Ich habe auch schon danach gesucht, weil wir ein recht großes Grundstück haben. Aber auch keine genaue Definition gefunden.
das würde ich auch so sagen denn du verfügst ja über das Recht zu entschieden wer auf den Grundstück darf und wer nicht zum Bsp wer gegen den Willen des Grundstückinhabers auf ein Grundstück geht begeht Hausfriedensbruch.
Wie warscheinlich ist es denn jetzt, dass auch noch der Bundesratsbeschluss gekippt wird? denke nämlich das ist nicht so einfach kippbar wie eine länderverordnung
Hilbert plant... Durch das kippen in NDS, kann er sich das in die Haare schmieren. Es sei den es kommt die Sache mit dem öffentlichen Raum - da zündet eben mal keiner am Elbufer sondern in der Gartenanlage daneben...
Erstmal Freude darüber das diese niedersächschische Landesregierung richtig einen REIN GEWÜRGT gekriegt hat. Das ist schon eine Blamage für so einen juristisch handwerklichen Fehler! Herr Weil SPD als Mindesterpräsident und Volljurist und ehemaliger Berufsrichter hätte wissen müssen, rechnen müssen, das dass in einem Hornberger Schießen endet. Nun ist zeitgleich eine Veränderung der SprengV. durch den Bundesrat durch! Bundesrecht obliegt über dem der Landesrechte der einzelnen Bundesländer! So ist das zu Verstehen das das OVG Lüneburg sagt das der §10a außer Vollzuggesetzt wird und das da die Nds. Landesregierung einen neuen Passuss in der Verordnung erarbeiten muss. Es ist davon auszugehen das diese Nds. Landesregierung in die Corona Verordnung die neue "angeglichene" SrengV. vom 18.12.2020 übernehmen wird, wenn der Bundespräsident Steinmeier SPD die dann unterschrieben hat und somit erstmal Rechtsgültigkeit erlangt. Danach ist erstmal möglich den neu eingepflegten Passus in der SprengV. juristisch anzufechten. Im Sinn es ist mit dem Infektionsschutzgesetz 28a nicht vereinbar und das Silvesterfeuerwerk nicht dazu führt, dass am Silvester die Krankenhäuser mit ihren Notfallambulanzen und Intensivstationen überlasstet wären usw. etc. wie richtig der Senat des OVG Lüneburg es ausgeführt haben. Das heißt das dann ertsmal ein Gang nach Leipzig vors Bundesverwaltungsgericht mit einem Eilantrag-Eilklage noch vor dem 29.12.2020 schnellst möglich vorliegen muss bzw. wenn die Unterschrift des Bundespräsidenten noch nicht trocken ist. Da wird sich zeigen ob Röder, Weco etc. mit einer Sammelklage diesen Weg dann beschreiten auch in Bezug auf das Urteil durch das Nds. OVG Lüneburg.
die Argumentation sollte ja die gleiche sein, dass es einfach unverhältnismäßig ist und nicht zum Infektionsschutz beiträgt. Ein Gericht hatte ja zumindest mal diese Auffassung und es bleibt zu hoffen, dass die höheren Instanzen das genauso sehen. Ich denke das könnte was werden, weil die objektiven Fakten einfach für eine unverhältnismäßigkeit sprechen.
Es gibt hundert Urteile dazu, was Du als Mieter machen darfst. Bei eigenem Besitz, hat sich die Frage offensichtlich noch nie gestellt, warum auch. Ich würde aber wirklich gerne den Polizeibeamten sehen, der einem verbietet im eigenen Garten zu sein , das tun die sich doch nicht an . Liebe Grüße GoldDragon
Ich hoffe doch, dass dieses Vorhaben nicht so durch geht. Es ist ja ein absolutes Chaos, niemand weiß irgendwas genaues und jeder macht was er will. Erinnert mich an Burn after Reading...
Das ist richtig an der Unverhältnismäßigkeit gibt's nichts zu bestreiten. Doch leider sind Verordnungen knackig und es bedarf einer guten Begründung diese Rückgängig zu machen.
Ich weiß nicht ob es jemand schon gepostet hatte, aber grade bei Pyrondo gelesen: "Die Spedition GO! Express wird kein Feuerwerk befördern, so dass auch alle Versandbestellungen hinfällig sind." Jedoch: "Ein PingPong der Gefühle. Gerade kam ein Anruf meiner zuständigen GO! Station, welche mir mitteilte, dass alle Bestellungen, die bereits dort erfasst wurden doch ausgeliefert werden können" Quelle: Pyrondo Feuerwerk
Viele Bestellungen müssten doch eh schon bei Go! Im Lager rumstehen... falls der überlass doch erlaubt werden sollte, werden die ja auch hoffentlich verschickt. Die ham ja eh lagerkapazität für Feuerwerk eingeplant, denke nicht, dass die jetzt kurzfristig andersartig benötigt wird
Mir sagte man gerade das die Gerichte für uns entschieden haben. Aber wie ist das Jetzt mit der SprengV die haben sie doch heute geändert. Werden jetzt die Bestellungen verschickt oder verhindert jetzt dei SprengV das?
Super, danke euch! Damit kann ich schon mal was anfangen. Regelungen für Leute die in einer Wohnung zur Miete wohnen habe ich auch einige gefunden. Hier ist allerdings der Fall Einfamilienhaus mit Garten und Einfahrt (Privatgrund).
Nur mal rein hypothetisch: Es gilt ein absolutes Verbot, ptG aller Art auf jedwedem öffentlichem Grund zu zünden, ausgenommen des Verwendens auf dem eigenen Grundstück. Wenn ich nun im Vorgarten stehe und Böller von dort aus auf die Straße werfe, mache ich mich dann eines Vergehens schuldig? Wäre hier bereits ausschlaggebend, dass die Feuerwerkskörper auf öffentlichem Grund explodieren oder ist hier nur das Betreten der Straße zum Zweck des Abbrennens maßgeblich?
Da Bundesrecht über Landesrecht steht ist eine Überlassung immernoch verboten. Andererseits ist das nun ein Präzedenzfall und könnte als Vorlage bei eventuellen Klagen gegen den Beschluss hilfreich sein.
Da hier der Thread gerade wieder abgeht wie ein Chat room. KURZ FRAGE Mit Kurzer anwort. DÜRFEN WIR SILVESTER BALLERN ODER IST ES VERBOTEN AUF GRUND NEUER SprengV? Viele dank im vorraus.
Sofern du nicht in Hamburg wohnst, darfst du nach jetzigem Stand auf privatem Gelände Feuerwerk zünden.
Die neue SprengV verbietet nicht das Zünden an Silvester. Das haben die jeweiligen Landesverordnungen getan. Ob die jetzt fallen wie Dominosteine kann noch keiner sagen.
Wie schon in den letzten Tagen geschrieben, ist das überwiegend wahrscheinlich, weil die Verhältnismäßigkeit fehlt. Die Exekutive wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht belegen können, dass Feuerwerksverletzungen irgendeine Rolle für die Intensivmedizin spielen und das schwere Verletzungen in der Regel durch illegales Feuerwerk erzeugt werden. Technisch gesehen ist eine Bundesverordnung sogar leichter zu kippen, weil man direkt beim Bundesverwaltungsgericht klagen kann, Du brauchst also nur eine Klage für ganz Deutschland, nicht eine pro Bundesland. Ich bleibe unverändert optimistisch. Im übrigen sei angemerkt, das eine Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen sehr positiv für eventuelle zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz ist. Optimistische Grüße GoldDragon @Holly1988 Noch verbieten sie das, die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht ist anhängig und es besteht Grund zum Optimismus. Wird schätze ich Montag im Eilverfahren sein.
Ich weiß jetzt nicht explizit wie es in jedem einzelnen Bundesland aussieht, aber da in den meisten eine generelle Ausgangsbeschränkung gilt und Feuerwerk zünden nicht als triftiger Grund gilt, ist das zünden nur auf privatem Gelände erlaubt. Andererseits wäre es, meines Wissens nach, an öffentlichen Orten lediglich eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn diese Orte wurden speziell mit einem Verbot bekannt gegeben.
Worauf ich immer noch nicht klar komme, dass es meine Stadt (in Nrw) so gemacht hat, dass NUR auf privatem Gelände gezündet werden kann. Ich sehe dafür keine Rechtsgrundlage. Mit der Verordnung dürfen auch die bereits vor Monaten bestellten Artikel nicht geliefert werden ?
Was ist wenn man zur Miete wohnt kleinen Garten hat, und eine. 15 Meter Hofeinfahrt hat und neben an ist ein leeresgrundstück das man mit benutzen darf zählt doch alles als privat