung gesorgt haben, das kann in 2 Wochen schon anders aussehen. Davon sollte man zumindest mal ausgehen.
     
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  12. Die gehen aber nicht davon aus, was in zwei Wochen sein könnte, sondern was JETZT Stand der Dinge ist.
     
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  13. Man darf soweit ich weiß allerdings ohne Schein auch nur ab dem 28.12 Feuerwerk offiziell mitbringen und sie erfassen halt Daten, da eine 10-tägige Quarantäne angeordnet wird.
     
  14. ... echt selten so einen lächerlichen Vorschlag gelesen...Kölner .... die wollen bestimmt nur das die letzten echten Glühbirnen danach defekt sind und endlich alle LEDs einbauen... oder sind danach alle LED‘s defekt.... na egal.... kann man nicht alle Ampeln auf Lauflicht schalten, das wäre wenigstens bunt.... oder einfach den Strom kurz komplett in der Stadt abschalten, dann wieder an.... wäre evtl auch besinnlich.... oder man könnte auch im Takt des Schaltens klatschen.... oder alle machen gleichzeitig ne Bügelflasche auf.... der Megaplop....
     
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  15. Bitte lasst jetzt die Diskussionen über die Zuverlässigkeit von Covid-19-Tests! Diese sind ist 1. off topic 2. bläht es diesen ohnehin sehr langen Thread nur unnötig auf!
     
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  16. Kann mir jemand die Stelle / Paragraf sagen, wo im SprengV die Abgabe an gewerbliche Abnehmer geregelt ist? Finde den Hinweis irgendwie nicht.
     
  17. 22 SprengV
     
    frank dux gefällt das.
  18. #3470 PapaDigi_08, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Der gewerbliche Abnehmer müsste aus meiner Sicht mit einem Scheineinhaber § 7 vergleichbar sein:

    "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
    § 7 Erlaubnis

    (1) Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
    1.
    mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder
    2.
    den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will
    bedarf der Erlaubnis.

    2) Die Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder zur Wiedergewinnung explosionsgefährlicher Stoffe schließt die Erlaubnis ein, explosionsgefährliche Stoffe, auf die sich die Erlaubnis bezieht, zu vertreiben und anderen zu überlassen. Die Erlaubnis zur Herstellung pyrotechnischer Gegenstände schließt die Erlaubnis ein, pyrotechnische Munition herzustellen."


    Denn bei gewerblichen Kauf ist von einem Weiterverkauf im gewerblichen Sinne auszugehen. Nicht von einer eigenen privaten Nutzung!!!

    In der Praxis interessiert es den Händler aber nicht, was du mit dem Zeug machst.
     
    frank dux gefällt das.
  19. Möglicherweise überflüssig: Ich habe vorhin dem VPI geschrieben, ob er der Regierung nicht vorschlagen könnte, dass man zum Ende von Karneval oder zum Tag der deutschen Einheit den Verkauf und Abbrand von Feuerwerk erlauben könnte. Das würde die Firmen retten, die Lagerbestände reduzieren und gut wäre es auch noch. Das Beamervideo habe ich auch noch einmal überarbeitet und mehr in Richtung Info-Video modifiziert. Rendert gerade durch und sollte in ca. 15 Minuten bei Youtube sein. Konstruktive Ideen wären schön.
     
  20. Das Überlassungsverbot in 22 SprengV gilt für Verbraucher.
    Als Gewerbetreibender bin ich kein Verbraucher.
     
    frank dux gefällt das.
  21. Hm es reicht da also schon, dass da nur Verbraucher steht und sich damit im Umkehrschluss keine Beschränkung für gewerbliche Käufer ergibt?
     
  22. Richtig.
    Deshalb dürfen Metro etc. Feuerwerk auch schon früher verkaufen, weil ein Verbraucher eigentlich dort nicht einkaufen kann, sondern nur Gewerbetreibende.
     
    motorbreath und frank dux gefällt das.
  23. Das ist echt nur Peinlich.
    Ich freue mich jetzt schon auf die klagen aus den Kraftwerken wenn die Strom Entnahme ungleichmäßig wird.
    Im schlimmsten Fall kann so eine Kraftwerks Turbine irreparable beschädigt.
    Bis es aber soweit kommt gibt es noch einige Sicherheits Systeme.
     
    TinOnFire, Tibola und TNT2008 gefällt das.
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