Ich hab 6 Mails gesendet, nicht eine Antwort. Bei den letzten 4 hatten die wohl vielleicht schon Wind bekommen, bezüglich des Antrags vor Gericht
Interessant vor Allem hinsichtlich der 3.SprengV (Überlassungssverbot): "Unter Berücksichtigung der kaum gegebenen Eignung und mangelnden Erforderlichkeit sei das Verbot unangemessen. Es habe ersichtlich gravierende negative wirtschaftliche Auswirkungen für die Unternehmen, die pyrotechnische Gegenstände erzeugten oder vertrieben. Hinzu kämen nicht zu vernachlässigende Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungsfreiheit auf der Nachfrageseite, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stünden, und die deshalb – auch während einer Pandemie – nicht hinzunehmen seien." Mit der gleichen Begründung ließe sich theoretisch auch das Überlassungsverbot für nichtig erklären lassen
Eingebetteter Inhalt von YouTubeDiesen Inhalt anzeigenInhalte von YouTube immer anzeigenInhalte von YouTube immer ausblendenImmer alle eingebetteten Inhalte anzeigenImmer alle eingebetteten Inhalte ausblenden Böllern doch erlaubt: Verbot in Niedersachsen gekippt
Er hats gelöscht. Wenn du jetzt noch deinen Beitrag ein bischen unkenntlich machst lernt er vielleicht für die Zukunft draus.
Das Abbrennverbot wurde offiziell gekippt! Theoretisch wurde auch das Verkaufsverbot gekippt, da dies jedoch im Spengstoffgesetz dieses Jahr geregelt ist, ist dies auch nur theoretisch. Quelle: NDR
Soweit es das betreffende Klientel betrifft stecken die sowieso jeden hier bereits in die Ecke. Dazu braucht es keinen Anwalt mit Parteibuch (soweit die Info denn stimmt) und daran lässt sich auch kaum etwas ändern. Mit sowas muss man heutzutage einfach lernen zu leben.
Drücke euch die Daumen, auch gerade gelesen das es gekippt wurde vom Gericht. Hoffentlich bleibt es auch so für Euch. Grüße
Dat Mädel ist ja mal völlig begeistert *freu* Grandios auch ihre Aussage, daß jeder für sich entscheidet was er macht, dieses aber nicht von anderen verlangen darf!
Außerdem folgendes: Warum wurde die Verordnung beschlossen? "Wesentlicher Inhalt des Entwurfs Es wird ein nur für das Jahr 2020 geltendes, generelles Überlassungsverbot für Silvester- feuerwerk an Verbraucher eingeführt. Dies ist eine notwendige weitere Maßnahme des Gesundheitsschutzes und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Das generelle, temporäre Überlassungsverbot ist ein geeignetes Mittel, eine Reduzierung der Unfälle und damit eine Schonung der Krankenhauskapazitäten zu erreichen, da die Nutzung von pyrotechnischen Gegenständen durch Verbraucher zum Jahreswechsel, sofern diese im Jahr 2020 kein Feuerwerk erwerben können, rein quantitativ auf ein Minimum gesenkt wird. Es erleichtert zugleich die Möglichkeit der Polizei und der sonstigen zustän- digen Behörden, den Verkauf und die Nutzung illegalen Feuerwerks zu überprüfen." OVG Lüneburg hat entschieden: "Hierdurch (kurzzeitig) gebundene medizinische Behandlungskapazitäten reduzierten erforderliche medizinische Kapazitäten zur Behandlung Covid-19-Erkrankter aber nicht und führten auch nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems." Sprich das OVG hat das widerlegt.
Naja die haben ja jetzt mal ein wenig zur Verhältnismäßigkeit gelernt ... Eigentlich sollte die Gerichtskosten zumindest die Partei bezahlen, die sich den Blödsinn ausgedacht haben ....
Wer oder welche Firmen haben diesen Eilantrag auf den Weg gebracht ? Ich würde gerne ein paar persönliche Worte loswerden . Ich konnte mir ein paar Tränen der Freude nicht verkneifen ....
Sehr gut, weiter so...............alle Niedersachsen sollten so einen Brief schreiben!!! Was dabei rumkommt ist das eine......................aber lasst sie wissen was ihr davon haltet. Lebe zwar in NRW aber werde ebenfalls einen Brief an "Niedersachsen" schreiben um sie wissen zu lassen was ich davon halte.
Bei aller Freude über das Gerichtsurteil - freut Euch noch nicht zu früh, wer weiß, was die in der Regierung noch aus dem Hut zaubern. Die bisherige Verordnung war ja wie überall beschrieben ein Hohn und könnte als Paradebeispiel für " Unverhältnismäßigkeit" ins Lehrbuch aufgenommen werden. ich glaube es erst sobald es am 31.12. alles Bestand hat
Ich habe auch nicht gesagt das ich es glaube, habe nur gesagt was ich gelesen habe - in dem Classen das mitteilte. mehr nicht
Ich fürchte auch die könnte ala Trump jetzt in eine Kleinkindtrotz Haltung verfallen und noch mehr Unsinn ausscheiden. Das traurige ist, dass es irgendwie gar nicht mehr um Corona geht, sondern nur noch um persönliche Belange, das ist kein gutes Management und hilft nicht Ansatzweise das Problem was wir haben zu lösen. Dieses niedere Handeln ist es was mich eigentlich trotz des Urteils traurig stimmt. Wenn dieser schädliche Egoismus schon in der Führung angekommen ist, wo soll das dann enden ...