News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Danke dir.

    Ich würde mal sagen, die Stimmung kippt hier langsam:D
     
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  2. In ganz BaWü leider nicht anders, öffentliches zünden ist komplett verboten, nicht nur einzelne Plätze etc sondern komplett in der Öffentlichkeit, was auch komplett daneben ist
     
  3. nein, Stand heute, dürfen bestellte Waren nicht ausgeliefert werden, es sei denn Du hast ein Gewerbe oder nen 27er Schein...aber das "Überlassen" von F2 Artikeln an den Normalverbraucher, ist gm heutiger Anpassung der SprengV verboten
     
  4. Da wurde ich heute anderster belehrt wegen bawü glaube das macht jedes Dorf Stadt anderster
     
  5. Na denn wird Draußen bis 20uhr gezündet:p und ab 20 bis 6uhr denn eben nur noch vom Balkon ist doch klar oder nicht ... :cool:
     
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  6. Krass, ich habe mich im unten stehenden link in den Kommentaren positiv zum Gerichtsurteil geäussert, der Kommentar ist aber einfach nicht aufgetaucht. Quasi alles nur negativ. Hätte ich echt nicht gedacht das man dort derartig filtert, schon erschreckend.

    Gericht kippt generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester
     
  7. Wo kann man denn überhaupt noch bestellen bzw. kaufen mit Gewerbeschein? Pyroland geht nicht Pyroweb verlangt das etwas mit Pyrotechnik im Gewerbeschein steht.
     
  8. Kann man gegen Gesetze klagen, die es noch nicht gibt oder in Kraft sind? Das SprengG verbietet den Verkauf von Feuerwerkskörpern bundesweit. Das ist zwar heute im Bundesrat beschlossen worden, aber der Bundespräsident muss es noch unterzeichnen und erst ein Tag danach tritt es in Kraft. Bedeutet, wenn man Klagen aus dem Weg gehen will, wird das Gesetz am 27.12. unterschrieben. Dann sind ganz 3 Tage Zeit dagegen zu klagen und die Feuerwerkskörper in den Handel zu bringen. Und für Niedersachen möchte ich mal anwaltonline zitieren: Das OVG sieht es bei Feuerwerkskörper der Kat. F1 (Erwerb ab 12Jahren, Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.) unproblematisch, weißt aber unmittelbar drauf hin, dass das Abbrennen im öffentlichen Raum durch die Kommunen verboten werden darf. Wenn es sich das Land jetzt einfach macht, verbietet es auf dieser Grundlage Feuerwerkskörper größer F1 und die Kommunen das Abbrennen im öffentlichen Raum. Damit sehe ich dann kein Unterschied mehr zu dem, wie es vorher war. Oder nicht? :confused:
     
  9. Das geht ja auch nicht, Ausgangssperre heißt darfst bis 20 bzw. 21 Uhr draussen im Öffentlichen Raum dich aufhalten, aber Feuerwerkszünden ist im öffentlichen Raum Verboten...
    Wie immer in DE, gibt es mehrere Gesetze, wo das eine einem Hoffnung macht, aber zugleich das andere sagt das geht so nicht...
     
  10. RICHTIG
     

    Anhänge:

    Tibola und Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  11. Nein, im Baden-Württemberg steht in der Corona-Verordnung, dass das Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen Raum untersagt ist. Darüber können sich die Kommunen nicht hinwegsetzen.
     
  12. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 82

    (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
    (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

    Weiß jemand was dazu wurde ein Tag der inkraftsetzung bestimmt oder haben sie das hoffentlich verpennt?
     
    B!zzY, PapaDigi_08 und H3ISENB3RG gefällt das.
  13. In der aktuellen Verordnung für das gesamte Bundesland BaWü steht leider: das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten.
    Das heißt du darfst auch vor der Ausgangssperre nicht raus auf die Straße zum zünden...
     
  14. Komisch das, das ordungsamt was anders sagt
     
  15. Nicht nur beim NDR sondern auch bei diversen anderen Seiten wird leider zu unrecht gefiltert...
     
  16. Leider ja, weil die Böller ja auf öffentlichem Grund explodieren. Du würdest also ein theoretisches Ausgehverbot einhalten, aber gegen die Zündordnung verstoßen :). Man, ich wünsche mir denm „Wo zum Geier ist meine Bestellung“ Thread zurück, das war so entspannt.

    Hier wurde auch wegen langer Auffahrt gefragt, ich finde den Post grad nicht mehr (und Brachgrundstück). Entscheidend ist ja, ob ein Bereich öffentlich ist. Gilt da die Staßenverkehrsordnung? Kommt die Straßenreinigung oder Schneeräumung? Das wären für mich so Kriterien, mit denen ich das abschätzen würde.

    LG

    GoldDragon
     
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  17. Wer sagt den was von strasse garten ist erlaubt und Einfahrt laut ordungsamt
     
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  18. Wenn um das Grundstück ein Zaun ist, denke ich kein Problem. Ansonsten halt absperrband aufstellen.
     
  19. ja Privatgrundstück ist erlaubt, aber es ging gerade um zünden in der Öffentlichkeit
     


  20. Tritt nach dem Tag der Verkündung in Kraft. Das sollte der Tag nach der Unterzeichnung sein.

    Vom Wortlaut: Die Verordnung wird nun dem Bundespräsidenten zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt am Tag darauf in Kraft.

    Link: Bundesrat - Suche - Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
     
  21. A okay zb wir haben hier einen garten und die der Hof ist bis zum geweg ca 15 Meter zählt das alles zu Privatgrundstück achja und neben an steht ein leere Grundstück das wir mit benutzen dürfen
     
  22. Könnte die Unterschrift quasi rausgezögert werden, so dass die Verordnung erst am 29. in kraft tritt und nicht dagegen geklagt werden kann? Zutrauen würde Ichs denen mittlerweile allemal falls möglich...
     
    xFlumpi gefällt das.
  23. Ich weiß ja nicht, welches Ordnungsamt das sagt. Aber auf jeden Fall liegen sie falsch.
     
  24. Das muss nicht sein, aber man könnte es darüber steuern. Also die Verkündung verzögern bis zum 27.12.
     
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