Auch hier nochmal Infos zur Klage in NDS: Corona-Liveblog für den Nordwesten Im Nordwesten: Das Neueste zum Coronavirus im Nordwesten (nwzonline.de) "Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts. Das Verbot hatte den Verkauf, die Abgabe, das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Gegen dieses Verbot hatte sich ein Antragsteller, der in einer niedersächsischen Gemeinde lebt, am 16. Dezember 2020 mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er hat geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei, insbesondere sei eine umfassende Erstreckung auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte nicht erforderlich. Der 13. Senat des Niedersächischen Oberverwaltungsgerichts hat dem Antrag stattgegeben." Edit: Gericht setzt Feuerwerksverbort in Niedersachsen vorläufig außer Kraft (rnd.de) "Der Beschluss sei nicht anfechtbar."
Nein, es geht um die Beschlüsse in Niedersachsen. Könnte aber Signalwirkung haben und/oder als Vorlage für Entscheidungen in anderen Bundesländern dienen
Denke ich auch. Das ganze könnte als Präzedenzfall dienen. Aber so weit reichen meine Jura Kenntnisse dann doch nicht.
Wenn ich könnte würde ich dich abknutschen. Jetzt hoffe ich das das auch so bleibt und bezüglich Unverhältnismäßigkeit man jetzt nicht auf die Idee kommt F2 doch für verhältnismäßig zu erklären und nur F1 als unverhältnismäßig deklariert.
den werde ich Nächstes Jahr auch beantragen, schnautze voll. oder ändert sich da auch was vom Gesetzt her? Eigentlich nicht oder?
Da hier von einigen schon die Frage kam, ob man mit Gewerbe oder 27er auch in Velten abholen kann. Ich habe dazu eben per Mail als Antwort erhalten, das es im Moment eher schlecht aussieht, da die Speditionen durch die ganzen rückabwicklungen ausgelastet sind, man aber trotzdem versucht an einer Lösung zu arbeiten. Montag soll es eine endgültige aussage dazu geben.
Wenn ich mal meinen Ketchup dazu geben darf,, heißt das " Feuerwerrk allgemein erlaubt!!! NUR im Sprengstoffgesetzt ist die abgabe und der verkauft untersagt bzw. verboten? Gesetze und Paragraphen lagen mir nicht so in meiner Ausbildung, aber für das Feuerwerk lerne doch gerne nochmal dazu.
Hier ist was das nun auf der Verkauf wieder erlaubt ist. Ist das korrekt. Böllern doch erlaubt: Verbot in Niedersachsen gekippt