Mal unabhängig davon hab ich eben gefunden beim Bundessrat das dass Land Berlin beantragt hat den Satz "effekte mit ausschließlicher Knallwirkung zeitlich zu verbieten" aus der SprengV streichen lassen will. Das kommt oder kam ebenfalls dort zu Abstimmung. Wenn das auch noch so kommt dann ist Feuerwerk zukünftig wirklich nur noch eine Stunde erlaubt. :/
Das ist doch ein alter Schuh und kommt heute nicht zur Abstimmung. Da geht es nächstes Jahr dann drum. Macht euch nicht wuschiger als notwendig.
Hääääääääääää. Das ist doch Gang und Gebe in den Großstädten das Böller zB nur von 18-1 Uhr erlaubt sind... Eine streichung würder bedeuten Sie könneten es NICHT mehr Zeitlich einschränken und es wäre gantztägig nach SprngV erlaubt.
So bald wissen wir was Sache ist. So oder so, wird es für einige ein langes und anstrengendes Wochenende. Ich drücke uns trotz aller Aussichten die Daumen
Wenn dort steht, dass die "Verwendung von Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung" verboten werden kann oder es kann die "Verwendung von Feuerwerk" verboten werden -hmmm dann können sie es wohl eher ganz verbieten meiner Meinung nach
Nein nicht in Hamburg. Überall anders geregelt. Ja eine streichung defakto = Nicht mehr vorhanden / nicht mehr möglich eine gewisse Uhrzeit für Böller vorzugeben?