News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. [
    Den Firmen würde es helfen. Wäre im Zweifel ne Option
     
  2. #3477 PapaDigi_08, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Riiiichtig, deswegen fällst du ja auch unter §7. Und du nockst dich mit der Antwort selber aus:

    Und da du kein Verbraucher bist, wie du ja selber schreibst, darfst du das Zeug eigentlich auch nicht selbst verbrauchen, sondern der Gesetzgeber geht vom Wiederverkauf aus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Du kannst es dir aber im Prinzip selber überlassen, und müsstest es dann steuerlich als Eigenverbrauch deklarieren.


    "Buchung des Eigenverbrauchs
    [​IMG]Unter Eigenverbrauch wird die Nutzung bzw. Entnahme betrieblicher Gegenstände für den privaten Gebrauch bzw. Inanspruchnahme betrieblicher Leistungen für Zwecke, die außerhalb des eigentlichen Unternehmens liegen, verstanden. Darunter fallen zum Beispiel die privaten Fahrten mit dem Firmenwagen, die Entnahme der Produkte des Unternehmens für den privaten Verbrauch sowie die Nutzung des betrieblichen Telefons für Privatgespräche.

    Eigenverbrauch buchen"
     

  3. Es ging doch darum, wo die Ausnahmen für Gewerbetreibende geregelt ist.
    Und nicht darum, ob dies für dieses Jahr eine Möglichkeit ist um.....

    Ich denke die nachfolgenden „Details „ sind nichts für den Thread hier.

    Aber zur Vervollständigung:
    Der Gewerbetreibende i.S. von 22 SprengV hat nichts mit dem 7er zu tun, den du angesprochen hast.
     
    PapaDigi_08 und frank dux gefällt das.
  4. Ich habe heute bei unserem ordungsamt gefragt zitat :
    Feuerwerk ist lediglich auf Privatgrundstücken erlaubt. Der Verkauf wird verboten. Wir raten aufgrund der Unfallgefahr dringend davon ab, Feuerwerk zu zünden. Evt. kann im Krankenhaus bei Verletzungen aufgrund der Auslastung keine Behandlung gewährleistet werden!
     
  5. Tibola, _bsvag_, Markus.1986 und 13 anderen gefällt das.
  6. danke dir mir ging es tatsächlich nur um die Erklärung und Hinweis wo man es lesen kann. Danke trotzdem für die Antworten von @PapaDigi_08.
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  7. Alles klar.
    Es kann keine Behandlung gewährleistet werden...
    Weil ja auch bereits momentan keine Unfälle passieren oder Ähnliches die in die Notaufnahme müssen.
     
  8. Sehr gute Idee, hoffentlich findet sie Einklang.
     
  9. Das habe ich mir auch gedacht sind doch verpflichtet einen zu behandeln oder liege ich da falsch
     
    B!zzY und leon1107 gefällt das.
  10. Ist es relevant was für eine Art Gewerbeschein man hat um Feuerwerk zu kaufen?

    sprich man hat einen Gewerbeschein wegen Garten- Landschaftsbau, kann man dann trotzdem Feuerwerk kaufen obwohl es ja garnicht passt ?
     
    B!zzY gefällt das.
  11. Bei uns im Krankenhaus sind die Infektionsabteilungen in einem ganz anderen Gebäudeteil als die Notaufnahme.
    War vor zwei Tagen erst dort mit einem Kind+Platzwunde.
    War eigentlich ganz "normal" dort - im Gegenteil - so schnell kamen wir nie an die Reihe. Habe da schon öfter mal stundenlang rumgesessen bis ich an der Reihe war.
    Ich VERMUTE, dass man auch an Silvester mit Brandverletzungen oder vergleichbarem eher in die Notaufnahme kommt und nicht auf die Corona- Stationen. Aber stimmt natürlich - es soll sich bitte niemand verletzen.
     
    Tibola, Kongoroo, JustPyro und 5 anderen gefällt das.
  12. Wird ganz zum Schluss behandelt. Steht auch in der chronologischen Tagesordnung ganz hinten.
     
  13. Das Gewerbe ist irrelevant. Man darf es aber nur zu gewerblichen Zwecken verwenden.
     
    PapaDigi_08 und leon1107 gefällt das.
  14. Eine bodenlose Frechheit so zu tun, als ob man dann „selbst schuld“ wäre! Hier wird klar damit gedroht, keine Behandlung zu bekommen, sollte man zünden. Sowas müsste gemeldet werden.
     
  15. Wo finde ich den die aktuelle drucksache zum feuerwerk?
     
  16. stargate1306 gefällt das.
  17. Was für Gipsköpfe. Echt jetzt? Solange Du nicht auf der Intensivstation landest, ist das kompletter Spinnkram. Und auch dort nur, falls Du Beatmung brauchst. Gebündelte Inkompetenz.
     
    Tibola, JustPyro, lorenzkly und 10 anderen gefällt das.
  18. ja echt jetzt hier die Email
     

    Anhänge:

    matzeW, PyroDroid und GoldDragon gefällt das.
  19. Naja, es liegen einige Eilverfahren in der Schwebe. Wenn das beschlossen wird, kümmern sich die Gerichte darum
     
    Mesk28 und DoppelBlitz gefällt das.
  20. Die Frage ist dann , wie schnell gehen sie dann daran ? Wäre schöner wenn erst der 30.11 wäre :mad::(
     
  21. Montag würde ich sagen. Länger Zeit ist nicht und das wissen die Gerichte auch.
     
    Jacki99 gefällt das.
  22. wäre es nicht dann sogar möglich das METRO ,Selgros/Fegro & Handelhof nach wie vor F2 verkaufen dürfen? Da die verbelle Eigtl nur an Gewerbetreibende verkaufen?
     
  23. wo kann ich das anschauen? Gibts vielleicht nen Link dazu?
    Danke im Voraus.
     
  24. tobis666 gefällt das.
  25. Sofern es nicht den ein oder anderen Gegner gibt der sich mit Absicht etwas Zeit lässt nur um das noch etwas heraus zu zögern.
     
    Tibola gefällt das.
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