Bestimmung Klage in Hamburg - Möchte sich wer beteiligen?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 16. Dezember 2020.

  1. Meiner Meinung nach überträgt aber keine Rakete das Virus und selbst wenn sich mal jemand am Legalen Feuerwerk verletzt, belegt er kein Intensiv Bett. Also IfSG hin oder her.
     
    Steffen11 gefällt das.
  2. Solange die Begründung ist, Menschenansammlungen zu vermeiden - dann müssten auch die Kirchen geschlossen werden. Zumal eine Familie aus einem Haushalt nicht zu einer Menschenansammlung führt - wenn Feuerwerk im eigenen Garten gezündet wird.
     
  3. Das ist ja der eigentliche Witz für mich. Die Menschenansammlungen sind ja schon durch Versammlungsverbote und Kontaktverbote reglementiert. Es gibt zig Sachen, die Geselligkeit eher fördern, Alkohol, Musik etc...
     
    Steffen11 gefällt das.
  4. Hmm, jain...

    Aber folgender Text ist etwas weit ausgeholt und spiegelt meine persönliche Meinung und Interpretation wieder ;)

    Erlaubt sind auch z.b. Weihnachtsbaumverkauf, Lebensmitteleinzelhandel, ein Hausstand plus 4 Personen (unter 14 Jahren zählen nicht) an drei Tagen 24.12-26.12, Bundesliga etc.

    Hier lassen sich auch massivere Einschränkungen nach ifSG Begründungen. Die ganzen Bereiche sind meiner Meinung nach sogar noch gefährdeter als das verwenden von PTG vor der eigenen Haustür.

    Wie kann man das eine verbieten und es mit dem ifSG begründen, aber zu Weihnachten öffnet man Haus und Hof!?
    Nimmt man es ganz genau, kann eine Großfamilie sich über drei tage jeweils 6-12 (je nach Größe) weitere Familien ersten Verwandtschaftsgrad einladen, egal aus welchem Bundesland. Wenn alle dann untereinander nochmals den Aufenthalt an den jeweiligen Tagen wechseln, ein Supergau lt. ifSG.

    Das ist unverhältnismäßig und entweder kippt man das Verkaufsverbot und Verwendungsverbot zu Silvester oder es gelten alle Einschränkungen auch über die Weihnachtsfeiertage und darüber hinaus. Wenn das Infektionsgeschehen wirklich der ausschlaggebende Grund sein soll, dann auch für alles und jeden!
     
    TOMQX gefällt das.
  5. Ich habe ja nicht gesagt, dass ein Abbrandverbot einer Überprüfung Stand hält.
    Es geht mir nur darum, dass das erstmal nichts mit der SprengV zu tun hat.
    Um mal ein blödes Beispiel zu nennen: die Länder könnten auch in Ihre Corona-Verordnungen reinschreiben, dass ab jetzt nur noch auf dem rechten Bein gehüpft werden darf.
    Steht dann erstmal drin und muss von einem Gericht gekippt werden.
     
  6. #56 Nils_Fuchs, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Moin! Ich bin auch bereit was in den Topf zu schmeißen, wenn klar ist wer uns da vertritt und wie denn die Taktik genau aussieht.
     
    Steffen11 und Pepe Le Fou gefällt das.
  7. Der Bundesrat hat eben die Änderung des Sprengstoffgesetz angenommen.
     
  8. Damit wäre das Hamburger Abbrenverbot formell zum aktuellen Zeitpunkt ein Verstoß gegen das Bundesrecht, womit dank Grundgesetz die Hamburger Verordnung nichtig ist.
     
    masterlord gefällt das.
  9. Schmälert es unsere Chancen?
    Es ging doch nur um die Definition - dass damit das gesamte Feuerwerk gemeint ist oder?

    Auf Bundesebene ist es ja bisher nicht verboten, sondern vielmehr wird davon abgeraten.
     
  10. Es sieht nur ein Verkaufs und Überlassungsverbot für Privatpersonen vor. Hast du also kein Gewerbe, §7, $27er kriegst du keine Bestellung.
     
    Trolltrace und Steffen11 gefällt das.
  11. Ähm, nein. Das Verbot des Abbrennens wird mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gem. IfSG begründet. Hat also nichts mit der SprengV zu tun.
    Ob dieses Generalverbot angemessen und verhältnismäßig ist, müss die Judikative entscheiden.
     
    Trolltrace und Steffen11 gefällt das.
  12. #62 RaketeHH, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Da der Abbrand nicht auf Bundesebene verboten wurde sondern nur der Verkauf sind die Chancen doch gut oder?
     
    Trolltrace und Steffen11 gefällt das.
  13. Gute Nachricht aus Niedersachsen, habe gerade was entdeckt was Hoffnung macht:

    das Oberverwaltungsgericht hat soeben das Feuerwerksverbot und damit vor allem auch das Abbrennverbot
    gekippt.
     

    Anhänge:

    masterlord, Trolltrace und Steffen11 gefällt das.
  14. masterlord, Trolltrace und Steffen11 gefällt das.
  15. #66 DirtyHenri, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Fehlt noch einiges. Ich hoffe die Rückmeldung der RSV ist positiv.

    Ich könnte noch 200 € von meinem Weihnachtsgeld dazugeben.
    Stand jetzt macht das 2.500 - 3.000 € + zwei Zusagen ohne genauen Betrag.
     
    Trolltrace gefällt das.
  16. Da Niedersachsen wohl stand jetzt sicher ist werde ich hier meinen Anteil dazugeben! Schreib sobald nötig. Grüße und viel Erfolg!
     
    NiHao und Trolltrace gefällt das.
  17. Trolltrace gefällt das.
  18. Trolltrace gefällt das.
  19. Bitte bedenkt, dass die Hamburger Gerichte /typisch) oft ganz anders entscheiden. Oft hat es den Eindruck, dass "Recht und Gesetz" keine Rolle spielen. Daher ist das kein Selbstläufer, sondern die Richter/Richterin macht es offensichtlich Spaß oderzur eigenen Profilierung ganz anders zu Entscheiden - also aus perönlichen Gründen. Da dann kein "Einspruch" möglich ist - war es dann damit - womit natürlich nochmehr unmut entsteht. Also ich tippe mal ,Hamburg wird die Verordnung besätigen!
     
    Trolltrace gefällt das.
  20. Es wird ja langsam konkret...:)
    Eventuell ist nun ja ne neue Einschätzung nötig, aufgrund der neuen Rechtslage?
    Finde auch das die oben verlinkte Kanzlei zumindest Sympathiepunkte durch das posten der Änderung gewonnen hat...:D

    Wie gesagt: Generell wäre ich, würde aber gerne wissen welcher Anwalt und welches Konzept, auch mit €100 dabei.
    Aber mir ginge es auch um das Abrenn+Verkaufsverbot bzw zumindest die Abgabe der bestellten Artikel,

    - es hat etwas mit der Akzeptanz in der Bevölkerung zu tun (was nützt es wenn wir abbrennen dürfen aber die Leute aus den Fenstern brüllen)

    - für den Rest der Hamburger (ALLE sollen dürfen (ich habe einen 27er)

    - natürlich hat es auch mit den Händlern bzw. "meinem" Händler zu tun, auf dessen verkauf ich mich so gefreut habe und da auch gearbeitet hätte. Für ihn möchte ich das auch!
     
    Trolltrace gefällt das.
  21. 50€ würde ich auch zugeben
     
    Pepe Le Fou und Nils_Fuchs gefällt das.
  22. Hamburger Abendblatt :

    In Hamburg ist laut § 4f der Corona-Eindämmungsverordnung das "Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen" vollständig untersagt – bisher gibt es aber keine Verfahren, um das Verbot aufzuheben oder einzuschränken, wie ein Gerichtssprecher auf Abendblatt-Anfrage mitteilte.
     
  23. So lasset uns jenes ändern
     
    Pepe Le Fou und Nils_Fuchs gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden