News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. #3576 PapaDigi_08, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Porn-O - Beispielhaft YES YES YES :):):):):):):p:p:p:p

    Sorry, aber da kommt das Kind durch. Das musste einfach Raus.
     
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  2. Ich habe in diesem Jahr zwar "nur" für knapp 300 EUR bestellt, werde die Bestellung aber definitiv nicht stornieren. Die Feuerwerker hatten in diesem Jahr schon genug Umsatzeinbußen durch abgesagte Feuerwerke, da sollte man wenigstens versuchen, ihnen durch das Aufrechterhalten seiner Bestellungen für 2021 eine Chance zu geben. Wenn jetzt die Mehrheit storniert, werden die meisten Händler wohl sofort zahlungsunfähig sein. Daher auch mein Appell, nicht zu stornieren, es sei denn der Händler bietet keine andere Alternative wie Einlagern an.
     
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  3. muss mal was fragen ;) gehört mein Pachtgarten auch zu meinem Privat grundstück ? ich meine viele werden ja nur so einen garten haben.
     
  4. Wird denn nun über ein Abbrennverbot (NRW) nochmals neu entschieden oder ist das mit der heutigen Sitzung vom Tisch?
     
  5. Der Händler kann alles verlangen. Es gibt in Deutschland schließlich die Vertragsfreiheit.

    Mit rechtlicher Absicherung hat das aber nichts zu tun. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass das Überlassen nur an Gewerbetreibende, bei denen der Handel mit Feuerwerk im Gewerbeschein eingetragen ist, erlaubt ist. Daran ändert auch die jetzige Änderung nichts.
     
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  6. Jeder begeisterte Pyro der eine reine Weste hat und sich mit sämtlichen Rechten und Pflichten vertraut gemacht hat, sollte sich um einen 27er bemühen.

    Viele haben ihn ja nicht nur wegen F3, sondern um ihre Bestellungen Silvester ohne Stress in trockenen Tüchern zu haben, besonders diejenigen die verleiten können damit wesentlich entspannter arbeiten.
     
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  7. So hab für die nun Weiter Infos
    Vom Shop
    Sehr geehrte Kunden,


    nachdem der Bunderrat eine Änderung der Verordnung zum Sprengstoffgesetz vorgenommen hat (Link dazu am Ende dieser E-Mail)

    ist auch die letzte Hoffnung, zu den Silvesterverkaufstagen Feuerwerk abholen oder liefern zu lassen gestorben.


    Jedoch ist weiterhin die Abholung von gepackten Aufträgen an Gewerbetreibende -aller Branchen- gestattet, da diese im Großhandel ganzjährig

    Feuerwerk erwerben dürfen.


    Ebenso ist weiterhin die Abgabe an Erlaubnisscheininhaber nach §7 und/oder §27 SprengG mit Eintrag der entsprechenden Kategorie über den

    Großhandel gestattet.


    Da wir ein Großhandel sind, haben Sie also unter folgenden Bedingungen die Möglichkeit Ihre gepackte Sendung bei uns abzuholen:


    1.Senden Sie uns einen Gewerbeschein als .pdf



    2.Senden Sie uns -falls der Gewerbeschein nicht auf Ihren Namen ausgestellt ist- eine kurze Vollmacht des Gewerbescheininhabers, indem er

    Sie bevollmächtigt in seinem Namen Feuerwerk abzuholen.


    3.Schreiben Sie uns Ihren Abholtermin im Zeitfenster Montag bis Freitag 9:00-17:00 Uhr (außer 24.12. und 25.12.)


    4.Sollten Sie keine Möglichkeit haben die Unterlagen per E-Mail zukommen zu lassen, können Sie diese auch zum Abholtermin mitbringen,

    wobei Sie dann durch die Hygienemaßnahmen eventuell mit Wartezeiten rechnen müssen.


    5.Bitte beachten Sie, dass wir telefonisch nicht erreichbar sind, und die Kommunikation ausschließlich per E-Mail
     
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  8. Wo findet sich diese Mitteilung des Gerichtes zum Nachlesen?
     
  9. Welcher Shop ist das?
     
  10. Wer auf eine Stornierung verzichtet, sollte dies übrigens schriftlich machen. Sonst hätte man nämlich auch nächstes Jahr nach Erhalt der Ware noch das 14-tägige Widerufsrecht.
     
  11. Bedeutet, dass hier einiges in Bewegung ist. Ich sach euch, da kommt noch einiges.
     
  12. 12.57 Uhr
    Gericht kassiert Feuerwerksverbot in Niedersachsen

    Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts.

    ► Praktisch gleichzeitig beschloss der Bundesrat auf Bitten der Bundesregierung eine Änderung der Sprengstoffverordnung: Demnach dürfen in diesem Jahr vor Silvester bundesweit keine Böller und Raketen mehr verkauft werden.
     
  13. #3588 bo-lunte3112, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Ein paar mehr Infos zu Niedersachsen:
    Corona-Liveblog für den Nordwesten Im Nordwesten: Das Neueste zum Coronavirus im Nordwesten (nwzonline.de)

    "Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts.

    Das Verbot hatte den Verkauf, die Abgabe, das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Gegen dieses Verbot hatte sich ein Antragsteller, der in einer niedersächsischen Gemeinde lebt, am 16. Dezember 2020 mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er hat geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei, insbesondere sei eine umfassende Erstreckung auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte nicht erforderlich. Der 13. Senat des Niedersächischen Oberverwaltungsgerichts hat dem Antrag stattgegeben."

    Edit:
    Gericht setzt Feuerwerksverbort in Niedersachsen vorläufig außer Kraft (rnd.de)

    "Der Beschluss sei nicht anfechtbar."
     
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  14. Eher ein Plan, der konsequent umgesetzt wird.
     
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  15. Ich will nicht lesen was die Medien schreiben, sondern die Mitteilung des Gerichtes!
     
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  16. Das kommt vermutlich in Kürze hier: Pressemitteilungen | Nds. Oberverwaltungsgericht
     
    Pyro tha dragon und PapaDigi_08 gefällt das.
  17. Dürfen denn Leute mit Gewerbeschein nun noch Feuerwerk erwerben?
    Ich hatte leider nicht bestellt dieses Jahr, bin aber im Besitz eines Gewerbescheins.
    Deshalb die Frage, ob ich irgendwoher noch bischen F2 Stuff bekomme oder ob das mit dem heutigen Beschluss ausgeschlossen ist?
     
  18. So ist der aktuelle Plan.
     
  19. Der Verkauf von Feuerwerk ist weiterhin erlaubt und wird es auch bleiben. Nur das Überlassen an Verbraucher ist dieses Jahr komplett verboten.
     
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  20. Nach den Gesetzen und Verordnungen dürfen Gewerbetreibende auch jetzt noch Feuerwerk auch unter dem Jahr erwerben. Allerdings eigentlich nur zum Weiterverkauf, daher könnte es sein, dass dein Verkäufer a) einen Gewerbeschein mit sowas wie "Feuerwerksverkauf" als Tätigkeit sehen will oder b) sich unterschreiben lässt, dass du es nicht selbst schießt oder c) noch andere Sachen. Das dürfen die Verkäufer ja frei entscheiden
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  21. Ich bin gespannt, ob sich der "Kollege" noch mal hier meldet, der meinte, die Richter hätten "keine Eier" :)
     
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  22. Das bedeutet ohne Gewerbeschein erhalte ich keine Onlinebestellung? Das ist doch absurd. Ich muss nicht mal das Haus verlassen, um Pakete entgegenzunehmen. Wie lässt sich das mit dem Infektionsschutz begründen?

    Die Aufhebung des Abbrennverbots in Niedersachsen ist zwar schön, bringt mir aber nicht viel. Leider habe ich kaum Reste und bin daher auf die Onlinebestellungen angewiesen.
     
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  23. Danke für diesen Post.

    Das Eis wird leider immer dünner mit Gewerbeschein, siehe nachfolgenden Post:

    Gepackt bedeutet ja, wurde vor Änderung SprengV bestellt.
     
  24. Okay, das steht bei mir natürlich nicht drinne :D
    Angenommen ich unterschreibe, dass ich nicht selber zünde. Sollte ich an Silvester (auf meinem privaten Grundstück) kontrolliert werden, kann ich doch einfach sagen es seien Reste? (rein hypothetisch...^^)
     
  25. Auf wiedersehen Z1&Z2:bad:
    Werde nächstes Jahr auf jeden Fall die UBB beantragen und wenn mich die Maßnahmen der Regierung weiterhin nerven auch einen Lehrgang machen....
     
    PU20, Christmas11 und westfeuer gefällt das.
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