News Plenarsitzung / SprengV 18.12.2020

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Xoxxel, 17. Dezember 2020.

  1. Absolut richtig. Im Moment der Bezahlung der PTG ist der Händler Besitzer derselben und du als Käufer der Eigentümer. Übergibt der Händler nun an die Spedition, überlässt er die PTG. Hat das alles vor dem 15.12. um 23.59 Uhr stattgefunden, ist zunächst einmal alles noch regelkonform. Du bist weiterhin der Eigentümer, die Spedition der Besitzer. Hast Du ein Gewerbe, eine Erlaubnis nach §7 oder 27, einen Befähigungsschein nach §20 oder eine Ausnahmegenehmigung nach §24, kann Dir die Spedition ab dem 29.12. die PTG liefern und überlässt sie Dir damit. Hast Du diese Erlaubnisse, Befähigung oder Genehmigung nicht, schauen alle in die Röhre: Du, weil Du es nicht annehmen darfst, die Spedition, weil sie es Dir nicht überlassen darf und der Händler, weil er das Zeug auf eigene Kosten wieder zurücknehmen muss.
    Komplett vertrackte Situation.
     
  2. Dann ist es genau das selbe wie bei den meisten Weco Artikeln. Mercedes übernimmt nur den Vertrieb
     
  3. #128 reyzix, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Dann bist du vermutlich auch auf meinem Standpunkt. Den Citan kannte Ich nicht

    Aber ist gut jetzt :p Wenn nicht schreib mir eine PN
     
  4. editiert ;)
     
  5. Im Normalfall interessiert sich da allenfalls das Finanzamt / der Steuerprüfer dafür - nämlich wenn man so dreist war und die MWSt gezogen hat = Wareneingang ohne Warenausgang.....
    Das Ganze ist eine Grauzone!

    Mir ging es jetzt speziell um die derzeitige Konstellation, wo dem Ottonarmalbürger kein Feuerwerk überlassen werden darf und Einpersonengesellschaft/Gewerbetreibender und Ottonormalbürger sich in einer Person vereinen.
    Es ist immer noch eine Grauzone, die in diesem Fall spitzfindigerweise zu Ungunsten des Käufers ausgelegt werden könnte.

    Anderes Beispiel: Ich bin Metrokunde und darf dort eigentlich nur für den gewerblichen Bedarf einkaufen.
    Da ich mal Koch gelernt habe, koche ich so einiges auch in größeren Mengen (für die Familie) und nutze dafür auch gerne GV-Artikel, die ich im normalen Handel gar nicht bekomme. Auch das ist natürlich eine Grauzone.
    (DIe Metro ist im übrigen bei den Preisen eher eine Apotheke *gfg*)
     

  6. Eine Grauzone wäre es zum Beispiel auch wenn Du das Feuerwerk kaufst um es vor deinem Lokal zu zünden um den Gästen etwas zu bieten. Das wäre kein direkter Weiterverkauf, aber indirekt indem Du ja so Gäste in dein Lokal lockst.
     
  7. Hoffentlich wird endlich alles auf den Tisch gelegt u gut ist. JA oder NEIN ...


    Ja..dann gibt es unsere Lieferung oder die Abholung ..oder nein .. Wir lieben unsere Restekisten.
    :)
     
  8. Einfach nein.

    § 929 BGB - Einzelnorm

    Du bist erst Eigentümer, sobald du die Artikel in der Hand hast.
     
    Flashbang90 und KracherFan gefällt das.
  9. Bisher scheint niemand zu unserem Thema in der Plenarsitzung eine Rede halten zu wollen.

    Wäre wünschenswert wenn wenigstens einer den Mum hat, eine Rede anzukündigen und mal ganz dezent die Fakten auf den Tisch legt das ein Verbot überzogen ist und mehr Schmerz als nutzen bringt.
     
    DieEngel und LorenorZorro gefällt das.
  10. Also deine Ausführungen sind ja teilweise schon recht abenteuerlich. Und wie schon mal erwähnt, ist gutefrage.net in Sachen Rechtsfragen alles andere als vertrauenswürdig. Da kann nämlich jeder das schreiben was er denkt und dann kommt so ein Kommentar wie deiner dabei raus.

    Um es klar zu sagen: Wenn du über einen Gewerbeschein Feuerwerk kaufst, bist du kein Verbraucher! Deiner Argumentation folgend dürften dann PTG Kat.2 auch an Gewerbetreibende nur zwischen dem 29.12. und 31.12. abgegeben werden (§22,1 SprengV).

    Und für Gewerbetreibende gibt es nach Änderung der SprengV keinen Vor- oder Nachteil. Wie bisher auch darf ein Gewerbetreibender ganzjährig Feuerwerk zum gewerblichen Zweck kaufen. Dem Händler kann es auch herzlich egal sein, was der Gewerbetreibende nach dem Kauf damit macht. Er hat nur darauf zu schauen, ob ein gültiger Gewerbeschein vorliegt, der Rest liegt einzig in der Verantwortung des Gewerbetreibenden.

    Deshalb ist der letzte Absatz an Absurdität nicht zu überbieten.
     
  11. Ausblick auf das Plenum
    ...wohl der letzte Punkt der Tagesordnung und somit, so hoffe ich, nicht das Ende einer Tradition.
     
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  12. Insofern nicht die Reihenfolge bei Beginn geändert wird.

    Aber wie wahr, 10 Sekunden Hand heben entscheidet über viele Existenzen und einer ganzen Branche und Tradition/Kultur/Kunstgut

    Ich vermute aber, sollte es Negativ ausfallen werden die Lunten gezündet und der Kanonenschlag an Klagen geht los. Spätestens dann werden wir Siegen, davon gehe ich jedenfalls aus.
     
  13. Ich würde sagen JEIN motor.

    Händler können das ganze Jahr kaufen - Das habe ich nie bestritten. Aber wie selbst der Pyro-Händler schreibt - Eigentlich nur zum Weiterverkauf. Und ja, das ist dem Händler eher Latte.

    ABER:

    Ich habe diese Überlegungen auch nur angestellt, weil ich von einem Händler weiß, dass er sich ab Freitag den 18.12.2020 nach Beschlussfassung quittieren lässt, dass du das Zeug dieses Jahr nicht für dich selbst verwendest.

    Aber das macht ja auch keiner - Sind alles Bestände von vor dem Verkaufsverbot ;). Stand jetzt 18.12.2020 um 09:37 gibt es ja immer noch kein SprengV Verkaufsverbot.
     
  14. Was mich ärgert ist, dass der TOP tatsächlich die Überschrift „Böllerverbot“ trägt (zumindest auf der Internetseite). Das dieser Begriff gerne von den Medien benutzt wird ist mir schon klar, aber vom Bundesrat?! :/
     
    Minos, Xoxxel und TOMQX gefällt das.
  15. upload_2020-12-18_10-0-37.png

    Da steht nichts von Böllerverbot
     
  16. Er meinte BundesratKompakt sprach in der Headline von einem Böllerverbot


    Der Livestream www.bundesrat.de
    Wurde schonmal auf der Hauptseite freigeschaltet für gleich - schon abspielbar :) hoffe die kommen schnell zu Top44

    Ein paar Tops wurden ja nach vorn verschoben, nur unseres nicht bisher:) diese ungeduld
     
    heliusdh gefällt das.
  17. TOP 44 ist ja offenbar nicht nur numerisch der letzte.
    Wie lang gehen solche Sitzungen normalerweise?
     

  18. Kommt immer darauf an wieviele Punkte es abzuarbeiten gilt und wieviele reden angekündigt sind. Habe öfter welche gesehen die von 90 bis 240min gingen

    Also unter 60-90min bestimmt nicht in diesem Fall
     
  19. die pünktlichsten sind sie wohl auch nicht :rofl:
     
  20. Ich glaube für viele wird das hier die erste Plenarsitzung sein die sie in ihrem Leben verfolgt haben.
    Wenn schon nichts gutes für unsere Branche dabei rauskommt, dann doch wenigstens das dieser Mist viele von uns ein wenig politisiert hat.
     
  21. Schade, dass man nicht die Zuschauerzahlen sieht. Vielleicht sehen die Betreiber ja dennoch ein merkwürdig hohes Interesse am Stream heute. :confused:
     
  22. denke nicht das die zuschauerzahlen wesentlich höher sind als sonst
     
  23. Glückwunsch Volker ... Lass es krachen :).
     
    Kooikerfreund und Xoxxel gefällt das.
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